Google Maps: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Google Germany GmbH und Alphabet Inc. eingeleitet. Das Verfahren betrifft mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei der Google Maps Plattform.

Die Plattform von Google bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Diese dienen beispielsweise dazu, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen.

Nach vorläufigem Stand beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch wird möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert.

Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot „Google Automotive Services“ in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert. Im Rahmen der Ermittlungen werden in den nächsten Wochen Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform befragt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u. a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen.

Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang letzten Jahres erhalten hat (§ 19a GWB).  Das Bundeskartellamt kann so Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen Ende letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt diese Bedeutung bei Google/Alphabet festgestellt. Parallel laufen bereits Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung und dem Nachrichtenangebot Google News Showcase.

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21 Kommentare

  1. Lächerlich. Das juckt doch niemanden. Das blöde Kartellamt soll Mal was Gescheites machen, wie die Raffinierien f***, die uns momentan ordentlich das Geld aus der Tasche ziehen

    • the tech giant says:

      Im Kartellamt arbeiten mehr also nur eine Person und es können auch parallel mehrere Themen bearbeitet werden. Verstehe immer diesen Whataboutism nicht.

    • Kein Name says:

      Ernsthaft, was soll das denn? Es gibt wichtigeres, wobei, typisch deutsch: Realitätsfremde Regierung, Realitätsfremde Politik und möglichst viel gegen Deutsche tun.

  2. USA innoviert
    China kopiert
    EU und insbesondere Deutschland, reguliert

    Applaus.

  3. Tja, nicht umsonst hat Google „Don’t be evil“ aus dem Corporate Code of Conduct gestrichen.

    • Das stand da nie drin, bitte verbreite hier nicht dieses Märchen.

      • https://web.archive.org/web/20150918070709/https://investor.google.com/corporate/code-of-conduct.html

        Als erster Satz:

        Code of Conduct

        Preface

        “Don’t be evil.” Googlers generally apply those words to how we serve our users. But “Don’t be evil” is much more than that. Yes, it’s about providing our users unbiased access to information, focusing on their needs and giving them the best products and services that we can. But it’s also about doing the right thing more generally – following the law, acting honorably and treating each other with respect.

        The Google Code of Conduct is one of the ways we put “Don’t be evil” into practice. It’s built around the recognition that everything we do in connection with our work at Google will be, and should be, measured against the highest possible standards of ethical business conduct. We set the bar that high for practical as well as aspirational reasons: Our commitment to the highest standards helps us hire great people, build great products, and attract loyal users. Trust and mutual respect among employees and users are the foundation of our success, and they are something we need to earn every day.

        So please do read the Code, and follow both its spirit and letter, always bearing in mind that each of us has a personal responsibility to incorporate, and to encourage other Googlers to incorporate, the principles of the Code into our work. And if you have a question or ever think that one of your fellow Googlers or the company as a whole may be falling short of our commitment, don’t be silent. We want – and need – to hear from you.

  4. John Snow says:

    „Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden.“

    Warum sollte Google anderen Unternehmen erlauben müssen, seine Datenbank und Suchfunktion für fremde Karten zu verwenden? Das klingt nach blindem und unsinnigem Aktionismus und ergibt überhaupt keinen Sinn.

    Ebenso ist es problemlos möglich, auf Android Automotive andere Karten-Apps bereitzustellen und zu nutzen. Wo hier also stark reglementiert werden soll, erschließt sich mir nicht. Da gibt es ganz andere Bereiche, in denen man den Tech-Riesen mal auf die Füße treten sollte.

    • Dann schau dir mal die Gebühren bei PayPal für Händler an. Von der Technik ganz zu schweigen. PayPal ist technisch (Einrichtung / API / Performance) im Vergleich zu z. B. Stripe ein aufgeblähter Dinosaurier

      • Ich bin kein Händler, sondern Entwickler. Und es war eine Antwort auf die Forderung, dass Amazon PayPal anbieten sollte bzw. dazu gezwungen werden soll.

        Und klar, nach deiner Logik macht man am besten keinen Gewinn. Senkt auch die Steuerlast.

        • MeinNametutnichtszurSache says:

          Es geht nicht darum, keinen Gewinn zu machen, sondern keinen Gewinn ausweisen zu müssen. Kleiner, aber feiner Unterschied.

      • Wie viele der bis zu 29 Millionen PayPal Kunden haben weder Bankkonto noch Kreditkarte und können keine Guthabenkarte kaufen?

        Beim Aldi & Lidl kann man ebenfalls nicht direkt mit PayPal zahlen.

        Damit die Zahlungsmöglichkeit mit PayPal gesetzlich vorgeschriebenen wird müsste die Guthaben-Auszahlung nicht nur auf den guten Willen von PayPal basieren.

    • warum sollte das Kartellamt da einschreiten, nur weil Amazon kein Paypal akzeptiert.
      Seit wann wird man als Händler gezwungen eine gewisse Zahlungsart zu verwenden.
      Kenne genug kleinere Läden hier, die nur Bargeld akzeptieren. Soll ich die nun auch verklagen, weil ich bei meinem Frisör nicht per Bitcoin bezahlen kann?
      Ist doch jedem selbst überlassen was er akzeptiert

      • Ein kleiner Laden ist ein kleiner Laden und hat keinen erheblichen Marktanteil in Deutschland, daher zählt dein Argument nicht.

        Allerdings sehe ich das ähnlich: solange ein großer Onlineshop zumindest eine der gängigen Zahlungsmethoden, nämlich Girocard oder Kreditkarte, ohne Mehrkosten unterstützt, ist es gut.

      • Arbeitest du für PayPal oder was sollen die an den Haaren herbeigezogenen Argumente? Und nein, bei einem Artikel für ein paar hundert Euro sind es nun einmal keine 50 Cent Gebühren. Die will ich auch nicht als Verbraucher draufgeschlagen bekommen, wenn es auch ohne geht. Bei Amazon z. B. per Lastschrift oder Kreditkarte.

  5. Offenbar soll Google endlich anfangen, die Verbraucher richtig abzuzocken. Schluß mit kostenlosen Diensten (pfui, schnell bekreuzigen), da muss endlich das Kartellamt einschreiten, das geht so nicht weiter.

  6. Google erlaubt es nämlich nicht, so wie es im Artikel steht.

    • John Snow says:

      Was erlaubt Google denn nicht?

      Jeder kann auf seinem Android-Handy oder Chromebook Bing Maps, OSM Maps, Tomtom oder sonstwas nutzen. Bloß tun es wahrscheinlich sehr wenige, da Google Maps schlicht besser ist.

      • Können und Dürfen ist nicht dasselbe.
        Laut dem Artikel verbietet Google genau das.
        Ob es wirklich der Fall ist, kann ich nicht sagen, da ich die AGBs bestimmt nicht lesen werde 😉
        Aber ich kann es mit gut vorstellen. Nämlich hat Google in der Vergangenheit schon verboten, Apps von der Konkurrenz zu installieren.

  7. CullenTrey says:

    Es gibt Situationen da fragt man sich wie weltfremd manche Menschen denken.
    Beschweren die sich ernsthaft, dass sich Teile eines Software-Paketes nicht von anderen nutzen lassen?
    Dann möge das Kartellamt bitte auch gleich mituntersuchen, warum ich das Lenkrad von VW nicht in einem BMW nutzen kann.

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