Google geht gegen Rekordbuße der EU in Berufung

Dass Google seine Rekordstrafe von knapp 4,3 Milliarden Euro nicht einfach hinnehmen und zahlen wird, das hat das Unternehmen bereits bei Bekanntwerden der Strafe ganz klar geäußert. Ich hole euch diesbezüglich noch einmal kurz ins Boot:

Bei dem lang anhaltenden Streit geht es darum, ob Google seine marktbeherrschende Position ausnutzt, um für die eigenen Dienste einen Vorteil zu erlangen. Konkret bezieht sich das beanstandete Verhalten auf Google-Apps im Android-System, die von Herstellern zwingend mit ausgeliefert werden müssen, wenn sie Android inklusive Google-Diensten anbieten wollen. Also die Google-Android-Version, nicht AOSP. Möchte ein Hersteller den Play Store anbieten, muss er auch andere Google-Apps mit vorinstallieren.

90 Tage Zeit hatte die Behörde Google damals eingeräumt, das wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden. Erst kurz vor Ende dieser Frist hat das Unternehmen nun seinen Antrag auf Berufung laut WSJ eingereicht, was das Verfahren noch eine Weile in die Länge ziehen dürfte. Wir halten euch diesbezüglich natürlich weiterhin auf dem Laufenden.

via The Verge

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18 Kommentare

  1. Mit dieser Hinhaltetaktik verdient Google letztendlich so viel, dass es locker seine Anwälte davon und bezahlen und den „Deal“, auf den es letztendlich hinaus laufen wird.

  2. Europa hat bei der Digitalisierung versagt, inszeniert sich als Opfer und arbeitet sich nicht an Apple, Amazon oder Facebook ab, sondern drischt auf den liberalsten dieser Konzerne ein, der zufällig auch bei reaktionären Europäern wie Springer besonders verhaßt ist für seine Umsonstkultur.

    • Hier geht es nicht um liberal oder Versagen der EU (es ist schon wieder Freitag, oder?).
      Es geht darum, dass Android ein Monopol bei Smartphones hat und dieses Monopol missbraucht, um Hersteller zu zwingen, ein Dutzend Google Apps auf dem Handy vorzuinstallieren, inklusive voreingestellter Google Suche.

      • Ja und was ist daran schlimm. Aus meiner sicht kommt man an Google Suche nicht dran vorbei. Liefert die besten ergebnisse. Und auch andere Funktionen braucht man einfach auf dem Smartphone alternativen gibt es zwar sind aber meist nicht wirklich so nutzbar. Also mir geht es am Ar…. vorbei. Finde andere Apps viel Schlimmer wie bei Samsung zb. CEWE Photobuch usw.

        • Nur weil es Dir am Ar… vorbei geht, heißt es nicht, dass es anderen Leuten auch am Ar… vorbei geht.

        • Du scheinst das Wettbewerbsrecht nicht verstanden zu haben. Es geht hier nicht darum die Apps von Google zu verbieten, sondern die Praxis, dass Google sie für Hersteller von Smartphones vorschreibt, also diese zum Nachteil der Mitbewerber vorinstalliert werden. Die Behauptung, sie würden für Android notwendig sein, ist völliger Quatsch. Es reicht lediglich der Google PlayStore. Den Rest sollte der Kunde selbst installieren können, indem er die Qual der Wahl (von mir aus auch Wahl der Qual) hat.

          Selbst den PlayStore müsste man nicht zwangsläufig vorinstallieren, wenn man die APK-Dateien aus alternativen Stores bezieht und sie manuell installiert. Auch das wäre möglich.

          Google missbraucht hier seine marktbeherrschende Stellung und genau dagegen geht die EU-Wettbewerbskommission vor.

      • Ohja, dieses Open-Source-Monopol stranguliert abgeschottete Mitbewerber wie iOS 🙁

        • Hat doch niemand behauptet. Es benachteiligt einfach Käufer, Handyhersteller und Konkurrenten von Google

          • …soweit die reaktionäre Opfer-Neurose, die den Kampf gegen die liberale Umsonstkultur rechtfertigen soll – das wird durch ewige Wiederholung nicht richtig. Google bietet seine Dienste nunmal im Paket an oder gar nicht wie Apple auch, und Android ist sowieso Open Source, so daß jeder Alternativen entwickeln kann, was Amazon sogar gemacht hat. Schon allein die Dominanz von WhatsApp oder Netflix spricht gegen einen Mißbrauch von Googles Marktstellung dabei.

            • Ich denke, du hast das Wettbewerbsrecht auch nicht ganz richtig verstanden. Es ist völlig unerheblich, ob Android Open-Source ist oder nicht.

              Es geht darum, dass Google die Handyhersteller verpflichtet alle mit Android verbundenen Dienste wie Google Search, Google Maps und Co. vorzuinstallieren, wodurch Mitbewerber automatisch benachteiligt werden. Google hat im Q2/2018 mit Android einen globalen Marktanteil von 88% (iOS: 11,9%). Die restlichen 0,1% sind nicht erwähnenswert.

              Google hat hier also eine marktbeherrschende Stellung, im Fachjargon „Quasi-Monopol“ genannt. Wenn Google dieses Quasi-Monopol nutzt, um Hersteller dazu zu verpflichten die Google-Dienste automatisch mit Android zu installieren, dann ist das wettbewerbswidrig und damit straffällig. Genau eben das, was die EU-Wettbewerbskommission macht.

              Wenn du als öffentlicher Auftraggeber bestimmst, dass nur Unternehmen aus dem Bundesland A, aber nicht aus dem Bundesland B oder anderer am Losverfahren teilnehmen dürfen, dann ist das rechtswidrig, weil es Mitbewerber aus den anderen Bundesländern automatisch benachteiligt.

              Dafür gibt es das Wettbewerbsrecht, was ganz in unserem Interesse ist. Vielleicht mal einen Tick weiterdenken.

              • Das habe ich seit jeher verstanden, halte das aber weiterhin für vorgeschoben im Rahmen des europäischen Kampfes insbesondere von reaktionären Verlegern gegen die Werbefinanzierte Umsonstkultur von Google, sowie für opferneurotisches Umsichschlagen, weil die feudalherrlichen Strukturen in Europa derart liberale Geschäftsmodelle schon immer unterdrückt haben.

                • Das ist kein „europäischer Kampf“. Selbst in den USA sieht man die marktbeherrschende Stellung von Google kritisch. Open Source soll nicht durch Closed Source ersetzt werden. Vielmehr soll eine Plattform möglichst vielen Mitbewerbern geöffnet werden. Was spricht dagegen beispielsweise Google Maps deinstalliert zu lassen, wenn der Kunde zwischen Google Maps, Bing Maps, OpenStreetMap (OSM), Apple Maps, Here Maps und weiß der Geier wählen kann, dies selbstbestimmt? Genau darum geht es.

                  • Nein, darum geht’s eben nicht, denn das ist nur der Vorwand für die Rekordstrafe gegen Google. Amazon beutet seine Angestellten in Europa aus und stranguliert den Einzelhandel, daß sogar Saturn/Mediamarkt straucheln – europäische Regulierung? Fehlanzeige. Apple hat als König der Steuervermeidung dieses Jahr 38 Milliarden Dollar davon über Trump’s Steuererleichterungen in die USA zurückgeholt – europäische Regulierung? Fehlanzeige. Aber was immer gegen das liberale Geschäftsmodell von Google geworfen werden kann, wird auch durchgezogen, ob Streetview, Recht auf Vergessenwerden, Leistungsschutzrecht, angebliche Manipulation bei der Suche nach Onlineshops jetzt Android und bald Daten-für-alle-Gesetz (Nur Uploadfilter waren ein Knieschuß gegen potentielle Mitbewerber, denn die Technik hat Google längst entwickelt).

                    • Du wirfst da aber ziemlich verschiedene Sachen in einen Topf.
                      Zumindest siehst du aber ein, dass die Strafe gerechtfertigt ist

                    • …achja, die Bußgelder nach DSGVO fehlen noch in meiner Auflistung, und anstatt Google für die Vorinstallation von Maps zu bestrafen, wäre mir eigentlich die Verstrickung in Wahlkampfmanipulation von Facebook auch beim Brexit-Votum drängender gewesen.

                    • @Seinfeld gar nichts sehe ich ein. Die Rekordstrafe gegen Google ist jedenfalls konstruiert & unverhältnismäßig und bei Betrachtung des übrigen Regulierungsversagens der EU eine armselige Showveranstaltung, die erkennbar nur gegen die Werbefinanzierte Umsonstkultur drischt.

  3. „Selbst den PlayStore müsste man nicht zwangsläufig vorinstallieren, wenn man die APK-Dateien aus alternativen Stores bezieht und sie manuell installiert. Auch das wäre möglich.“

    Ganz genau, auch das wäre möglich und das wird auch den Herstellern von Google nicht untersagt. Sie müssen *nicht* per se sämtliche Google Apps installieren, nur weil sie Android auf ihren Geräten nutzen. Google gibt den Herstellern lediglich vor, dass auch die übrigen Google Apps installiert werden müssen, *wenn* der Playstore angeboten wird. Und die Entscheidung, dass der Playstore installiert werden soll, trifft nicht Google, auch wenn sie sicherlich großes Interesse daran haben. Und aus Sicht der Hersteller kann ich durchaus verstehen, dass man den Kunden ein Smartphone an die Hand geben möchte, mit dem sie sozusagen sofort loslegen können. Aber dann muss man eben auch bereit sein, die übrigen Bedingungen zu akzeptieren. Wenn man das eine will, muss man manchmal das andere mit in Kauf nehmen – so ist das nun mal im Leben, man kann sich nicht immer alles zurechtrücken, wie es einem gerade passt. Hier nun den schwarzen Peter alleine Google zuzuschieben, ist einfach nicht gerechtfertig. Da geht es letztlich mehr darum, einem erfolgreichen Unternehmen Knüppel zwischen die Beine zu werfen, weil man selbst es aus eigener Kraft nicht hinbekommt.

    Abgesehen davon halte ich das Vorgehen auch nicht für zielführend. Kein Nutzer wird daran gehindert, andere Apps für diesen oder jenen Zweck zu installieren, diese Freiheit wird in keinster Weise eingeschränkt. Und wenn die Nutzer andere Apps wollten, würden sie sie auch nutzen. Aber wohl niemand glaubt doch ernsthaft daran, dass bei einem Verzicht auf vorinstallierte Google Apps plötzlich die Nutzer in nennenswertem Umfang auf alternative Produkte zurückgreifen würden. Tatsächlich wird die Masse weiterhin einfach nur die Google Apps nachinstallieren. So ändert sich an der Marktsituation letztlich gar nichts, nur der Nutzer ist gehalten, einen höheren Aufwand zu betreiben. So wird dem Verbraucher das Leben unnötig erschwert, und das, wie leider so oft, unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes.

    • Völlig richtig, genau wie sich Nutzer von Android CustomRoms frei entscheiden, ob sie https://opengapps.org installieren oder https://f-droid.org oder beides oder sonstwas oder gar nichts – wird alles nicht von Google unterbunden, nur wenn Google seinen wie Samsung, Huawei oder Lenovo durchaus marktstarken Geschäftspartnern Komplettpakete verkauft wie Apple mit seinem iPhone sogar an Endkunden, wird das von der EU mit einer Milliardenstrafe geahndet als ginge es um Verbraucherschutz.

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