Google: 50 Millionen Euro Strafe aufgrund Verletzung gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Einen empfindlichen Schlag muss Google wohl in Frankreich hinnehmen. Am 21. Januar 2019 verhängte der Ausschuss der CNIL (Nationale Datenschutzkommission in Frankreich) eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen Google. Grund ist die mangelnde Transparenz und das unzureichende Geben von Informationen bezüglich gültiger Zustimmung zur Personalisierung der Anzeigen, kurz: Man stört sich in Teilen der Nichteinhaltung der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR / DSGVO).

Am 25. und 28. Mai 2018 erhielt die Nationale Datenschutzkommission Gruppenbeschwerden von den Verbänden None Of Your Business („NOYB“, wir berichteten) und La Quadrature du Net („LQDN“). LQDN wurde von 10.000 Personen beauftragt, dass sich die CNIL mit der Angelegenheit befasst. In den beiden Beschwerden werfen die Verbände Google vor, keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer seiner Dienste zu haben, insbesondere für die Personalisierung von Anzeigen.

Um die eingegangenen Beschwerden zu bearbeiten, führte die CNIL im September 2018 Online-Inspektionen durch. Ziel war es, die Übereinstimmung der von Google durchgeführten Verarbeitungen mit dem französischen Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu überprüfen, indem das Browsing-Muster eines Benutzers und die Dokumente, auf die er zugreifen kann, analysiert wurden, wenn er bei der Konfiguration eines mobilen Geräts mit Android ein Google-Konto einrichtet. Hierbei stellte man zwei Verstöße fest, Kurzform (hier in lang): Die zur Verfügung gestellten Informationen sind a.) nicht leicht zugänglich und b.) nicht immer klar und umfassend.

Aus diesem Grunde verhänge man zum ersten Mal eine Geldstrafe in Höhe der maximalen Sanktionsgrenze – 50 Millionen Euro, weil die Verstöße durchgängig und zeitlich nicht begrenzt sind. Ein Statement von Google steht zur Stunde noch aus.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. …und Google so: Keep the change

  2. „Einen empfindlichen Schlag muss Google wohl…“, hmm, für einen Normalverdiener wäre das sicher ein empfindlicher Schlag- für ein Unternehmen was ca. 9 Milliarden US Dollar übrig hat, damit es bei Apple die Default-Suchmaschine ist und bleibt, wohl eher Peanuts .
    Selbst bei den 4,3 Milliarden € Strafe der EU kommen die Google-Manager wahrscheinlich vor Lachen nicht in Schlaf :-)..der Gewinn ist ein Vielfaches dessen.

    • Gemäß der DSGVO können Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Weltweit hat Google im 3. Quartal 2018 alleine mehr als 33 Milliarden Dollar Umsatz gemacht. So etwas kann sich aber summieren (es gibt ja nicht nur Europa)…

      Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-50-millionen-euro-strafe-fuer-google-in-frankreich-a-1249171.html

    • plerzelwupp says:

      Möglicherweise tut das zuerst nicht weh – aber es kann ja mehr werden, dies ist nur der erste Schritt.
      Außerdem: Wenn du mit einen Strafzettel über 500 Euro nach Hause kommst, kannst du dir das zwar möglicherweise leisten, du ärgerst dich aber trotzdem und es tut weh. Außerdem musst du das deiner Frau erklären – so auch Google dem Aufsichtsrat und/oder den Aktionären. 😉
      Insgesamt dürfte das genug Anlass zum Handeln geben…..

      • ja, könnte…aber in diesem Fall ist die Maximalstrafe 50 Mio….da haben die sicher nur ein Anwalts-Azubi hin geschickt 🙂 (spass)

        selbst bei den 4,3 Mrd Strafe zittern die nicht, in der Zwischenzeit haben se ein mehrfaches eingenommen. Diese Dienste, um die es da ging, haben sich mittlerweile etabliert- die Mehrzahl kennt und will nichts mehr anderes…also gewonnen….es sind Peanuts….

    • Ob Peanuts oder nicht, die Höhe der Strafe ist völlig unverhältnismäßig im Vergleich zum Vergehen – soweit man hier überhaupt von so etwas sprechen mag.

      • Ganz im Gegenteil, scheint doch die Strafe nicht genug abzuschrecken, um sich an geltendes Recht zu halten.

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