
Hierfür hat man die Richtlinienübersicht für Entwickler angepasst, hier den Bereich Monetarisierung und Werbung. So ist die kommerzielle Nutzung des Sperrbildschirms ab sofort für Werbung durch Apps tabu, wobei es aber eine Ausnahme gibt. Nur wenn Apps ausschließlich auf den Sperrbildschirm ausgerichtet sind, dürfen über sie Werbung oder Funktionen eingeführt werden, mit denen das gesperrte Display eines Geräts monetarisiert wird.