getgoods: Nachfolger des insolventen Händlers will Kunden entschädigen

Sicherlich haben viele Leser die Insolvenz des Online-Händlers getgoods mitbekommen. Auch ich bin betroffen, mir ist jede Menge Geld dadurch verloren gegangen, ein Anwalt darf sich nun mit dem Insolvenzverwalter herumärgern. Aber nicht nur ich als ehemaliger freier Mitarbeiter bin betroffen auch ganz viele Kunden. Kunden, die im Voraus bezahlt haben oder Ware umtauschen wollten, sind ihr Geld los und dürfen sich in eine Schlange mit Menschen wie mir stellen. Ganz bitter, das sag ich euch.

getgoods

Die Nachfolgefirma will jetzt die betroffenen Kunden teilweise entschädigen. Das Kind heißt nach draußen vielleicht immer noch gleich, doch Elektronikhändler Conrad steht mit der ebenfalls dafür genutzten get-it-quick GmbH dahinter. Diese teilen nun mit, dass sie 50 Prozent der Summe gutschreiben wollen, die euch durch die Insolvenz verloren ging. Dies heißt konkret: habt ihr beispielsweise einen Laptop für 1000 Euro bestellt, das Gerät aber nie gesehen und vorab bezahlt, dann könnt ihr euch vom Nachfolgeshop ein Guthaben von 500 Euro auf euer Kundenkonto gutschreiben lassen, welches dann für Bestellungen bis zum 31.12.2014 zur Verfügung steht.

Weiterhin gibt es einen 10 Prozent-Gutschein für den nächsten Einkauf bei Conrad, dessen Gesamtsumme aber nicht 100 Euro überschreiten darf. Kurzform: „Die Hälfte des entstandenen Verlustes kann als Einkaufsguthaben den betroffenen Kundenkonten gutgeschrieben werden. Zusätzlich erhalten die Kunden einen 10% Preisnachlass für ihren nächsten Einkauf unter conrad.de.“.

Ob der betroffene Kunde nach dieser Aktion seine kompletten Forderungen gegen getgoods zurückziehen muss, oder ob es sich um eine anteilige Berechnung handelt, ist bislang unklar, wurde aber von mir gerade bei getgoods angefragt. Betroffene Kunden finden hier Infos über das Angebot.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Ich hatte gestern einen Brief vom Insolvenzverwalter im Briefkasten, dort muss man seine Forderungen bis Anfang Januar anmelden. Allerdings habe ich eine Rückerstattung von PayPal erhalten, daher wäre es wohl Betrug da noch an weiteren Aktionen teilzunehmen oder die Forderung anzumelden.
    Für alle, die per Vorkasse bezahlt haben ist es aber wie ich finde ein faires Angebot.

  2. Hallo Carsten,
    gibt es eine Info, wie sich der Sachverhalt bei Home of Hardware verhält. Bestellung bei hoh.de wurden immer von GetGoods verarbeitet. Das Impressum von HOH zeigt mittlerweile ebenfalls die get-it-quick GmbH.
    Mich interessiert dies v.a. in Bezug auf die Gewährleistung, weil ich bei HOH die letzten Jahre etliche 1k€ gelassen habe.

  3. wer kann: paypal käuferschutz gibt 100% geld zurück,.. hat bei mir geklappt

  4. @Günter: schreib denen doch einfach mal ne Mail oder ruf an 🙂

  5. @MySam
    Betrug nicht unbedingt, aber ich kann dir sagen, dass es dort sicherlich geprüft wird. Da die keinen Vermögensnachteil erfahren werden, höchstens versuchter Betrug 😉

    @caschy
    Glaube kaum, dass man seine Forderungen zurückziehen muss. Bei der Übernahme wurde meines Wissens nur die Vertriebs GmbH übernommen. Ich habe zwar keinen genauen Einblick aber das wäre wohl ein Asset Deal, in dem nur das operative Geschäft übernommen wird. Also keine Verbindlichkeiten oder Mitarbeiter oder ähnliches. Somit würde ich die ganze Summe als Insolvenzforderung anmelden. Was Conrad/get it quick/getgoods macht, ist nur eine Marketingaktion.
    Durch den Deal kann sich der Betroffene natürlich trotzdem wenigstens etwas Geld erhoffen. Zum Beispiel wird 1 Mio. EUR bezahlt. Von denen gehen Gerichtskosten und Insolvenzverwalterkosten (nicht zu wenig!) ab und der Rest wird unter den Betroffenen prozentual.
    Viel wird das aber sicherlich nicht sein – das stimmt schon.

  6. Tja, immer superbillig haben wollen und dafür sogar Vorkasse in Kauf nehmen (weil anders schaffen solche Billiganbieter die Warenbeschaffung ja gar nicht)……

  7. Als Gläubiger einer Insolvenz mehr als 50% seines Schadens ersetzt zu bekommen,ist die absolute Ausnahme! Da bei einer Vertriebs GmbH meist auch keine Werte in Form von Gebäuden oder Maschinen bestehen,sind die Einstellung mangels Masse oft die Folge.Und selbst wenn,ist die Erfüllungsquote meist zwischen 3-10% der Forderung.Das sich der Käufer am Schaden beteiligt ist dabei wohl noch seltener.Meistens bleibt dieser komplett in der alten Firma.Auch muss man bedenken das sich ein Insolvenzverfahren oft über viele Jahre hinzieht,bevor es überhaupt zu Zahlungen kommt.So kann man sagen das die Kunden der alten getgoods noch glimpflich davon kommen.Ich werde nie verstehen,wie man jemanden ohne jede Sicherheit viel Geld überweisen kann,in der Hoffnung das man dafür auch etwas bekommt.Zum Bezahlen im Netz gibt es doch nun wirklich viele Möglichkeiten die sicher sind.

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