Gesichtserkennung könnte künftig eine Entscheidung der EU-Länder sein

Wir berichteten bereits darüber, dass die EU-Kommission den Wunsch abgab, den Einsatz von Techniken für automatische Gesichtserkennung die nächsten fünf Jahre zu verbieten. In dieser Zeit wollte man die Systeme zur Gesichtserkennung erwachsen werden lassen. In Großbritannien ist der Einsatz von Gesichtserkennung für die Londoner Polizei seit kurzem gängige Praxis – wobei die aufgrund des Brexit ja sowieso fein raus gewesen wären. Wie die Financial Times berichtet, macht man von den Forderungen eines Verbots nun einen Rückzug und will den EU-Ländern selbst die Wahl lassen.

Der Financial Times liegt ein Paper-Entwurf der Europäischen Kommission vor, nach welchem diese nicht mehr wie zuvor auf ein pauschales Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologien plädiert. Demnach sehen die jüngsten Forderungen der EU Kommission so aus, dass künftig jeder einzelne Mitgliedsstaat für sich den Einsatz von Gesichtserkennung beurteilen und zulassen kann. Woher nun die Kehrtwende? Diverse Aufsichtsbehörden und Unternehmen forderten weltweit Klarheit über die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie zu schaffen. Bereits in der Vergangenheit wurde davor gewarnt, dass mit einem Verbot die „Entwicklung und Einführung dieser Technologie“ behindert werden könnte.

Die EU Kommission steht dem Einsatz von Gesichtserkennung weiterhin kritisch gegenüber. Daher erwartet man von den Mitgliedsstaaten, dass gesetzliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen gewahrt werden. Es bleibt spannend, ob man noch den Rückzieher vom Rückzieher macht, denn der finale Vorschlag ist noch nicht eingereicht und das Paper mit dem derzeitigen Stand nicht publik.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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14 Kommentare

  1. Hmm, wenn das so ist, sollte man ans Konvertieren mit Gendervarianz denken, sprich, als Mann auch eine Burka zu tragen.

  2. Ich empfehle jeden mal das Video zu Spiegelmining von David Kriesel auf dem CCC anzuschauen. Und dann darf sich jede rübergehen, wie er zum Thema steht.

    Allein Metadaten sind in den falschen Händne verheerend.

  3. Ich fahre Rad mit Gesichtsmaske und sonst Motorrad; wenn mal Auto dann fette Sonnenbrille und Kappe.
    Let the show begin! 😀

  4. Leute mit dunkler Haut werden bisher noch sehr unsicher erfasst . Diskriminierung, gegen die ich nichts habe.

    • Dann gibt es also noch grossen Nachholbedarf bei der Software, denn man sollten die grösste “Zielgruppe” auch entsprechend priorisieren. Aber wer auf Täterschutz steht, mag das natürlich anders sehen.

      • Was für eine rassistische gequirlte Scheiße! Schäm Dich!

        • Vielleicht hast du recht. Die Statistiken sprechen zwar in der Schweiz eine deutliche Sprache. Aber in Deutschland sind die maximal-pigmentierten Mitbürger bestimmt alle bestens integriert, hoch qualifiziert und deshalb geschätzte Fachkräfte, für die es immer Bedarf gibt.

          Ich nehme deshalb die Aussage mit den Nachholbedarf zurück. Ich sollte nicht einfach von der Schweiz auf andere Länder schliessen. Sorry!

          • Nein, bestimmt sind das nicht alle. Aber ganz sicher, sind auch nicht alle kriminell nur weil sie dunkelhäutig sind! Es zählt der einzelne! Oder bist Du ein Kinderschänder nur weil es weiße Kinderschänder gibt?! Denk mal drüber nach, denn es ist nicht die Statistik die falsch ist, sondern Deine Denkweise! Danke!

      • Also mir sind ein paar dunkelhäutige Kriminelle noch 1000x lieber als eine riesige Schar von Mitbürgern, die es mit der Menschenwürde nicht so hat.

  5. Nun es gibt zwar ein Vermummungsverbot , aber kein Schminkverbot smile . Gilt ein Weißclown-Schminke eigentlich als „Vermummung“? Ich mag eben „Es“ und solidarisiere mich mit pennywise – lach

    • Wir leben doch nicht in einer Diktatur. Es gibt selbstverständlich kein allgemeines Vermummungsverbot im öffentlichen Raum.
      Lediglich auf Versammlungen und Aufzügen verboten sich zu vermummen. Es kann dir aber niemand verbieten in Burka durch die Fußgängerzone zu schlendern.

    • Wird dir nicht lange helfen, denn auf die Gesichtserkennung folgt die Gangerkennung. Und dann kannst du dich so viel schminken und vermummen, wie es dir gefällt: Du wirst trotzdem nach wenigen Schritten identifiziert.

  6. Der mit dem Aluhut says:

    Wann kommt den eeeeeeeeendlich der obligatorische Bodychip unter der Haut?

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