Google Street View: Bald keine verpixelten Häuser mehr?

Google Street View ist eine schöne Sache, wenn man sich z. B. vor einem Trip Straßen in bestimmten Städten ansehen oder einfach mal alte Wohnorte erneut erkunden möchte. Allerdings ist der Dienst in Deutschland durchaus auch umstritten, denn viele Hausbesitzer sind wenig angetan davon, dass ihr Grund und Boden zu sehen sein könnte. Deswegen kann in Deutschland aktuell jeder Bürger fordern, dass Google sein Wohngebäude verpixelt. Eventuell ändert sich genau das aber wiederum bald.

Derzeit sind in Google Street View deswegen auch viele Straßen oder gar Stadtviertel nicht wirklich zu sehen oder die Panoramabilder sind veraltet. Ursache: Google nimmt keine Aktualisierungen vor, weil der Aufwand angesichts der Widersprüche der Bevölkerung zu groß ist. Logisch: Wozu soll man neue Aufnahmen anfertigen, wenn man sowieso am Ende wieder große Teile verpixeln müsste.

Deutschland ist deswegen in Street View erstaunlich schlecht abgedeckt. Man erinnert sich: Das Thema wurde anno dazumal auch in den Medien sehr hochgejazzt und Google wurde scharf kritisiert. Nun will man die Frage danach, ob Google wirklich zur Verpixelung verpflichtet ist, erneut klären. Die Hamburger Datenschutzbehörde palavert deswegen aktuell mit anderen Behörden. Außerdem soll der Europäische Datenschutzausschuss ebenfalls nochmal darüber beraten. Denn da Ziel seien EU-weite Standards für Google Street View und vergleichbare Dienste.

Dann könnte auch die deutsche Sonderregelung fallen. Eventuell ist das sogar vorher möglich, da Google seinen europäischen Sitz ja in Irland hat. Dann wären auch die dortigen Behörden womöglich zuständig, wenn man die EU-Datenschutzgrundverordnung nochmal zurate zieht. Denn laut ihr könnte die Zuständigkeit für die EU auf die Behörde genau des Landes übergegangen sein, in dem sich die Europazentrale einer Organisation befindet. Das muss aktuell auch nochmals genauer geprüft werden.

Google selbst würde das sicher freuen, würde es doch die Unternehmenspolitik rund um Street View etwas einfacher machen. Zu einem Kommentar lässt sich der Online-Riese aktuell aber noch nicht hinreißen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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53 Kommentare

  1. Mein Schwager hat damals sein Haus verpixeln lassen und hat dann ein paar Monate später ganz vielen Leuten stolz ein Buch über sein Wohnviertel geschenkt, wo tatsächlich auch sein Haus bebildert und wegen der tollen Architektur beschrieben war….

  2. Ja bitte!

  3. In NRW sind die Autos vor einem Monat wieder rumgefahren. Habe 2 gesehen. Eventuell ist die Klage ja die Vorbereitung für ein Kartenupdate

  4. Das wird wohl eine Klage der Eu geben wegen nicht einhalten der DSGVO.

  5. Google ist bei uns am Wochenende durchgefahren, wohlgemerkt durch ein 1000 Einwohner Kaff.

  6. „Die Hamburger Datenschutzbehörde palavert deswegen…“

    Ernsthaft? Sie palavern? Manche Artikel lesen sich hier wie eine Schülerzeitung…

  7. Palavern ist genau der richtige Ausdruck für das Geschwätz von Politikern.

    • Nur sitzen in Behörden bis auf ganz oben in der Regel keine Politiker…

      • In Datenschutzbehörden sitzen in der Regel ehemalige Politiker, die man auf einen möglichst unwichtigen Posten abgeschoben hat. Und wenn die nochmal in die Zeitung wollen, wettern die gegen Google…

  8. Das bescheuerte an dieser ganzen Debatte ist dass Dienste wie Mapillary fast alle Straßen in Deutschland – größtenteils mehrfach – in ihrer Datenbank haben.

    Beispiel Jungfernstieg Hamburg:
    https://www.mapillary.com/app/?lat=53.552940899999996&lng=9.992938899999999&z=17&focus=map

    Selbst mein kleines Kaff ist nahezu komplett mit Aufnahmen abgedeckt.

    • Klar. Weil es ja auch absolut legal ist, von öffentlich Flächen aus Fotos von Gebäuden zu machen und diese zu veröffentlichen. Das war noch nie anders. 😉

      Nur weil es um Google ging und die Axel Springer AG ihr Leistungsschutzrecht gegen Google durchringen wollte, haben sie so viel Stimmung gegen Google gemacht.

    • Ein schönes Beispiel dafür wie diese Debatte damals von den Medien getrieben wurde.

      Nachdem die nächste Geschichte kam, hat sich keiner mehr dafür interessiert.

  9. Es war schon immer so, dass man von der öffentlichen Straße aus so viele Fotos von fremden Gebäuden machen darf, wie man will. Man darf daraus sogar Bildbände herstellen und die für Geld verkaufen. Sonst wären die Läden wohl auch kaum voll davon…

    Das hat der BGH schon 1989 entschieden (Urteil Friesenhaus) und seitdem wurde das mehrfach (!) und immer wieder bestätigt (zB Urteil zum Bilderbuch Köln).

    Siehe https://de.m.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus

    „Das Fotografieren eines fremden Hauses von einer allgemein zugänglichen Stelle ohne Betreten des Grundstücks und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie sind erlaubt.“

    Die ganze Diskussion um Goggles Street View ist, war und bleibt einfach totaler Schwachsinn und ohne jede Rechtsgrundlage.

    Google soll die Straßen einfach neu aufnehmen und alles unvetpixelt veröffentlichen. Diese reaktionären Hinterwäldler gehören einfach ignoriert, fertig und gut ist.

  10. > „Das Fotografieren eines fremden Hauses von einer allgemein zugänglichen Stelle ohne Betreten des Grundstücks und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie sind erlaubt.“

    Und hier liegt das Problem. Google hat seinerzeit die Kameras an hohe Stangen montiert und konnte somit Stellen fotografieren (Wohnungen im Erdgeschoss, Gärten hinter hohen Hecken“,…), die eben nicht „allgemein zugänglich“ sind, sondern nur mit diesem Hilfsmittel.

    Das war nicht besonders klug, und das dürfte der Grund für den Rückzieher gewesen sein. Hätte da wirklich jemand geklagt, wäre das ganze Projekt geplatzt.

    • In der Tat war dies das Hauptproblem. Seltsam, dass manche dies so gern verdrängen – was Google da gemacht hat (Aufnahmen aus ca. 3 m Höhe), war eben nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt. Klar, heute würden viele solche Serienaufnahmen wohl entspannter sehen …

      • Ungefragt Fotos von Gesichtern zu veröffentlichen ist auch verboten und die hat Google automatisch verpixelt.

        Genau das gleiche hätte Google mit Fotos über einen eventuellen Sichtschutz hinweg machen können. Ggf bei Widerspruch.

        Das Argument mit der Aufnahmehöhe ist und war wirklich bloß vorgeschoben… 😉

      • Die Google Gegner konnten sich nicht damit abfinden, dass die Rechtslage seit Jahrzehnten glasklar zugunsten Google Street Views gültig ist und haben deshalb an der Aufnahmehöhe herumgekrittelt. 😀

        Aber das kann man natürlich immer bahaupten. Wenn in Street View nur parkende Autos zu sehen sind, macht es ja auch keinen Sinn.

        Letztendlich kommt es darauf an, ob denn *tatsächlich* über einen Sichtschutz hinweg fotografiert wurde und wie gravierend der konkrete Fall ist.

        In *solchen* Fall könnte dann Google verpixeln, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter auch. Sonst wären ja niemals Fotos erlaubt…

    • Nein. Die Stangen auf den Google Autos waren auch nicht höher als ein Reisebus und von dort aus geschossen Fotos darf man ja auch veröffentlichen.

      Auf jeden Fall kommt es bei den Stangen darauf an, ob denn *tatsächlich* zB eine Hecke als Sichtschutz vorhanden ist und im *konkreten Fall* tatsächlich darüber hinweg fotografiert wurde. Dann kann man Google ja immer noch zum verpixeln bzw unterlassen auffordern. Aber eben nur dann. Gesichter werden ja auch verpixelt. Das ist kein Grund, den gesamten Dienst zu kastrieren.

      Google hatte sich damals wegen des öffentlichen Sturms *freiwillig* auf die Widerspruchsllösung eingelassen. Die hatten aber nicht damit gerechnet, dass dann in jeder Zeitung steht, man solle unbedingt bis Fristablauf widersprechen. Sonst hätten die das sicher nicht gemacht.

      – Die Medienverlage wollten damals ihr Leistungsschutzrecht gegen Google durchsetzen, da kam Street View zur Stimmungsmache gerade recht.
      – Die Immobilienbranche hatte Sorge aus Street View könne mal ein Immobieoportal werden, das Makler überflüssig macht.
      – Alle 16 Datenschutzbeauftrage der Länder plus der im Bund wollten unbedingt mal in die Zeitung und sich wichtig machen.
      – Deutschland ist ein technikfeindliches Rebtberland. Siehe bargeldlose Zahlsysteme, siehe Killerspieldebatte, etc pp…

      So kam eins zum anderen und Recht und Verstand blieben auf der Strecke… 🙂

      • Nein, das Argument der Aufnahmehöhe war sicherlich nicht „vorgeschoben“. Ob es eine zentrale Rolle in der öffentlichen Diskussion hatte, weiß ich nicht, aber es macht schon einen Unterschied, ob ich das Urheberrecht verletze oder nicht. Was Du als „freiwillige“ Aktion von Google darstellst, hat genau mit dieser Frage zu tun:

        Wenn ich ein Gebäude vom üblichen Straßenniveau aus fotografiere und solche Bilder veröffentliche, ist das OK, weil da die „Ausnahme“ Panoramafreiheit von der „Regel“ Urheberrecht gilt. Wenn ich aber für solche Fotos einen üblicherweise nicht zugänglichen Standort wähle, ist das anders – egal ob dieser Ort nun eine erhöht angebrachte Google-Kamera, eine Drohne oder eine Wohnung gegenüber einem markanten Gebäude ist.

        Diese Differenzierung hat übrigens wenig mit Street View zu tun, sondern ist deutlich älter. Es hat immer wieder Prozesse um die Frage gegeben, ob dieses oder jenes Foto nun ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht werden kann. Und wenn gar mehrere Länder betroffen sind, wird’s noch komplizierter – such mal zum Beispiel nach „Hundertwasserentscheidung“. 🙂

        • Die Gegner hätten ja dagegen klagen können und wir hätten nun Rechtssicherheit, ob denn nun 1,80 Meter, 2,5 Meter oder 3 Meter erlaubt sind oder ob auch der Abstand zum Sichtschutz eine Rolle spielt und ob es *überhaupt* einen Sichtschutz gibt 😉

          Du hast mein Argument aber überhaupt nicht verstanden:

          Es gibt bei automatischen Fotoserien *immer* Fotos, die illegal aufgenommen werden. Das ist aber kein Grund den ganzen Dienst für rechtswidrig zu erklären.

          Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden von Google auch illegal fotografiert und erst *nachträglich* verpixelt. Da gibt es keinen Unterschied dazu, dass manchmal über einen Sichtschutz hinweg fotografiert wird. Je nach Abstand und Winkel kann das auch bei 2 Meter Höhe der Fall sein.

          Die Aufnahmehöhe war damals bloß deshalb ein beliebtes Thema, weil das der einzige Grashalm war, an den auch die Google Gegner bei ansonsten glasklare Rechtslage klammern konnten.

          Und das Hundertwasserhaus, ist ein absoluter Sonderfall. Es gibt jede Menge Rechtssprechung zu exakt vergleichbaren Diensten.

        • Mit „Urheberrecht“ hat Google Street View absolut überhaupt nichts zu tun.

          Der Urheber eines Gebäudes ist der Architekt, falls es sich – wie beim Hundertwasserhaus in Wien – um Kunst handelt.

          Mieter, Bewohner und Eigentümer eines privaten Hauses haben natürlich kein Urheberrecht daran. Dehalb ist auch der Verweis auf Hundertwasser falsch.

          Wir warten am besten einfach ab, was passiert und wie sich Street View entwickelt. 😉

          • Der Hinweis ist nicht falsch, sondern diente der Illustration: In welchen Situationen ist das Veröffentlichen von Fotos, die Gebäude zeigen, rechtlich OK, wann nicht? Und ja, Google hätte deswegen vermutlich einige Urheberrechtsprozesse am Hals haben können. 😉 Die natürlich nicht z.B. von Mietern hätten geführt werden können, das ist richtig. Aber mir ging es darum zu zeigen, dass die Street-View-Fahrzeuge sich eben nicht wie „normale“ Fotografen verhalten haben. Ansonsten d’accord – abwarten. Ich nutze Street View für andere Länder durchaus gern; für DE ist es halt ein Museum, aber es gibt ja aktuelle Alternativen.

            • Das Urheberrecht an Gebäuden steht dem Architekten zu. Das schützt diesen nur vor äußerlichen baulichen Veränderungen gegen seinen Willen.

              Im §59 Urhebergesetz heißt es dazu:
              (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

              Von Kunstwerken und auch Gebäuden an öffentlichen Plätzen darf man also soviel Fotos machen und veröffentlichen, wie man will…. ^^

              Die Aufnahmehöhe der Fotos ist nur dann überhaupt relevant, wenn ein Sichtschutz zwischen 1,80 und 2,80 Meter Höhe vorhanden ist. Das ist sowieso eher selten und verpixeln könnte man dann immer noch, wie das ja ansonsten auch gemacht wird.

              Die Google Gegner hatten eben krampfhaft nach Argumenten gesucht und kamen deshalb auf lauter unsinnigen Blödsinn. 😉

    • Jeder LKW der vorbeifährt hat die gleiche Ansicht. Die haben nur krampfhaft Argumente gesucht!

  11. solange ich als privater im gegenzug auch nicht den öffentlichen Bereich (Gehweg bzw. Strasse) mit einer Video / fotoüberwachung aufnehmen darf, sollte es goggel auch nicht andersherum erlaubt sein.

    Btw. das ist schon min 6 Jahre her, das ich zufällig eine Karre von denen bei mir gesehen habe, Bis jetzt gibt es noch keine Veröffentlichung der – garantiert – dabei gemachten Fotos.
    Aber, die haben alles griffbereit in der Schublade; garantiert.
    Aluhut ab.

    • Du Verwechselst Videoüberwachung mit Fotos.

    • Natürlich darfst du als „Privater“ Fotos und sogar Videos im öffentlichen Raum anfertigen, warum denn auch nicht? Nur beim veröffentlichen musst du dich an einige Regeln halten, so wie Google das gemacht hat. Wobei, halt, nein, nicht so wie Google das gemacht hat. Ganz so extrem musst du dich nicht selbst einschränken, das hat Google freiwillig gemacht. Also zum Beispiel Gesichter verpixeln kannst du dir sparen, wenn die Personen nicht das eigentliche Motiv sind, sondern nur zufällig durchs Bild laufen und Beiwerk sind. Sonst könntest du ja z.B. kein Foto von deiner Frau vorm Brandenburger Tor machen und bei Instagram posten, weil immer Menschen im Hintergrund sein werden.
      Was du selbstverständlich nicht darfst, ist eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, auch wenn es vor deiner Haustür ist. Und das ist gut so, weil es viel zu viele besorgte Bürger machen würden.

      • War wohl mit einer der Gründe warum einige ihrer Fassaden haben verpixeln lassen, weil sie befürchteten, man könne ihr Haus so jederzeit überwachen und das mit nur wenigen Klicks aus Google Maps heraus 🙂 dass die Aufnahmen in dem Moment aber schon Wochen oder Monate alt sind war zu kompliziert zu verstehen.

  12. Es ist auf jeden Fall schön zu hören, dass offenbar etwas Bewegung in Str Sache kommt.

    Die beste Chance für Deutschland wäre es, wenn die Zuständigkeit für Datenschutz grundsätzlich mal von 17 (!) Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern plus tausenden (!!) Datenschutzbeauftragten in Städten und Gemeinden weg verlagert wird und grundsätzlich überall europäisches Recht gilt und nur eine Behörde für einen Bereich/Firma zuständig ist.

    In Deutschland gibt es tausend mal mehr Beauftragte für Datenschutz als Beauftragte für zB Kinder- oder Umweltschutz. Das kann doch nicht sinnvoll und richtig sein.

  13. Die Verpixelerei ist teils schon echt absurd. Ich hab mal eine Bude in einer Apartment-Anlage in Bonn gehabt. Das Gebäude in dem meine Bude lag, hat irgendwer verpixeln lassen. Macht total viel Sinn, wo man genau einen Klick weiter Dutzende Bilder aller Gebäude zu allen möglichen Tages- und Jahreszeiten sehen kann – danke des Hotel-Betriebs in der Anlage auch von innen. *facepalm*

  14. Habe mich letzt gewundert als ein Google auto bei uns in der Strasse rumstand. Viel eich bekommen wir ja auch mal Street View. Derzeit im Umkreis von 200Km nicht vorhanden

    • Das dauert noch. Im Moment machen die Fahrzeuge Updates für die Karten und versuchen wohl auch, über die Aufnahmen zu verifizieren ob z.B. ein Geschäft das in Maps eingetragen ist, auch an dem Ort existiert. Ob die dabei so Aufnehmen, als wenn sie vor hätten in StreetView zu veröffentlichen ist fraglich. Warum sollte man sich mit den Datenbergen belasten, wenn man sie nicht nutzen darf?

  15. Würde mich freuen wenn die Street View für Deutschland raus bringen würden. Nur schade das es nicht die Aufnahmen von den letzten Jahen gibt. In anderen Ländern kann man sich auch die Bilder aus der Vergangenheit anschauen und so die Entwicklung von Orten mitverfolgen.
    Und die Verpixelung fand ich total daneben! Und ganz besonders weil das auch Mieter machen konnten, die eigentlich keine Recht auf die Fassade haben. Wenn der Vermieter ein Interesse an der Veröffentlichung hatte, schaute dieser blöd in die Röhre.
    Frankfurt gehörte zu den wenigen Orten die damals veröffentlicht wurden. Natürlich stark verpixelt. Und über die Jahre wurden einige Straßen auch wieder entfernt, so das es nur noch ganz Löchrig ist. #dislike

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