Google soll in der EU Strafe in Milliardenhöhe wegen Google Shopping zahlen

Google soll in der Europäischen Union 2,42 Mrd. Euro Strafe zahlen. Stein des Anstoßes ist Google Shopping. Man wirft dem Unternehmen vor, seine Marktstellung missbraucht zu haben. Allerdings ist das „soll“ hier entscheidend: Das Urteil (hier als PDF) ist noch nicht rechtskräftig und Google wird mit Sicherheit in Berufung gehen.

Dabei handelte es sich hier schon um die nächste Instanz, denn das ursprüngliche Urteil fiel bereits vor rund vier Jahren. Nun wurde die Strafe von damals bestätigt. Anlass der rechtlichen Schritte war Googles Verfahrensweise, die Ergebnisse der eigenen Funktion, eben Google Shopping, über denen anderer Produktergebnisse in der Suche anzuzeigen. Die EU-Wettbewerbshüter hatten kritisiert, dass dies Preisvergleichsdienste beeinträchtige.

Google wähnte sich unschuldig und zeigte stattdessen mit dem Finger auf Amazon, welche dominant seien – nicht aber man selbst. Sollte Google jedoch in Berufung gehen, würde es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergehen. Eine Entscheidung dort würde dann wieder erst in ein paar Jahren fallen. Ruinieren wird Google die Strafe so oder so nicht – man hat ausreichende Mittel in der Hinterhand.

Gegen Google laufen allerdings noch weitere Untersuchungen, nicht nur in der EU, die sich etwa um den Google Play Store und die Provisionen dort oder auch Googles Verfahrensweise um das Vorinstallieren von Apps drehen. Etwa dürfen Partner den Play Store nur verwenden, wenn sie auch parallel andere Apps von Google im Paket ab Werk mitliefern. Auch Googles Dominanz im Online-Werbemarkt wird derzeit viel diskutiert bzw. durch Kartellbehörden geprüft.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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Ein Kommentar

  1. „Google wähnte sich unschuldig und zeigte stattdessen mit dem Finger auf Amazon, welche dominant seien“:
    Aha, weil der Nachbar Oma um die Ecke gebracht hat, darf man das selbst auch. Merkwürdige Rechtsauffassung.

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