Google Wallet akzeptiert Bankkonten: Zahlung mittels Bankeinzug auch bald in Deutschland möglich?

Google wird vielleicht in weiter Zukunft dazu übergehen, für Apps und Hardware aus dem Google Play Store hierzulande den Bankeinzug anzubieten. Mehrere Leser teilten mittlerweile mit, dass die entsprechende Schaltfläche innerhalb von Google Wallet freigeschaltet ist. Hier können also Bankkonten hinzugefügt werden, sodass Einkäufe vom Konto abgehen können.

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Diese Möglichkeit wäre dann die dritte Einkaufsmöglichkeit für Software nach Kreditkarte und Guthabenkarte. Mittlerweile gibt es auch schon eine deutschsprachige Supportseite von Google zum Thema. In Deutschland scheint ein Rollout aber noch etwas zu dauern, denn laut Formular muss eine neunstellige Bankleitzahl eingegeben werden, hier in Deutschland sind es aber acht Stellen (die USA haben neun Stellen). Ebenfalls deutet die unvollständige Übersetzung auf Wartezeit beim Rollout hin. Ich selber habe das Ganze mal getestet, indem ich eine führende Null bei der Postleitzahl angegeben habe, danach wurde der Vorgang akzeptiert.

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Zur Überprüfung des Kontos überweist Google eine kleine Summe, die ich wiederum wie einen Zahlencode im Backend zur Bestätigung eingeben muss.  Da ich derzeit nicht davon ausgehe, dass die Methode für Deutschland funktioniert, rate ich jedem von einer Nachahmung ab, dieser Beitrag dient nur der Information, dass die entsprechende Option in Google Wallet hinterlegt ist.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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23 Kommentare

  1. WATWATWATWAT says:

    Bei mir steht die Option auch zur Verfügung.

  2. Wunderwuzzi says:

    Wo ist das Nexus 5 per Bankeinzug?

  3. Das mit der führenden 0 vorsetzen hat bei mir bei 2 Konten nicht funktioniert.

  4. Christopher Reimer says:

    Schade, dass deutsche Konten noch nicht funktionieren.
    @Caschy: Schreibst du dann nochmal was, wenn deutsche Konten benutzt werden können?

  5. Naja. Lastschrift in Deutschland. Wohl wieder erst nach Schufaprüfung usw und dann nur bis zu einem Minimalbetrag.

  6. Glaube ich weniger. Eher wird es so sein, dass der Einzug per Lastschrift gesperrt wird, bis alle Rechnungen beglichen sind.
    Und – mal abgesehen von Geräten – Was willst du denn großes bei Play kaufen?

  7. Geht bei mir auch, gerade getestet.
    Vielleicht führt Google ja eine Bezahlapp zum Shoppen ein, aber nur alleine für den Playstore wäre das schon super für diejenigen die eben keine Kreditkarte besitzen und dennoch gerne mit als einer der ersten ein neues Nexus Gerät haben möchte. Ganz klar Daumen hoch, falls jenes so kommt.

  8. @Jomei
    Ich hatte noch nie Probleme mit irgendeiner Lastschrift, auch größere Summen. Wie kommst Du darauf, dass dies nur mit kleinen Beträgen sauber funktionieren würde?
    Und das sich potenzielle Geschäftspartner gerne absichern würden wie vertrauenswürdig/zuverlässig ihr Gegenüber ist (nichts anderes ist ja der Sinn hinter einer einer Schufa Abfrage) ist doch wohl verständlich, oder?

  9. @MaG: Amazon Payment, Paypal. Da will wohl Google auch mit einem eigenen starken Dienst mitmischen.

  10. Das freut mich als Entwickler natürlich. Wobei ich seit erscheinen der Guthabenkarten eigentlich schon kaum noch Anfragen zu alternativen Bezahlmöglichkeiten bekommen habe. Aber trotzdem schadet das natürlich nicht.

  11. bei mir klappt das nicht …. die BLZ wird nicht akzeptiert (meine hat nur 8 Stellen / führende 0 funzt auch nicht 🙁 )

  12. Wäre da Google nicht clever wenn sie gleich auf IBAN und BIC im Euroraum umstellen würden? BLZ und Kontonummer gehen ja dann doch nur bis Ende dieses Jahres.

  13. @Marcel D. Ich denke um auf IBAN/BIC umzustellen benötigt Google keine weiteren Usereingaben. Die IBAN/BIC ergibt sich auch nur aus der bisherigen Nationalen Kto-Nr/BLZ.

  14. @sandermann

    Ja, man kann Kontonummer und BLZ in IBAN (und BIC) umrechnen. Die – im gesamten Euro-Raum gültige – SEPA-Lastschrift setzt jedoch zwingend ein schriftliches Mandat des Zahlers voraus, sonst kann man innerhalb von 12 Monaten zurückbuchen. Mir fehlt noch die Fantasie, wie man das im Online-Bereich umsetzen möchte.

  15. Ich glaube auch nicht an eine zeitnahe Einführung des Bankeinzugs. Denn die kommende Umstellung der Zahlungsinstrumente auf die SEPA-Verfahren erschweren die Nutzung von Lastschrifteinzügen im Ecommerce. Unmöglich sind sie nicht mit viel Papierkram und Unterlagen hin und hermailen bzw. sogar Postversand, aber schon unwahrscheinlicher. Vielleicht bereitet Google auch alles nur vor um dann bei Einführung des E-Mandates gleich den Einzug umzusetzen. Außerdem wer jetzt noch auf Kontonummer und BLZ implementiert lebt ein bisschen in der Vergangenheit.
    @thomas sind sogar 13 Monate, aber der eine Monat mehr oder weniger macht auch keinen Unterschied mehr.
    Die rechtliche Komponente ist derzeit einfach nicht gegeben.

  16. SEPA-Mandate wird es auch ohne schriftliches Mandat geben (gerade aktuell nachgebessert worden). SEPA startet verbindlich erst am 01.02.2014, aber Privatkunden dürfen das alte System noch länger nutzen. Mal aus Interesse: Was spricht eigentlich gegen eine Kreditkarte? Hatte bisher damit keine Probleme. Lastschrift ist auch okay, aber ich sehe keinen großen Vorteil.

    • @Werner
      Das mit e SEPA-Lastschrift ohne schriftliches Mandat würde mich interessieren. Hast Du mal eine Quelle.

      Das mit der Nutzung der Alt-Verfahren für private Kunden gilt nur, wenn der Kunde der aktive Part ist (z.B. Zahlung Kunde an Versicherung). Ist hier nicht der Fall, weil Google die Lastschrift zieht.

      Zur Nutzung der Kreditkarte: Der deutsche Konsument scheint eine große Abneigung gegen Kreditkareten zu haben, was insbesondere bei der Nutzung im Internet gilt

      Ich kann das auch nicht nachvollziehen.

  17. Kreditkarten gehören heute halt eigentlich einfach dazu. Für Sicherheitsafine Menschen gibt es ja auch Prepaidkarten. Zusätzlich gibt es ja auch nur Online-Kreditkarte welche Prepaid-Funktionen aufweisen.

    SEPA:
    @Werner:
    Es gibt ein paar Interessensvertreter, die mit richtigen Informationen und dem weglassen anderer Informationen gerade versuchen ihre Interessen durchzusetzen. Leider spielt die Bundesbank und die BaFin in diesem Spiel mit.

    Alle Banken sind dem EPC Abkommen beigetreten. Damit wird alles einheitlich geregelt.
    Also Mandate händisch unterschrieben oder e-Mandat (mit qualifizierter elektronischer Signatur) = Gesetz.

    Es gibt Vertragsfreiheit in Europa, dass heißt Bank kann mit seinem Kunden vereinbaren: Ok du kannst auch ohne Unterschrift Lastschriften ziehen. Alles gut. Kommt eine Reklamation von ner anderen Bank muss nach EPC Abkommen gehandelt werden. Unterschrift ist nicht nachweisbar = Bank muss erstatten und bleibt auf dem Geld sitzen.

    Welche Bank wird mit seinen Kunden sowas freiwillig und individuell vereinbaren?
    Ich freue mich auf die Rechtssprechung zu SEPA in Jahre 201X 🙂

    Regelt Google das alles mit nem Papierstück welches man zurücksenden muss ist alles gut. Aber das sehe ich irgendwie nich.

    • Thomas Schewe says:

      @Edlef
      Aus meiner Sicht ist die Sachlage anders. Das Mandat wird primär zwischen dem Gläubiger und dem Kontoinhaber geschlossen. Der Glläubiger ist dafür verantwortlich, dass er ein gültiges Mandat hat.

      Wenn der Kontoinhaber der Meinung ist, dass die Lastschrift ohne Mandat erfolgte, dann rennt er zu seiner Bank, die den Gläubiger über dessen Bank zur Vorlage auffordert. Gibt es kein gültiges Mandat, wird vom Konto des Gläubiger zurückgebucht.

      • @thomas
        So ist auch die Sachlage. Ich bezog mich nur auf die Möglichkeit ein Mandat ohne händische oder elektronische Signatur zu nutzen.
        Deine Darstellung ist und sollte auch der Standard sein. Weil die Regeln des EPC befolgt werden müssen.

  18. @sandermann:
    Die IBAN lässt sich nicht automatisch aus der KontoNr/BLZ errechnen. Es gibt Konten, die z.B. nur siebenstellige Nummern haben sowie eine zweistellige Unterkontennummer. Diese ist zwar (fürs Hauptkonto) meist 00, und normale Überweisungen mit Kontonummer kommen auch an, aber für die IBAN ergibt sich die Unterscheidung, dass man nicht von links mit Nullen auffüllen kann. Eine Kontonummer 1234567 mit BLZ 11223344 wäre dann eben nicht DEab112233440001234567 (mit ab als Prüfsumme), sondern DExy112233440123456700, wobei xy zwangsläufig eine andere Prüfsumme ergibt.

    Google müsste eh bis spätestens Ende Februar ihr System umstellen, dass der Nutzer seine (in Deutschland 22-stellige) IBAN eintragen kann. Die BIC ist für nationale Überweisungen nicht notwendig und ab 2016 eh nicht mehr (wozu auch, ist ja in der IBAN drin).

    @Marcel D. Ich denke um auf IBAN/BIC umzustellen benötigt Google keine weiteren Usereingaben. Die IBAN/BIC ergibt sich auch nur aus der bisherigen Nationalen Kto-Nr/BLZ.

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