freenet FUNK: Anbieter äußert sich zu Kündigungen

Das Mobilfunkangebot freenet FUNK ging Anfang Mai an den Start – der Kunde bekommt eine unlimitierte Flatrate für 99 Cent am Tag, alternativ gibt es 1 GB für 69 Cent. Unlimitiert – das ist natürlich verlockend. Allerdings gab es wohl Nutzer, die das Angebot wirklich bis zum letzten ausgereizt haben – und einige von ihnen bekamen dann – für sie überraschend – eine ordentliche Kündigung. Mittlerweile gibt es auch von freenet selber ein Statement.

freenet Funk freut sich über das ausgesprochen positive Feedback und die zahlreichen Kunden, die sich entschlossen haben, das innovative neue Mobilfunkprodukt zu nutzen. Um den gewohnt hohen Service und die Leistungen des Produktes langfristig zu gewährleisten hat sich freenet FUNK nach der Startphase auffälliges Nutzerverhalten angesehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben, indem Sie gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben (Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).

Die betroffenen Kunden stoßen sich derweil daran, dass die angesprochene Klausel wohl erst nachträglich nach dem Start des Angebotes in die AGB aufgenommen wurden und sie keine Info erhalten haben. Nun kann man argumentieren, dass es sich um ein junges Produkt handelt und man schauen muss, wie sich das entwickelt, ich denke allerdings, dass man hätte ahnen können, dass Nutzer „unlimited“ auch als solches Angebot ansehen. Da hat man gepennt.

Seid ihr betroffen? Dann verratet mal, wie viel Volumen ihr verbraten habt. Und falls ihr Nutzer von freenet FUNK seid: Seid ihr zufrieden mit dem Angebot?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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93 Kommentare

  1. Andreas Ziegenfuß says:

    Hallo, ich nutze den Dienst mit dem Tablet und komme mit dem 1GB für 0,69€ sehr gut aus. Bisher keine Probleme und stabile Datenraten am Wohnort und der Arbeit.

  2. Wenn die mit 69ct 1GB erlauben sollten für 99ct ca 1,5 schon rechnerisch die „bezahlte“ Datenmenge sein. Sprich ca 45 GB /Monat.
    Aber dafür nennt man es nicht unlimited… meiner Meinung nach sollten das 2-Fache als im zu erwartenden Bereich liegen für freeFunk -> ca 90 GB / Monat.

  3. MoshPitches says:

    Also scheint es nicht, wie man munkelt, an der schieren Datenmenge zu liegen, die User heruntergeladen haben?
    Wenn ich mein Notebook nun ins HotSpot meines Handys einlogge und mehrere TB Steam-Spiele pro Tag herunterlade, muss ich ja safe sein 🙂 Mein Notebook ist ja „unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss“.

  4. Ich habe Klage gegen die Kündigung eingereicht. 10 33 GB am Tag sind wirklich nicht viel.

    • Ich hoffe Du scheiterst. Sowas ist der Grund warum sich echte Flatrates nie wirklich durchsetzen …. weil es einige immer wieder übertreiben müssen und solche Angebote schamlos ausnutzen.

      • 10 GB am Tag findest du viel? WTF… unlimitiert ist unlimitiert. Basta! Ansonsten sollen sie klipp und klar eine Grenze angeben.

      • Muss mich da leider anschließen unlimited ist unlimited.

      • Blacky Forest says:

        Schamlos ausnutzen? Das ist ja wohl nicht schamlos ausnutzen. Wenn sie ein Problem damit haben, sollen sie das auch nicht so vermarkten, als wäre es unlimitiert. Und es heißt ja noch nicht mal, dass die Kunden wirklich gegen die (eventuell nachgeschobenen) AGB verstoßen haben.
        Abgesehen davon haben sich echte Flatrates schon längst durchgesetzt. Nur halt nicht in Deutschland.

        • Kenne nicht die Regeln in allen EU-Ländern, aber die meisten anderen haben auch eine Fair-Use-Policy. So what!?

          FreenetFunk wurde als Smartphone-Tarif konzipiert. Ich finde >600 GB (von den Zahlen berichten einige betroffene Nutzer) am Smartphone (!) mehr als unnormal und ein ganz klares Indiz dafür, dass man versucht damit den DSL-Anschluss zu ersetzen. Ergo: Schamlos ausnutzen.

          • Jens Sülwald says:

            Das Problem ist aber: Unnormal liegt halt im Auge des Betrachters.

            Bei allen anderen, was quasi „unbegrenzt“ ist (AYCE, z.B.) hat klae Limiuts, wie im Fall von AYCE oft: 3 Stunden, ggf. wird halt das noch extra berechnet, was nicht verzehrt wurde und sowas halt.

            Aber bei Mobilfunkverträgen isses dann wieder ok, von „Fair Use“ zu blubbern, obwohl in dem Fall nicht mal eine Fair-Use-Klausel da ist?

            Unlimited ist halt unlimited.

            PS: Mir ist durchaus bewusst, das man sowas nicht als DSL-Ersatz sehen will, aber dann sollte man inzwischen mal aufhören, sowas als unlited zu bezeichnen

            • WTF soll Fair Use sein? Es gibt keine Erklärung, ist nur eine Verarsche, Lockvogel, PR scheiße. Fair Use hat nix mit Technik, Bandbreite, Volumen, Zeit usw zu tun.
              Gleicher kack wie nem Kind ne Waffe zu geben und sagen Fair Use sonst verkauf ich es dir nicht. WTF?

          • FALSCH!!! UNLIMITED IST UNLIMITED und dein Phone kannst als Hotspot verwenden. Man hat dir genauso wie die anderen Massen einer Gehirnwäsche verpasst, könnt selbständig nicht mehr denken. Es soll ja KEIN Unterschied mehr geben zwischen FESTanschluss und MOBIL!!! Da soll man dann wenn man des Verstehens nicht mächtig ist auch nicht mit UNLIMITED werben. Eindeutig verarsche vom Anbieter, somit Klage gerechtfertigt und hoffe er gewinnt. Wird endlich mal in Fucking Germany zeit echte Flats Unlimited Mobil zu etablieren für bezahlbares Geld für jedern. Hab selbst für 26€ eine die nach 1GB auf immerhin noch 1000er Leitung gedrosselt wird aber dann UNLIMITED, ECHTE UNLIMITED über MD bei O². Deshalb hoff ich mal um Aufklärung denn ich wollte zu diesem freenet FUNK switchen ist ja auch MD nur bissle teuerer aber dann keine 1000er Bandbreitenbeschränkung. Ist aber ja wir wir jetzt wissen nur ein FAKE!!!

      • phantomaniac says:

        Alleine mit Deinem Satz disqualifizierst Du Dich.

        „Echte Flatrate“ = Flatrate = unbegrenzt, egal was ist, egal ob ausgenutzt oder nicht.
        Wenn ein Anbieter das anbietet, muss er sein Angebot auch umsetzen, egal ob es ausgenutzt wird, oder nicht. Ansonsten soll er es anders nennen, aber nicht Flatrate.

        • Dann disqualifiziere ich mich eben damit. 😉

          Nur weil etwas als Flatrate gekennzeichnet ist, heißt es ja nicht, dass es einer gewissen „Fair Use Policy“ unterliegen kann.

          • FairUse war und ist bei Freenet Funk aber nirgendswo erwähnt. Selbst der Support hat mehrfach darauf hingewiesen das eine Nutzung in einem LTE Router zugelassen ist. Was Freenet da macht ist mit falschen Versprechen Kunden zu ködern.

            • Seh ich auch so, hätte MD meine fristlose Kündigung mal endlich (2 Monate) bearbeitet dann hätt ich den Müll jetzt auch. Dann lieber 60€ und direkt zu O2 die meckern wenigstens nicht und man hat ruhe vor solchen Betrügern wie Mobilcom Debitel/freenet FUNK

          • Nein, Flatrate ist Flatrate. Fairuse ist Geschwätz von Marketingleuten, die den Kunden für dumm verkaufen wollen. Ist doch kein Problem das anders zu benamen als Flatrate, das nennt man faires Verhalten dem Kunden gegenüber. Da möchte jemand den den Werbeeffekt des Wortes Flatrate mitnehmen, ohne korrekt abzuliefern. Nicht ok.

            • Die Werbung mit „unlimited“ ist das eine, und ich kann den Ärger darüber, dass es nun genau das vielleicht doch nicht ist, verstehen. Aber vielleicht muss der Verbraucher auch mal nicht nur den „Werbeeffekt“ des Wortes „Flatrate“ wahrnehmen, sondern sich mal Gedanken darüber machen, was Flatrate eigentlich bedeutet. Das heißt nämlich nicht, dass man unbegrenztes Datenvolumen nutzen kann (was niemals jemand anbieten wird, weil es per se schlicht nicht möglich ist), sondern dass man einen fixen Betrag unabhängig von der Nutzung bzw. der verbrauchten Menge bezahlt. Aber das ist irgendwie in den Köpfen noch nie angekommen, sicherlich auch beeinflusst durch die Werbung.

              • DurchEins says:

                Ist halt nur bisschen blöd gelaufen, wenn FreeNet ihre Flatrate auch als „Unlimited“ betitelt. Ergo ist es eine Doppelte Marketingstrategie bzw. Verarschung des Verbrauchers.
                Ich würde dir ansonsten zustimmen, aber leider sehe ich es auch so, dass man einfach kein Limit haben sollte.
                Gerade in DE sollte man damit rechnen, dass das ganze als DSL Ersatz gilt. An vielen Wohnorten ist die SIM einfach deutlich schneller als der Router.

              • Willst du Flatrate nicht als ohne Limit anerkennen? WTF? Das bedeutet es nämlich! Somit kein Limit, max Bandbreite, max Volumen. Das checken viele nicht was die Wörter bedeuten, hier der Anbieter selbst. Hoff die Gerichte werden es ihnen mal zeigen wie Verarsche geht und verdonnern sie zum weiterführen der gekündigten Verträge wie angeboten, FREE!!!

                • Ich weiß nicht was du genommen hast, aber Duden, Wikipedia und alle anderen definieren Flatrate als Pauschaltarif. Das Wort ohne Limit kommt da nicht im entferntesten vor.
                  Wenn ich 10GB für 20 Euro kriege ist das genau so eine Flatrate, ich bezahle pauschal für 10GB, ob ich die non benutze oder nicht. Du wirst mir aber ganz sicher zustimmen, dass diese Flatrate ein Limit hat, nicht?

                  Die Gerichte werden hier gar nichts zeigen. Die Verträge wurden ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (die Vertragslaufzeit von einem Tag gilt in beide Richtungen…) gekündigt. Als ehemaliger Vertragspartner hast du da keine handhabe. Wenn überhaupt KÖNNTEN Konkurrenten oder Verbraucherschutzzentralen wegen falscher Werbung klagen, aber dieser Rechtsweg steht dem normalen Kunden nicht zur Verfügung und er hat auch nichts davon.

                  • Als Flatrate (vom Englischen flat rate für „Pauschaltarif“ oder „Pauschale“, auch flat fee für „Pauschalgebühr“ oder „Grundgebühr“) werden in der deutschen Sprache Pauschaltarife für Telekommunikations-Dienstleistungen wie Telefonie und Internetverbindung genannt. Neuerdings wird der Begriff wegen der hohen Werbewirksamkeit auch für Pauschaltarife in anderen Bereichen verwendet, in denen ein Pauschalpreis unabhängig vom Umfang der Nutzung eines Angebots gezahlt wird (siehe z. B. Flatrate-Partys und Flatrate-Fahrkarten).

                    Man hat mit Unlimited geworben, damit ist das ohne Limit. Der Begriff Flat wurde nur für den Preis nicht für die dafür gebotene Leistung benutzt. Wird dieser so Benutzt, MD hat davon ne Ahnung schließlich nutz ich ein solches Angebot das auch so Beworben wurde und die wissen das man das ensprechend ausschreibt wenn man es einschränkt, somit verarscht man nur die Kunden. Die wissen was sie tun wenn es um PR geht, dann soll man sich auch daran halten.

                    Ja du hast Recht, der Kunde wird nicht viel machen können, hoffe damit aber das wie schon erwähnt die Verbraucherzentralen und Konkurenten da einschreiten. Aber es gibt auch Richter die weiter Blicken können als nur bis zur Tischkante und da auch entsprechen Handeln.

                    • Sie haben mit Unlimited geworben und das haben sie auch geboten. Die Firma hat ja schließlich keinen einzigen laufenden Vertrag nicht erfüllt.

            • KORREKT!

          • Fair USE???? WTF SOLL DER SCHEISS SEIN? Es gibt keine Verbindung die sich mir erschließt wie ich etwas Nutze das ich bezahle. Das ist mein Bier und auch wie hufig, lange…

            Bitte bei deinem nächsten Auto kauf auch auf Fair Use bestehen, kaufen, waschen und angucken, Fair Use. Fahren ist nich… tja SHIT! aber für dich genau das RICHTIGE.

      • Ja ich stimme der Mehrheit zu und würde eher sagen dass Leute wie du das Problem sind.

      • Was qualifiziert für dich denn eine Flatrate? Evtl. der Name? Sowas wie Flat/Unlimited/non-stop? Und wie viel wären in unlimitiert wirklich unlimitiert?

        Man kann sein Produkt eben nicht so nennen und nicht erwarten, dass die Kundschaft exakt dem Kundenprofil entspricht, die im Schnitt mehr ziehen, oder?
        Die Mischkalkulation muss dann eben entsprechend aussehen – die Telekom bietet ähnliches statt für 30 dann eben für 80€ im Monat… beschwert sich dann aber auch nicht bei 10GB (die die Provider sowieso nur Peanuts kosten)…

        In anderen Ländern geht es ja offenbar auch… und ich glaube nicht, dass unser Nutzungsprofil so anders ist.. https://www.iliad.it/

      • OMFG wegen solche wie dir wird ja nix aus ECHTE FUCKING UNLIMITED, checkt doch endlich mal UNLIMITED AB!!!

    • GrumpyNiffler says:

      Bei einer ordentlichen Kündigung wirst du da wenig Erfolg haben – es gilt immerhin Vertragsfreiheit.

      • Das sehe ich genauso.
        Die tägliche Kündigungsfrist gilt ja für beide Seiten.

        • jup ich würde auf was anderes Klagen, Irreführung des Kunden.

          • Hierfür steht dem Kunden kein Rechtsweg offen. Wegen irreführender Werbung können nur die Verbraucherzentralen und Mitbewerber klagen bzw. Abmahnungen ausstellen.

            • Ja hast Recht aber diese werden nur aktiv wenn sich Kunden entsprechend beschweren und wenn da Klagen versucht werden.
              Wo kein Beschädigter da auch keiner der Schaden abwenden will… da schadet es nicht wenn Kunden mal auf den Tisch hauen…

              • Nein, die Verbraucherzentralen werden nicht nur dann aktiv. Erst recht werden sie nicht nur dann aktiv, wenn Klagen versucht werden, denn eine Klage ist überhaupt gar nicht möglich und kann damit gar nicht versucht werden.

                Geschädigter wegen irrtümlicher Werbung ist hier im übrigen wenn überhaupt hauptsächlich der Mitbewerber und nicht der Kunde. Alle Kundenverträge wurden schließlich komplett erfüllt (keiner hatte ein Datenlimit während seines Vertrages!) und im Anschluss ordentlich gekündigt. Letzteres kann der Anbieter ohne irgendeinen Grund machen und hat herzlich wenig mit Werbung zu tun.

    • Ich rekapituliere-es ist also Ok wenn du täglich kündigen kannst aber der Anbieter soll dir wie lange den Dienst anbieten ?? Hier gilt eben für beide seiten das tägliche Kündigungsrecht. Also hör auf zu heulen. Gegen diese Kündigung klagen ist Schwachsinn

      • Falsch da der Anbieter hier die Kunden verarscht. Der Grund ist wichtig, es gibt ja kein Grund die einen zu kündigen die anderen nicht. Damit verstößt man gleichzeitig gegen die Gleichbehandlung.

        • Der Grund für den Anbieter ist, dass diese Leute nicht lukrativ sind, bzw. die Kosten nicht gedeckt werden. Auch für den Anbieter herrscht Vertragsfreiheit, er darf also selbstverständlich das Vertragsverhältnis mit diesen Leuten ordentlich (!) beenden. Genau das ist hier geschehen.

          • Nicht wenn man falsch wirbt und deshalb der Vertrag zu stande kam. Das die immer nur unser Bestes wollen sollte ja allgemein klar sein.

            • Natürlich kann man auch dann einen Vertrag ordentlich kündigen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 24 Stunden, und genau der wurde exakt wie in der Werbung versprochen erfüllt. Dir missfällt es doch nur, dass auch der Anbieter sich seine Kunden aussuchen darf, und nicht nur du als Kunde den Anbieter.

    • Gib bescheid, mach diese Betrüger platt für UNS ALLE.

      • Die Verträge wurden ordentlich gekündigt. Ich sehe die Erfolgsaussicht bei exakt 0%, und ich verstehe nicht wie Patricks Anwalt das anders sehen könnte, sofern er denn (hoffentlich) überhaupt einen hat.

        • Aber aber aber er nutzt extra ganz viel Caps Lock. Er muss Recht haben !!!einself!!!!

          • nein aber das ist nun mal eine Verarsche, oder seht ihr das nicht so?
            Ich werbe doch nicht das ihr ein Auto bekommt das ohne Limit fahren kann wenn ihr 10.000km gefahren seid kündige ich euch den Vertrag nur weil ihr zu viel fahrt. Denn genau das steckt dahinter. Ich darf nicht falsche und irreführende Werbung machen, Kunden gewinnen und nur die rausschmeißen die mir nicht passen weil sie zu viel fahren. Das ist keine Gleichberechtigung und genau da würde ich die Klage ansetzen sonst hat man als Privat keine Chance. Verbraucherzentralen und Konkurenz können wegen Betrügerischer Werbung gewinnen aber der Kunde wohl kaum.

            • Dein Vergleich hinkt, ist für Autovergleiche aber auch nicht überraschend 😉

              Wenn ich damit werbe, dass du 24 Stunden das Auto haben darfst für was du willst, dann hast du es für 24 Stunden genau so wie beworben. Wenn du nach 24 Stunden dann aber ankommst mit dem Auto in besorgniserregendem Zustand kann ich selbstverständlich sagen, ne sorry nochmal kriegst du das nicht.
              Genau so ist es auch hier geschehen: Der Kunde konnte 24 Stunden komplett unlimited Datenvolumen verbrauchen. Hat er es übertrieben wird der Vertrag einfach nicht erneuert, weil der Anbieter dir genau so wenig weiter das Angebot anbieten muss wie ich dir das Auto zur Verfügung stellen muss.

              > Das ist keine Gleichberechtigung

              Der Anbieter muss keine allgemeine Gleichberechtigung durchsetzen, wie kommst du darauf? Erstmal existiert Vertragsfreiheit, dass heißt wenn mir deine Nase nicht gefällt kann ich tschüss sagen. Diese komplette Freiheit wird dann erst eingeschränkt z.B. gegen Diskriminierung. Eine Einschränkung bezüglich Wenig- und Vielverbraucher gibt es nicht und lässt sich aus anderen Einschränkungen nicht ableiten. Sollte dem doch so sein ist es dir sicher möglich, dafür Referenzen anzugeben?

              > Betrügerischer Werbung

              Irreführender Werbung. Betrügerische Werbung gibt es nicht, dass wäre ganz normaler Betrug und eine ganz andere Hausnummer. Aber auch eine irreführende Werbung sehe ich hier nicht, der Vertrag während er lief war genau so wie er beworben wurde.

  5. Ich würde behaupten, dass die Klausel tatsächlich nachträglich aufgenommen wurde, ich hatte mir die SIM als Fallback überlegt, da man sie ja pausieren kann und dann für den Fallback in zwei Wochen 70 Cent zahlt. Allerdings habe ich das bis jetzt nicht durchgezogen und seit dem auch tatsächlich keinen Ausfall zu beklagen gehabt.

    Verstehen kann ich es, dass man keine Konkurrenz zum DSL / Kabel bieten will, ist natürlich aber schade. So kommt es aber regelmäßig bei Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein.

    • andere seiten stellen beide agb versionen zum download bereit, die klausel kam 100% später!

      • GrumpyNiffler says:

        Bei einer ordentlichen Kündigung ist das aber ziemlich egal – ordentlich können die rauskegeln auf wen immer sie keine Lust mehr haben.

  6. benwilliam says:

    mein LTE router hängt an einer 12V powerbank, bin ich damit auch unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss? 😀

    meine Erfahrungen mit Freenet FUNK bisher sind etwas gemischt aber unter dem strich doch positiv.
    Ich erreiche im ländlichen Bereich ca. 30 MBit, was mehr ist als ich erwartet hatte. Dafür hatte Freenet Funk bzw. O2 mit mehreren teschnischen Problemen zu kämpfen. Immerwieder gab es einfach keine internet Verbindung obwohl voller Empfang da war. Ich hatte damit gerechnet und war nicht darauf angewiesen aber als einzige „Quelle für das internet“ würde ich es noch nicht empfehlen.
    Interessanter weise funktioniert das 1GB Limit wohl immer noch nicht, so dass man auch für 0,69€ unbegrenzt viel internet nutzen könnte.

  7. „Nun kann man argumentieren, dass es sich um ein junges Produkt handelt und man schauen muss, wie sich das entwickelt […]“

    Nun kann man argumentieren, dass der Part bzgl. Nicht-Nutzung in LTE-Routern etc. bisher nicht drin stand, und wohl auch klammheimlich geändert wurde. Sofern die betroffenen Nutzer keine Änderung mitgeteilt bekommen haben, kann man argumentieren, dass sich die Nutzer entsprechend an die AGB halten müssen. Der Anbieter dann übrigens auch – hier ist das keine Einbahnstraße, was das an-AGB-gebunden-sein angeht…

    Ich war am Überlegen, ob ich Mitte Oktober zu Funk wechseln werde – nun hat das ganze aber doch ein „Gschmäckle“ erhalten…

  8. Die Kündigung kommt per Mail, ohne Vorwarnung und direkt am nächsten Tag gültig. Es gibt auch keine Begründung oder Sonstiges.

    „schade, dass Du uns verlässt. Heute ist unser letzter gemeinsamer Tag!

    Deine SIM-Karte wird morgen abgeschaltet, Du kannst Deinen Account löschen. Selbstverständlich kannst Du immer wiederkommen, wenn Dein Neuer Dich mal nervt.

    Bei Fragen, die nicht in unseren FAQs freenet-funk.de/faq beantwortet werden, kannst Du Dich einfach über WhatsApp unter 040 5555 41 041 an uns wenden.

    Mach es gut.
    Dein freenet FUNK Team“

    Die Kommunikation von deren Seite ist absolut unzureichend. Ohne Vorwarnung etc. und auch keine Begründung ab wieviel GB das greift. Dann kann man doch gleich das Produkt begrenzen auf x GB Pro Monat und keine unlimited Flat bewerben.

    • GrumpyNiffler says:

      Täglich kündbar gilt halt von beiden Seiten. Klar ist die Kommunikation nicht astrein, andererseits ist irgendwie auch klar dass bei den GB Preisen in Deutschland eine Nutzung als stationärer Internetzugang nicht gewinnbringend sein kann. Von daher war es mE absehbar.

    • Dein Anwalt soll mal die Gründen anfragen, spätestens das Gericht wird das machen. Irreführung des Kunden + verstoß gegen die Gleichbehandlung wenn man einigen Kündigt anderen nicht. Dazu Kündigung ohne Grund, das läßt wohl eindutiges erahnen. VERARSCHE, kack Mobilcom Debitel

      • Ich sehe hier keinen Platz für eine Privatklage. Ein guter Anwalt wird daher davon abraten.
        Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Kündigungszeitraumes ist nun mal das gute Recht beider Vertragspartner. Eine Begründung ist da nicht erforderlich.
        Einen Verstoß gegen Gleichbehandlung muss man sich als Unternehmen nicht anrechnen lassen, außer es gibt für diesen Fall spezielle Gesetze, wie z.B. dass AGG.
        Das Einzige, dass ich hier sehe, wäre evtl. ein Wettbewerbsverstoß. Dies ließe sich mit einer Unterlassungserklärung angehen. Allerdings nur von einem Mitbewerber.
        Ansonsten ist die Sache recht einfach. Wenn man mit dem Angebot oder dem Anbieter nicht zufrieden ist, lässt man es einfach und lässt Freenet Funk links liegen.

  9. Bei einem Produkt ohne Laufzeit steht es dem Anbieter frei, monatlich die Vertragsbedingungen anzupassen. Klar ergibt das ein Sonderkündigungsrecht auf Seiten der Nutzer, aber was nützt denen das? Die wollen ja viel saugen und garantiert nicht kündigen. Insofern handelt der Anbieter im Einklang mit dem Recht. Wem das nicht passt, kann ja kündigen. Den Anbieter auf bestimmte Konditionen für immer festzunageln, ist hingegen unmöglich.

    • phantomaniac says:

      Es steht dem Anbieter frei, ob monatlich oder in einem anderen Zeitraum sei dahingestellt. Aber er muss darüber informieren. Nur eine Änderung ohne Information wird nicht wirksam…. hierzu gab es schon Gerichtsurteile.
      Das ein Anbieter bestimmte Konditionen nicht dauerhaft anbieten muss ist klar und auch richtig. Aber er kann nicht „heimlich“ Änderungen durchführen um darauf seine Kündigungen durchzusetzen.

      Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich vermute, dass man bei Widerspruch gegen die Kündigung recht bekommt und diese zurückgenommen werden muss (ggf. sogar Erstattung von Kosten für Alternatives Internet, soweit nachweisbar). Dann gibt´s halt einen wirksamen Hinweis auf die aktuellen AGB und eine wirksame Kündigung in Folge.

      • GrumpyNiffler says:

        Es sind ordentliche Kündigungen zum Ende der (sehr kurzen) Laufzeit – das steht jedem Anbieter frei. Interessant wäre das höchstens wenn es sich um Sonderkündigungen wegen AGB-Verstoß handeln würde, dies ist aber aufgrund der kurzen Laufzeit ja garnicht notwendig.

  10. Mein Laptop hat nen Sim-Schacht und kann WLAN-Tethering bereitstellen. Das dürfte doch nicht unter die Klausel fallen, richtig? Das Ding ist immerhin mobil und braucht nicht ständig nen Stromanschluss…

    • Richtig, ist nur die Frage, ob das Freenet interessiert, denn sie können machen, was sie wollen. Morgen müssen sie den Vertrag nicht mehr anbieten, wenn sie nicht wollen.

  11. … dabei hieß es doch anfangs, unlimited meint unlimited, ausdrücklich ohne Fair-Use-Klauseln.

  12. Ich bin jetzt seit 2 Monaten Nutzer von Freenet Funk und bin sehr zufrieden. Also abgesehen davon, dass das Kartoffelnetz von Telefonica so unterirdisch ist aber dafür können die ja nichts. Allerdings betreibe ich meine SIM-Karte auch normal in einem Smartphone und muss nicht zwingend so viel GB wie möglich absaugen, so ca. 20-30 GB/Monat müssen es aber schon sein.

  13. Freenet User says:

    Als ich den Tarif abgeschlossen habe, stand diese Klausel noch nicht in den AGB (ja, ich lese mir die tatsächlich immer durch). Über eine Änderung der AGB wurde ich auch nicht informiert. Da ich ich einen mobilen, Akkubetriebenen 4G-Router verwende, sollte mich das ganze aber auch nicht betreffen. In Ordnung sind die Kündigungen meiner Meinung nach trotzdem nicht. Zumal Freenet auf Fragen, ob die Nutzung von Routern erlaubt sei, in der Vergangenheit auch gerne mal mit „Probiert es aus ;)“ geantwortet hat.

    • Ja, technisch interessiert dich die Änderung nicht, praktisch wirst du es sehen, wenn Freenet die SIM abschaltet. Ob das aber wirklich passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.

  14. „Was Freenet da macht ist mit falschen Versprechen Kunden zu ködern.“

    Also in Anbetracht der Tatsache dass das maximale Risiko der Kunden darin besteht 99ct bezahlt zu haben und dann gesperrt zu werden, ist „ködern“ doch ein bisschen hoch gegriffen, meinst Du nicht?

    • es gibt auch leute, die ihre rufnummer mitnehmen und sich auf eine gewisse erreichbarkeit verlassen möchten. schon davon gehört?

      • Dann sollten sie vielleicht keinen Vertrag nehmen, der einen Tag ordentliche Kündigungsfrist hat.
        Nicht jedes Tool passt auf jeden Einsatzzweck, auch wenn es schön wäre eine eierlegende Wollmilchsau zu besitzen.

  15. Ich verstehe nicht, warum in dem Zusammenhang auf die AGB verwiesen wird? Das sind ordentliche Kündigungen mit ein Tag Kündigungsfrist!
    Auf den Passuss in den AGB müsste sich der Anbieter ja nur bei einer fristlosen / außerordentlichen Kündigung beziehen. Aber so? Kunde und Anbieter einigen sich auf 1 Tag Kündigungsfrist und müssen dann halt beide auch damit leben.

    Eine Klagemöglichkeit sehe ich allerdings im Wettbewerbsrecht. Das müssten dann die Verbraucherschutzzentrale oder ein Wettbewerber in die Hand nehmen.

    • Richtig, das ist sicher nicht in Ordnung gewesen, wie Freenet geworben hat und es vielleicht noch tut, aber das interessiert die „geschädigten“ in keiner Weise, sie haben von einer solchen Klage nichts. Diese könnte auch von Wettbewerbern wegen Wettbewerbsverzerrung angestrebt werden. Immerhin wir da eine Flat beworben, die nur eine Flat ist, wenn es Freenet gefällt.

  16. Jens Sülwald says:

    Naja, golem.de und co. haben auch drüber berichtet. Soll man nun allen vorwerfen, sie hätten das kopiert?

    • kommt drauf an was man kopiert. Ganze Textpassagen? Sind diese ersichtlich?
      Das ist der Unterschied zwischen Recherche eines echten Journalisten (gibt ja nicht mehr viele von) oder C&P, da wissen einige ehemalige Promis & Politiker gut drüber zu Berichten.

  17. Ich denke Freent wird von O2 welche auf die Finger bekommen haben. Weil wenn an einem Sendemast y x freent user 24 Stunden am Tag 30 Tag im Monat dauersaugen, geht halt irgendwann die anbindung vom Sendemast y in die knie und der Rest kriegt halt über Mast y keine Verbindung mehr.

    Ich denke, dass das ehr so das Problem ist..
    Aber freenet aka Mobilcom dumsdorf waren noch nie berühmt für Service oder kulanz oder sowas..

    Man hätte halt von vornherein sagen sollen wie bei Telekom da sinds glaub 85€ oder VF oder O2, dass die Tarife nicht für den stationärn einsatz sind!! .. Oder andersrum die homespot Tarife mit 100 GB oder 200 Gb bei Congastag oder VF wo dann expliziet gesagt wird nutze es wann und wo du willst.. Es gab ja bei Congastar auch mal ne Homespot wo man diese „nur“ an der festgelegten Adresse nutzen konnte /kann.

    Was den Punkt 5.8 betrifft ist der eigentlich Schwachsinn!!! Denn ein surfstick am laptop oder ein Smarphone kann genauso ein Wlan hotspot aufmachen..

    Ich hab im Netzt gelesen, dass sich Leute aufgeregt haben wegen der Kündigung weil sie ja nur 3TB im monat verbraucht haben..

    Ich frag mich immer wie man sowas schafft, habe jetzt ein RED S mit 13 GB und nutze zu Haus nicht mal mehr Wlan und komme nie an die 13 GB..

    • Nun ja, ich würde mich nicht als starken Nutzer bezeichnen, über meinen Anschluss surfen auch nur drei Personen zuzüglich Gäste, aber 50 GB kommen da im Schnitt schon zusammen. 3 TB müsste ich aber auch erzwingen.

      • Also ich schaffe mobil auch keine 13 GB oder gar 3 TB (wtf…) – ersteres allerdings nur deshalb nicht, WEIL ich Zuhause eben stationäres Internet habe. Hätte ich das nicht, wären die 13 GB ruckzuck weg – selbst ohne Tethering oder sonst was. Himmel, allein wenn ich meine Spotify-Playlisten für den Offline-Betrieb auf’s Smartphone lade, weil ich nicht überall Netz habe, sind das schon knapp 4 GB übers WLAN – 2x pro Monat gemacht und die 13 GB wären erledigt. Und ohne stationäres Netz kämen dann noch datenhungrige Dinge wie Netflix, YouTube und Co dazu. Und PlayStore-Updates für Apps, die auch zusammen genommen ordentlich rein hauen. Also doch, 13 GB – wenn man wirklich nur einen Mobiltarif als einzigen Netzzugang hat, wären bei mir auch Ruckzuck weg. 3 TB hingegen… die bekommen wir zu zweit mit insgesamt 7 Endgeräten nicht einmal Zuhause im Monat hin, aktuell bewegen wir uns da zwischen 300 und 400 GB als durchaus starke Nutzer (inkl. Streams, Cloud-Backups, Steam-Gamedownloads und Co…).

        • Ne große WG mit 4 oder 5 Kerlen. Lass die alle mal 16 bis 25 Jahre alt sein, dann weiß du was die 3 TB sind. Wenn jetzt noch die Ansage an die Kumpels kommt, dass es unbegrenzt LTE gibt… ist sicherlich ein spezielles Szenario aber ich habe schon schon von Leute gelesen, dass Sie das in der WG machen und alle eingeladen haben. Unlimited hin oder her, das ist sicherlich ein dreistes Ausnutzen. Wenn ich ein All-you-can-eat buffet besuche und dann tellerweise meine Kumpels fütter die nichts bestellt haben bekomme ich ja auch auf die Finger. 3 TB als Einzelperson kann ich mir dann wirklich schwer vorstellen.

    • „Was den Punkt 5.8 betrifft ist der eigentlich Schwachsinn!!! Denn ein surfstick am laptop oder ein Smarphone kann genauso ein Wlan hotspot aufmachen..“

      in den FQA wird es extra bejaht, Tehtering und Hotspot erlaubt.

      Bin Neukunde, bei meiner Fritzbox lautet ein Schritt der Installation, wenn man einen Surfstick verwendet, wohl „USB-Tehtering“. hehe, vielleicht ist es auch erlaubt.

  18. Unlimited = Unlimited und damit ist alles wichtige gesagt 😉

    Hatte das Produkt auch mehrere Wochen und in den ersten beiden Tagen gleich 180 GB runter geladen (war davor mehrere Wochen offline und hab dann meine Urlaubsvideos in die Cloud gesichert) und das ging ohne Probleme.

    An einem.Tag ging auf einmal gar mix mehr. Dann gings doch wieder.

    Alles in allem also ganz okay der Tarif

  19. Wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn gibt muss ja auch nicht jeder Vollgas geben. Das geht schief

    • Stimmt, es werden aber auch nicht die aus dem Verkehr gezogen, die mal schnell fahren.

      • und was ist mit dem begriff Verkehsgefährdung? Ich bin nur Laie, aber ich kann mir vostellen, dass wenn alle 120 fahren, und du mit deinem Bugatti mit 380 vorbei ziehst, dass da schon die notwendigen brems und ausweichmanöver um nicht aufzufahren, als so etwas gelten.
        Zudem sind Mobilfunkmasten AFAIK ein geteiltes Medium, sprich du übertreibst und nutzt das ding übermässig, und alle anderen Nutzer in deiner Funkzelle leiden drunter.

        • Natürlich darf man nur der Verkehrssituation entsprechend schnell fahren. Ob es in Deutschland eine Autobahn gibt, auf der 380 der Verkehrssituation angepasst ist, kann ich nicht beurteilen, selbst 200 km/h ist selten möglich, aber es ist möglich.

          Ich wollte nur darauf hinaus, dass der Vergleich Schwachsinn ist. Flat ist Flat, nicht „nimm Rücksicht auf die anderen in deiner Funkzelle“ oder „nutze es halt so, dass uns als Anbieter keine Nachteile entstehen“.

          Kable ist auch ein geteiltes Medium, selbst bei DSL liegt ein geteiltes Medium dahinter. Wenn also an einem Kabel, oder an einem DSL Verteiler alle beliebig viel saugen, entstehen für die anderen Nachteile, so what? Es behauptet ja niemand, dass bei Freenet die beworbenen bis zu 225 Mbit/s erreicht werden müssen, aber eben eine Flat.

  20. Ich bin vermutlich einer der wenigen, die hier alt genug sind und früh genug bei „Internet“ dabei waren, um sich noch daran erinnern. Aber ich muss mit Schmunzeln zurückdenken, dass das nicht das erste Mal ist, dass Mobilcom an der Erfüllung einer angebotenen Flatrate scheitert.

    Ende 1998 hat Mobilcom unter dem Namen „Tomorrow-Flat“ eine „Flatrate“ fürs Internet angeboten, zur Einwahl mit Modem oder ISDN-Adapter, zwischen 7 Uhr abends und 7 Uhr morgens, für 77 DM. Für damalige Verhältnisse war das ein ungeheuer günstiger Preis, und Poweruser (wie ich auch einer war) haben das Angebot gerne wahrgenommen. Das Problem war allerdings, dass kaum ein Kunde diese Flatrate benutzen konnte, weil die Zugänge permanent überlastet waren. Nur ein paar Wochen ausführlicher negativer Presse und komplett verärgerter Kundschaft später gab Mobilcom auf und stellte das Angebot wieder ein.

    Aus dem Debakel blieb Mobilcom damals allerdings jede Menge Infrastruktur übrig, die sie in der Folge für Internet-by-Call-Zugänge genutzt haben … unter dem Angebotsnamen „Freenet.“

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