Gericht untersagt erst einmal Zusammenarbeit von Google und Gesundheitsministerium

Google hat in Deutschland eine Schlappe erlitten. Geklagt hatte das zum Burda-Konzern gehörende Portal NetDoktor. Googelt jemand Krankheiten oder Symptome, dann werden auch Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in den Knowledge Panels von Google angezeigt. Dies liegt auch daran, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Vereinbarung mit Google eingegangen ist. Dies sei laut der Richter kartellrechtswidrig.

Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das BMG ist keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist. Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung. Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen, da rund 90% der Nutzer über eine Google-Suche bei NetDoktor landen. Diese Sichtbarkeit wird stark eingeschränkt, weil die Infoboxen die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ablenken und auf sich ziehen. Damit stillen sie das Informationsbedürfnis der Nutzer bereits vielfach. Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert.

Die Zusammenarbeit von Google und dem BMG ist auch nicht wegen qualitativer Effizienzgewinne, etwa wegen einer Verringerung des Suchaufwands für die Nutzer oder einer Verbesserung der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung durch die Infoboxen, ausnahmsweise zulässig, so die Begründung.

Auch Google hat dazu eine Meinung. Dass jene etwas anders aussieht, dürfte klar sein:

Wir haben eine andere Auffassung: Die Anzeige von Informationen des BMG bei Anfragen zu bestimmten Krankheiten behindert die Angebote der Website-Inhaber nicht. Sie werden zusammen mit einer Vielzahl anderer Websites weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt.

Die Anzeige der Knowledge Panels für Krankheitsbilder ist unabhängig von der Platzierung der Links in der Suchergebnisliste. Im Laufe der Jahre haben wir festgestellt, dass die Entwicklung relevanterer Ergebnisse wie Knowledge Panels, Nachrichtenkarussells oder Bilder dazu geführt hat, dass die Nutzer mehr Zeit auf den Webseiten verbringen, die sie über die Google Suche finden. Seit der Gründung von Google vor über 20 Jahren ist die Zeit, die nach einem Klick in der Google-Suche auf Webseiten verbracht wird, von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen.

Es handelt sich um einstweilige Verfügungsverfahren. Hauptsacheverfahren sind derzeit nicht beim Landgericht München I anhängig.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. Martin Deger says:

    Wieso ist der Betrieb des „Nationalen Gesundheitsportals“ eine wirtschaftliche Tätigkeit? Das leuchtet mir nicht ein.

    • Ich nehme an, dass das Ganze von einer privaten Firma (vermutlich nach Ausschreibung durch das BMG) betrieben wird. Diese Firma macht das dann natürlich aus wirtschaftlichen Interessen.
      In einem ähnlichen Zusammenhang meine ich, gab es so was neulich schon einmal.

      • Das ging es um check24s Unvermögen eine vernünftige Vergleichsplattform für Girokonten aufrecht zu erhalten.

    • Warum sollte sich ein Pharmakonzern daran stören das ein Ministerium Informationen frei zur Verfügung stellt und das an prominenter Stelle…
      Hier wird schlicht unliebsame Konkurrenz weggeklagt.
      Kennt man doch schon von Lego & Co.

      • Es ist ja nichtmal ein Pharmakonzern, es ist (mal wieder) ein Verlag…..
        Und ich möchte wetten, dass es Burda nur um gefühlt potenziell entgangene Klicks und Werbeeinnahmen geht, inhaltlich geht denen das Thema meilenweit am A… vorbei.

        • Ups, da hast du ja Recht, das ist ein Verlag.
          In der nächsten Stufe kommt dann bestimmt das Leistungsschutzrecht ins Spiel und Google soll für die Listung ihrer Seite noch bezahlen.

      • Naja, gerade in der heutigen Zeit ist es doch wichtig, dass unabhängige Instanzen zu einem Thema berichten und bei Google auch gefunden werden können.
        Ich finde es schon höchst dubios, wenn ich bei Google nach einem Gesundheitsthema suche und jedes Mal als erster Treffer die staatliche Meinung dazu finde.
        Für mich ist das erstmal genau das richtige Urteil.

      • Das Problem ist hier die Verquickung von einem monopolistischen Privatkonzern und der Regierung. Sowas ist eigentlich nur in Diktaturen üblich.
        Google platziert hier prominent und isoliert einen Inhalt, während alle anderen Suchergebnisse gesondert darunter erscheinen. Da stellt sich schon die Frage, welche Vorteile sich Google davon verspricht und welche es bereits erhalten hat (es wurde ja eine „Vereinbarung“ getroffen-und Google tut nie etwas selbstlos).

        Zudem darf man sich auch fragen, wieso die Regierung solche Deals einfädelt, obwohl die eigentlich wissen müssen, dass das kartellrechtlich überhaupt nicht gemacht werden darf. Tendentiell dürften dahinter nur unlautere Beweggründe stehen, denn ansonsten würde man nicht den kriminellen Weg wählen.

        Diese merkwürdige Verbindung zwischen Regierung und Google ist ja nicht nur in der Suchmaschine präsent. Auch bei Youtube werden Staatsorgane wie die Öffentlichen Sender und von Steuergeld finanzierte „Faktenchecker“ anders behandelt, als alle anderen Anbieter. Nicht nur durch teils irreführende Hinweise bei spezifischen Themenfeldern, die auf Regierungs- oder regierungsgeförderte Webseiten verweisen, es wird auch nichts gelöscht, was vom Staat auf Youtube platziert wird.

        Da bekannt ist, dass Google keine Steuern in Deutschland zahlt, geht es hier rein um politische Gefälligkeiten. Die Regierung bekommt ihr gewünschtes alternativloses Youtube und Youtube muss sich bezüglich Datenschutzverordnung und allzu genauem hingucken auf das Firmengeflecht keine Sorgen machen.

        • Der bisher EINZIGE Kommentar, der die wirklich Problematik anspricht. Ich mag Burda überhaupt nicht. Aber Die Klage war dringend erforderlich, denn was Spahn da vorhat, ist die selbe korrupte Masche, die die Politik auch mit anderen Leistungserbringern aus dem Gesundheitssystem praktiziert: Alle Macht den Konzernen, haut weg den (deutschen) Mittelstand ! Wozu das aber führt, wenn eine kleine Klinik nach der anderen vernichtet wird oder die ausländischen (!) Versandapotheken bevorzugt werden, haben wir in der Corona-Krise gesehen. Zumindest diejenigen haben es gesehen, die nicht mit Scheuklappen durch die Welt laufen.
          Es ist übrigens kein CDU-Phänomen – die SPD wird von Konzernen noch viel schlimmer hofiert und belohnt Wohlverhalten entsprechend mit Gesetzen. „politische Gefälligkeiten“ – sehr schön formuliert …

    • Hallo martin, das waren vermutlich genau so ignorante richter wie weiland beim Wetterdienst-urteil: gute , öffentlich kontrolierte und kostenfrei zur Verfügung gestellte garantiert non-Fake-nachrichten werden mit nachrichten irgendwelcher kommerzieller Dienste in der Wertigkeit gleichgestellt. Dabei ist Interesse dieser kommerziellen dienste eben nicht die für den nutzenden kostenlose Information aus öffentlich finanzierten Diensten sondern es geht um reine Sicherung der Gewinnerzielungsabsicht von Geschäftsleuten oder im schlimmsten Fall sogar aktionären und co. irgendwann werden noch Tafeln oder Speisungsstellen oder öffentliche Beherbergungsstellen für wohnungslose menschen verboten , weil die könnten ja auch – gegen staatliche kostenübernahme – in ein Hotel oder eine kommerziell betriebene Pension gehen. Im namen von Kartell- und Wirtschaftsrecht wird die Daseinsvorsorge des Staates viel zu oft gegen kommerzielle Interessen zurückgedrängt.

      • Vorsicht, Vorsicht ! Ihr geht vom status quo aus: „Burda & Co ist Schmierenpresse“ (sehe ich weitgehend auch so), und „Ministerium ist gut“. Aber zum einen hat Burda durchaus in den letzten zwei Jahren im Bereich Gesundheit qualitativ nachgezogen, und die geplante Regelung von Spahn kann unglaublich missbraucht werden. Muss ja gar nicht der heutige Minister oder die heutige Regierung sein. Fakt ist, dass der geplante Vertrag einer jeglichen (auch künftig denkbaren) politischen Mehrheit in diesem Lande Macht verleiht, die wir heute in Ländern wie Russland, der Türkei und China kritisieren. Und weil es in manchen Beiträgen hier so rüberkam: Die Informationen, die staatliche Dienststellen in den letzten Monaten von sich gegeben haben, waren qualitativ so unter aller Sau, dass man sich wirklich Gedanken machen sollte, bestimmte Bundesbehörden aufzulösen oder zumindest personell mal auf den Kopf zu stellen. Von daher bin ICH verdammt froh, dass Spahn heute den Auftrag bekommen hat, mal inne zu halten.

      • Bedeutet du vertraust der Regierung blind ohne zweite Meinung und Faktencheck? Alles was veröffentlicht wird ist korrekt, ohne evtl. Lobbyinteressen? Sorry, aber ist das nicht naiv?

        Berlusconi hatte auch über die eigenen, staatlich finanzierten TV-Sender Wahlkampf gemacht. Putin macht es mit RT nicht anders. Übertriebene Beispiele, ich weiß. Man sieht aber wohin es führen kann.
        Genau deshalb ist das Urteil komplett richtig.

  2. @Burda: Eure Schlangenölmedien wandern nicht nach unten, weil die Suchmaschine einer von meinen Steuern finanzierten Behörde(sic!) eine seitliche Infotafel zur Verfügung stellt. Das Ministerium ist ohnehin nicht als wirtschaftlicher Konkurrent Euer Schlangenölsch*ße zu betrachten.

    • Sehe ich auch so. Ich finde es gut, wenn in der Suchmaschine meiner Wahl die offiziellen Infos prominent platziert sind.

      Die Klagen der deutschen Medienmafia (Springer/Burda) sind nur darauf ausgerichtet, Konkurrenz zu behindern, ähnlich wie beim Leistunggschutzrecht. Das erinnert mich an die Klage von WetterOnline gegen den DWD, die verhindern sollte, dass der steuerfinanzierte Wetterdienst seine WarnWetter-App kostenlos anbieten konnte.

  3. Sind immer die gleichen Verlage die sowas in München beklagen Burda und Springer okay ab und zu auch Bertelsmann 😉

  4. Find’s schwierig… generell haben wir ein großes Problem mit qualitativ minderwertigen Informationen zu Gesundheitsthemen auf Deutschen Webseiten. Ich habe die Vereinbarung und Positionierung der redaktionell hochwertigen Inhalte vom BMG deshalb positiv wahrgenommen.
    Es geht schließlich nicht um Meinungen, Werbung oder sonst was, sondern um objektive, evidenzbasierte Informationen zu Themen, die jeden betreffen (können).

    Vermutlich hatte ich dabei aber auch die Sicht des ITlers, der genau wahrnimmt, wo etwas auf der Ergebnisseite steht und einzurodnen weiß, wer den Knowledgegraph füttert, wie Anzeigen da erscheinen und was die organischen Ergebnisse sind. Vermutlich kann man das vom durchschnittlichen User nicht erwarten und wie hier imho richtig geäußert wurde, muss man dann aufpassen, dass staatliche Institutionen nicht bevorteilt werden.
    Trotzdem: Dieses Urteil ist in meinen Augen erstmal ein Rückschritt und es wäre wünschenswert einen Weg zu finden hochwertige Informationen direkt in den Ergebnissen anzuzeigen.

    • In gewisser Weise geht es hier um die Pressefreiheit. Wenn wir in Zukunft staatliche News-Websiten haben die automatisch im Suchergebnis über spiegel.de etc. stehen, wäre der Aufschrei wahrscheinlich sehr viel größer.

      Wer garantiert und kontrolliert, dass auf gesund.bund.de unabhängig zu Corona etc. berichtet wird?

      • Gute Frage, ich gehe aber erstmal davon aus das dort wissenschaftliche Daten verwendet werden.
        Den unwissenschaftlichen Unsinn dort, kann sich die Stelle nicht leisten. Das würde auch auffallen.
        Von Burda und Co. erwarte ich mehr Schlagzeilen in Form von „Was sie unbedingt wissen müssen, Kaum zu glauben was jetzt ihr Leben verändert…“ 😉

        • Martin Deger says:

          Der Unterschied ist doch, dass Google wollte, dass diese Information angezeigt wird. Wenn die Informationen qualitativ schlecht sind, dann wird Google das auch nicht anzeigen. Es geht ja nicht darum, dass der Staat erzwingt, dass diese Informationen angezeigt werden.

    • BMG und evidenzbasiert ? Seit wann ? Sorry, aber das BMG ist seit Ulla Schmidt ein Moloch, aus dem überwiegend handwerklich miserabel gemachte Gesetze kommen und Fachkompetenz anderen Interessen untergeordnet wird. Diverse Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie haben das auch all denjenigen gezeigt, die sonst nix mit dem Haus zu tun haben. Insofern ist der Wunsch nach „hochwertigen Informationen“ hochlöblich – aber das, was das BMG mit Google da aufziehen will, hat erstmal andere Ziele als „Qualität“.

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