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Google: 50 Millionen Euro Strafe aufgrund Verletzung gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Einen empfindlichen Schlag muss Google wohl in Frankreich hinnehmen. Am 21. Januar 2019 verhängte der Ausschuss der CNIL (Nationale Datenschutzkommission in Frankreich) eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen Google. Grund ist die mangelnde Transparenz und das unzureichende Geben von Informationen bezüglich gültiger Zustimmung zur Personalisierung der Anzeigen, kurz: Man stört sich in Teilen der Nichteinhaltung der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR / DSGVO).

Am 25. und 28. Mai 2018 erhielt die Nationale Datenschutzkommission Gruppenbeschwerden von den Verbänden None Of Your Business („NOYB“, wir berichteten) und La Quadrature du Net („LQDN“). LQDN wurde von 10.000 Personen beauftragt, dass sich die CNIL mit der Angelegenheit befasst. In den beiden Beschwerden werfen die Verbände Google vor, keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer seiner Dienste zu haben, insbesondere für die Personalisierung von Anzeigen.

Um die eingegangenen Beschwerden zu bearbeiten, führte die CNIL im September 2018 Online-Inspektionen durch. Ziel war es, die Übereinstimmung der von Google durchgeführten Verarbeitungen mit dem französischen Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu überprüfen, indem das Browsing-Muster eines Benutzers und die Dokumente, auf die er zugreifen kann, analysiert wurden, wenn er bei der Konfiguration eines mobilen Geräts mit Android ein Google-Konto einrichtet. Hierbei stellte man zwei Verstöße fest, Kurzform (hier in lang): Die zur Verfügung gestellten Informationen sind a.) nicht leicht zugänglich und b.) nicht immer klar und umfassend.

Aus diesem Grunde verhänge man zum ersten Mal eine Geldstrafe in Höhe der maximalen Sanktionsgrenze – 50 Millionen Euro, weil die Verstöße durchgängig und zeitlich nicht begrenzt sind. Ein Statement von Google steht zur Stunde noch aus.

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