Ach, „herrliche“ Zeiten waren das, als Jugendliche reihenweise das Jamba-Sparabo abschlossen, ohne zu merken, was sie eigentlich taten. Meine Schadenfreude war damals gegenüber einigen Mitschülern groß – stieg ich selbst doch erst weit später in die große, weite Welt des Mobilfunk ein.
Aber mal ehrlich: Doll war das alles natürlich nicht. Noch heute lasse ich jedoch mein Smartphone durchaus auch mal in der Bude – immer erreichbar sein, das will ich einfach nicht. Manch einer legt darauf aber Wert und tappt in die Falle. Gut, nicht mehr in jene des Jamba-Sparbos, aber laut einer Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat jeder vierte schon einmal unbewusst einen Vertrag abgeschlossen.
Ein Problem sei aber auch, dass Betroffene oft telefonisch die Einwilligung für Werbeanrufe vergeben, ohne sich später dessen bewusst zu sein. Als Ergebnis der Scherereien fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass telefonisch geschlossene Verträge generell schriftlich bestätigt werden müssen. Bezüglich Telefonwerbung urteilt der Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Tom Janneck: „Es ist auch schlichtweg nicht realistisch zu erwarten, dass Verbraucher sich an alle Unternehmen erinnern, denen sie möglicher Weise vor vielen Jahren eine Einwilligung erteilt haben.“
Oft weichen auch die vom Verkäufer angekündigten Konditionen von jenen ab, die im Vertrag dann tatsächlich enthalten sind. „Einerseits wird hier auf die Unkenntnis des Verbrauchers gesetzt, andererseits werden vom Verkäufer sicherlich auch Formulierungen verwendet, die Missverständnisse zum Vorteil des Anbieters provozieren„, merkt Janneck dazu kritisch an.
Teilweise regiere laut der Verbraucherzentrale SH wohl auch die Dreistigkeit: Kunden sollten für die Beratung in einem Geschäft eine Unterschrift leisten, jene wurde dann aber für einen Vertragsabschluss missbraucht. Hier sei es dann für den Verbraucher oft sehr schwierig, sich herauszuwinden: „Dieser muss im Falle eines Rechtsstreites beweisen können, dass ein Vertragsschluss seinerseits gar nicht gewollt war. Unternehmen sitzen hier schlichtweg am längeren Hebel„, so Janneck.
Nun wünschen sich die Marktwächter ein Eingreifen seitens der Politik. Durch die Einführung einer Bestätigungslösung per Text könnte man die versehentlich telefonisch abgeschlossenen Verträge unterbinden. Zudem wäre es laut den Verbraucherschützern sinnvoll, die Einwilligung der Telefonwerbung zeitlich zu befristen. Wichtig sei auch, dass sich die deutsche Regierung in der Europäischen Union dafür einsetze, dass Werbeanrufe weiterhin nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers möglich seien.
Wie sieht es denn bei euch aus? Ich erhalte nie Werbeanrufe, meine Telefonnummer steht aber auch nicht im Telefonbuch und auch sonst gehe ich mit meinen persönlichen Daten recht sorgsam um. Kenne ich eine Rufnummer nicht, gehe ich generell gar nicht erst an die Strippe. Selbiges gilt auch für unbekannte Anrufer.
