Google: Transkriptionen von Sprachaufnahmen nicht mehr in der EU

Google, Apple und Amazon: Sie alle kamen bereits vor Monaten in die Medien, da Sprachaufzeichnungen, wenn auch anonymisiert, zur Verbesserung der Services durch menschliche Mitarbeiter gehört wurden. Das wurde weltweit sehr kritisch gesehen und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aus diesem Grunde ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet, um zu untersagen, entsprechende Auswertungen durch Mitarbeiter oder Dritte für den Zeitraum von drei Monaten vorzunehmen. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zunächst vorläufig geschützt werden.

Google hat im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt, dass bereits gegenwärtig und für die Dauer von mindestens drei Monaten ab dem 1. August 2019 Transkriptionen von Sprachaufnahmen nicht mehr erfolgen. Diese Zusicherung bezieht sich auf die EU insgesamt. Insoweit sollten nun auch die zuständigen Behörden für andere Anbieter von Sprachassistenzsystemen, wie Apple oder Amazon, zügig überprüfen, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

“Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den Datenschutzvorgaben der DSGVO folgen. Im Fall des Google Assistant bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel. Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen. Schließlich muss dem Erfordernis des Schutzes Dritter, die von den Sprachaufnahmen betroffen sind, hinreichend Rechnung getragen werden. Zunächst sind nun weitere Fragen über die Funktionsweise des Sprachanalysesystems zu klären. Die Datenschutzbehörden werden dann über endgültige Maßnahmen zu entscheiden haben, die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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21 Kommentare

  1. Aha. Also vorerst befristet. Wäre schön, wenn der Hinweis noch in die Überschrift käme.

  2. Carsten csc says:

    aus Datenschutzgründen sieht man man Googlestreetview auch nur verpixelte Fassaden.

    Und bei News von Google werden mir nur noch die Schlagzeilen angezeigt,wenn ich mehr lesen möchte muss ich ein Abo fûr jede einzelne Zeitung abschließen.

    …macht weiter so

    • Diese Blocke ich einfach dann, die mir ein Abo anbieten …

      • Genau. Journalisten sollen gefälligst for free arbeiten, so wie ihr alle in euren Jobs sicherlich auch. Wenn jemand den ganzen Tag Artikel recherchiert und dafür allen Ernstes Geld haben will, gehört er geblockt.

        Ihr wacht vermutlich alle erst auf, wenn nur noch Hobbyschreiber übrig bleiben und Nachrichten im Web gar nicht mehr fundiert recherchiert sind.

        Schlimm!

    • > Und bei News von Google werden mir nur noch die Schlagzeilen angezeigt,wenn ich mehr lesen möchte muss ich ein Abo fûr jede einzelne Zeitung abschließen.

      Das hat nun wirklich absolut nichts mit Datenschutzgründen zu tun.

  3. Schöne Scheisse, also keine Verbesserung für deutsche Spracherkennung mehr, weil Idiotion zu blöd sind die Texte zu lesen die sie anhaken? Es war ja optional und trotzdem regen sich die Leute auf

    • Peter Brülls says:

      Laut dem Artikel geht es darum, dass anscheinend eine Zuordnung zu Personen möglich ist oder es nicht ausgeschlossen werden kann, dass da heftigst geschlampt wird. Das ist eine ganz andere Hausnummer als anonyme sprachaufzeichnungen zu bearbeiten.

      • Eine Zuordnung zu Personen ist nicht möglich. Aber mit genug Wolle und Knowhow ist natürlich alles möglich. Wen sollte denn interessieren, wer irgendwann mal „Penis“ gesagt hat?

  4. Selber schuld, wer sich freiwillig diese Wanzen in die Bude setzt.

    • @Ramses: hast du ein Smartphone zu verschenken?

      • Dieses Argument wieder… Klar kann ein Smartphone zum Abhören missbraucht werden. Von alleine macht es dies aber nicht!
        Die Boxen sind auf zuhören und Weiterleitung getrimmt! Ja, sie warten auf das Wort. Das dies aber nicht immer klappt beweist der Artikel zur genüge…
        Ich habe nix gegen die Boxen und ich glaube auch für viele sind sie ein Segen. Gerade Menschen mit Behinderungen kann so ein Kasten das Leben erleichtern. Mir reicht persönlich noch der Assistent auf dem Smartphone, der per Knopfdruck (selten) aktiviert wird…

        • Und die Gewissheit, dass dein Smartphone das nicht von alleine macht nimmst du genau woher? Letztlich musst du hier wie dort auf das Wort des Anbieters vertrauen, das gilt auch für alle anderen Bereiche des Lebens. Natürlich kann man aber auch grundsätzlich alles in Frage stellen und sich das Leben damit unnötig schwer machen …

  5. stiflers.mom says:

    dann transkribiert google halt in einem nicht eu-land.

    • Just my two cents says:

      Richtig, nur wird außerhalb der EU nur nirgends so richtig viel deutsch gesprochen… Ergo wird die deutsche Fassung der Assistenten nicht besser werden.

  6. Wunderbar! Da bedanken sich bestimmt alle EU-Bürger für die deutsche Moralhilfe. Happy to be british

  7. Der hamburger Datenschutz-Opa hat sonst nichts zu tun, ist eitel und will unbedingt mal in die Zeitung. Das ist alles.

    Diese ganzen Datenschutzbeauftragten sind Versorgungsposten, für irgendwelche unfähigen beamteten Querulanten, die man sonst nirgendwo mehr sinnvoll einsetzen kann. Diese blödsinnigen Posten sollte man ersatzlos streichen.

    • Wenn man keine Ahnung hat… den Rest kennst du sicher. Sei froh, dass du in einem Land/der EU lebst, in dem der Datenschutz noch was wert ist.

      • Auf der anderen Seite habe ich als Verbraucher auch keinen wirklichen Vorteil davon. Im Gegenteil, zumindest was die Nutzung des Internets angeht, überwiegen (für mich) die Nachteile.

      • Wenn der Datenschutz hierzulande so wäre, wie in den USA, dann würde die Welt nicht untergehen. Vieleicht müsste man seinen E-Mail Spam-Filter erneuern. Das wäre alles.

        • Google hält sich nicht an geltendes Recht (das auf der EU-Grundrechtecharta basiert!) und wird nun sanktioniert. Nur weil es ein hippes Tech-Unternehmen ist, das etwas Bequemlichkeit bringt, soll Google über dem Gesetz stehen? Es ist schon bitter, wie wertlos einigen hier unsere Rechtsordnung und unsere Grundrechte zu sein scheinen.

          • Es geht nicht um die Rechtsordnung an sich, sondern einzelne Bestandteile dieser Rechtsordnung. Ich finde es gut, dass es Gesetze gibt, finde aber trotzdem nicht jedes Gesetz per se gut oder gar sinnvoll, insbesondere nicht, wenn es Regelungen enthält, die den Alltag unnötig kompliziert machen.

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