
Das sieht auch das Landgericht Bonn so. Zwar verfolge der DWD keine Gewinnabsichten mit der App, agiere aber wie ein wirtschaftliches Unternehmen. Denn mit dem Angebot wird die Bekanntheit des DWD gesteigert, was letztendlich zu einer Steigerung der Markmacht führt. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung eingelegt werden.
Der DWD äußerte sich zunächst nicht direkt, man müsse erst die vollständige Urteilsbegründung abwarten. Aber ein Sprecher des DWD betonte noch einmal, dass keine kommerziellen Ziele verfolgt werden, vielmehr möchte man dem Nutzer Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium präsentieren.
Noch kann die App kostenlos geladen werden und ich gehe davon aus, dass dies auch künftig so sein wird. Verstehen kann man durchaus beide Seiten, eine sehr spannende Sache, die ein wenig an die Streitereien mit den Meidathek-Apps der öffentlich-rechtlichen TV-Sender erinnert.
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dwd.warnapp
https://itunes.apple.com/de/app/warnwetter/id986420993