Google Play Store: Ab sofort mit 14 Tagen Widerrufsrecht für digitale Dienste

Nutzer von Smartphones und Tablets haben über die Jahre einen riesigen Pool an Apps benutzt, gekaufte und kostenlose. Einige davon sind immer noch in Benutzung, andere schwirren in den Untiefen der Historie herum. Bei der Vielzahl an Apps, die man kauft, trifft man unweigerlich auch mal auf eine Niete. Die App verspricht in der Beschreibung zu viel, Enttäuschung bleibt und man möchte sein Geld zurück.

Aus Kulanzgründen erstattet Google die Kosten für im Play Store gekaufte Apps und Spiele in vollem Umfang, wenn der Kauf innerhalb von zwei Stunden zurückgesendet wird. Nun hat Google jedoch eine weitere Änderung umgesetzt, damit man den Gesetzen in der EU entspricht, die klar fordern, dass man für digitale Dienste wie Speicher-Abos ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewährleisten muss, nicht für Apps und Spiele.

Die Unterscheidung zwischen einem digitalen Dienst und einem Abo kann aber kniffelig sein, für den normalen Nutzer eine gar nicht so einfache Sache. So wäre der Google Drive trotz wählbarer monatlichen Zahlung ein digitaler Dienst, während Mad Skills BMX 2 im VIP-Zugang zwar auch monatlich kostet, aber keinen Dienst darstellt.

Laut Google gelten die neuen Regeln für gekaufte Inhalte ab dem 28. März.

Auszug aus den Erstattungsrichtlinien:

Aus Kulanzgründen erstattet Google die Kosten für im Play Store gekaufte Apps und Spiele in vollem Umfang, wenn der Kauf innerhalb von zwei Stunden zurückgesendet wird. Die Erstattung für eine App oder ein Spiel kann nur einmal beantragt werden. Weitere Informationen über Erstattungsanträge für Apps und Spiele bei Google Play finden Sie weiter unten.

Digitale Inhalte: Laut Gesetz gilt ein automatisches Widerrufsrecht für Kaufverträge, die digitale Inhalte betreffen. Dies gilt für den Erwerb digitaler Inhalte wie Apps, Spiele, In-App-Käufe oder andere Medien, z. B. Filme oder Musiktitel. Gleiches gilt für den Erwerb eines Abos für digitale Inhalte in einer App. Beim Kauf von digitalen Inhalten oder beim Abschluss eines Abos bei Google Play stimmen Sie jedoch zu, dass Ihnen die digitalen Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden, und bestätigen, dass Sie folglich auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Daher haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Erstattung oder auf einen Ersatz, es sei denn, der digitale Inhalt ist fehlerhaft, nicht verfügbar oder funktioniert nicht wie angegeben.

Wenn Sie ein Abo für digitale Inhalte nicht fortsetzen möchten, können Sie Ihr Abo kündigen. Sie können das Abo dann noch bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums nutzen.

Digitale Dienste: Laut Gesetz gilt bis zu 14 Tage nach einem Kauf ein automatisches Widerrufsrecht für Kaufverträge, die digitale Inhalte betreffen. Wenn Sie beispielsweise Dateispeicherdienste bei Google Play kaufen, können Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierbei wird Ihnen der volle Kaufpreis erstattet. Sie können hier eine Erstattung beantragen oder mit diesem Formular vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach den ersten 14 Tagen haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung oder auf einen Ersatz, es sei denn, der digitale Inhalt ist fehlerhaft, nicht verfügbar oder funktioniert nicht wie angegeben. Sie können Ihr Abo jedoch kündigen und die Stornierung wird ab dem Beginn des nächsten Zahlungszeitraums wirksam. Sie können das Abo dann noch bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums nutzen.

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Hauptberuflich im SAP-Geschäft tätig und treibt gerne Menschen an. Behauptet von sich den Spagat zwischen Familie, Arbeit und dem Interesse für Gadgets und Co. zu meistern. Hat ein Faible für Technik im Allgemeinen. Auch zu finden bei Twitter, Instagram, XING und Linkedin, oder via Mail

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5 Kommentare

  1. Oh, wie verkniffen geldgeil sich Apple dazu im Vergleich dazu verhält…

    • Bestimmt. Nur das bei Apple die 14 Tage für alle Käufe gilt. Nicht nur für ganz spezielle Abos.
      Für jede app, Spiel, Video, Musik…

      • Vergleich mal den Abwicklungsprozess – bei Apple ist es so umständlich dass wahrscheinlich die wenigsten davon Gebrauch machen.
        Bei Google deinstalliert man einfach die App wieder innerhalb des Zeitfensters und bekommt den Betragautomatisch erstattet – bei Apple hingegen musst du erst eine Seite im Browser öffnen, dort die App raussuchen um dann ein „Problem“ zu melden. Es wird also regelrecht vor den Nutzern versteckt.

        Der App Store ist bei Apple leider noch immer einfach nur gruselig im direkten Vergleich zum Play Store. Das fängt auch schon bei Kleinigkeiten wie Kontaktmöglichkeiten zum Entwickler an.

        • Konstantin says:

          richtig. Entscheidend ist aber, dass Apple Rückgaben nach den ersten 1-2 dauerhaft blockiert. Ich bekomme beim Kauf einer App seit Jahren z.B. den Hinweis angezeigt,dass ich auf die Rückgabe verzichten muss, obwohl ich ungefähr 200 Euro p.a. im AppStore umsetze. Allen in meinem Umfeld geht es genauso.

  2. Also mir reicht das zwei Stunden Zeitfenster völlig um herauszufinden ob eine App etwas taugt, oder ob sie Schrott ist und zurückgegeben werden muss.

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