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gematik untersagt Nutzung von VideoIdent-Verfahren bei Krankenkassen

Die gematik, vielen sicherlich durch das E-Rezept bekannt, hat die weitere Nutzung von VideoIdent-Verfahren für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur (TI) als nicht mehr zulässig erklärt und am 09.08.2022 verfügt, dass die Krankenkassen das VideoIdent-Verfahren ab sofort aussetzen.

Dies ist aufgrund einer der gematik zugänglich gemachten sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der gematik unumgänglich. Sie handelt hier im Rahmen ihrer rechtlichen und verwaltungsgemäßen Befugnisse und vor dem Hintergrund des hohen Schutzbedarfs bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Weitere Identifizierungsverfahren sind nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden: alle Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (z. B. Filiale der Krankenkasse oder Postident bei der Zustellung), sowie alle Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Parallel dazu arbeiten gematik und Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten.

Was natürlich weiterhin nicht sicher ist: Foto-Ident. Neulich wurde bekannt, dass beispielsweise die Barmer-Krankenkassen für digitale Identitäten auf verimi setzen, weil ab 2023 alle Krankenkassen ihren Mitgliedern eine sichere digitale Identität anbieten müssen, die gleichberechtigt und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) funktioniert. Foto-Ident gilt als unsicher und wurde ja schon mehrfach überlistet, zuletzt bei verimi.

Und VideoIdent ist eigentlich sicherer, in Zeiten von Deep Fake aber auch nicht mehr so ganz. Experten raten bei Videogesprächen dazu, dass der Nutzer seinen Kopf auch einmal seitlich bewegen und zeigen soll, gerade da soll Deep Fake noch Schwierigkeiten haben.

Hand aufs Herz: Gerade bei digitalen Dingen darf es nicht „fast sicher“ sein, wenn man sich authentifiziert. Das muss ganz sicher sein.

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