Die GEMA hat vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen UseNeXT erwirkt. UseNeXT Anbieter für Usenet-Zugänge. Im Usenet kann man – nicht verwunderlich – nicht nur legale Downloads finden, sondern einfach alles – und das ziemlich schnell (natürlich kann man sich auch in Foren austauschen). Nach mehreren Änderungen des Angebotes von UseNeXT ist dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel gegen den Diensteanbieter mit Zweigniederlassung in München, wie die GEMA heute mitteilt.
Nicht nur die explizite Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten eines Angebotes kann eine Haftung begründen. Auch die Ausgestaltung des Angebotes kann bereits genügen, um besondere Verpflichtungen der Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auszulösen.
Die GEMA hatte von den Betreibern des Dienstes nach der Durchführung von Umgestaltungen aufgrund vorheriger gerichtlicher Titel einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Diesem Schutz war man bei UseNeXT anscheinend nicht nachgekommen. Das LG Hamburg hat nun eine Unterlassungsverfügung antragsgemäß zu Gunsten der GEMA erlassen. Gegenständlich waren zehn exemplarisch ausgewählte Werke des GEMA Repertoires.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über den Beschluss: „Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen.“
Ob UseNeXT gegen die einstweilige Verfügung rechtlich vorgehen möchte, ist nicht bekannt. Bisschen schräg alles, bereits 2007 gab es eine solche Auseinandersetzung, weil mit „Unzensiert“ und „anonym“ geworben wurde.