Auch in Deutschland würde sich das mancher eventuell herbeiwünschen: Frankreich hat ein Handy-Verbot für seine Schulen verabschiedet. Völlig neu ist dieses Gesetz nicht, stellt aber eine Verschärfung der bisherigen Regelungen dar. Neben Smartphones und Feature Phones sind auch Tablets und Smartwatches in das Verbot eingeschlossen. Generell sind internetfähige, mobile Endgeräte betroffen. Das Verbot gilt an französischen Schulen mit Schülern in der Altersklasse von 3-15 Jahren. Das Parlament hat das Gesetz bereits beschlossen.
Damit macht der aktuelle französische Präsident Emmanuel Macron eines seiner Wahlkampfversprechen wahr. In der Nationalversammlung hatten Liberale und Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche für das Gesetz gestimmt. Die Vertreter linker und konservativer Parteien enthielten sich hingegen. Gültig ist das Verbot bald an Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Ausgenommen sind die Gymnasien (Lycées) in Frankreich. Sie können das Verbot umsetzen, müssen es aber nicht.
Das neue Gesetz sieht ein Verbot internetfähiger Geräte in allen schulischen Räumlichkeiten und auch bei Aktivitäten außerhalb der Schulgebäude vor. Ausnahmen gibt es nur für den Gebrauch im Kontext des Unterrichts, sowie für Kinder mit einer Behinderung. Schon seit 2010 besteht in Frankreich allerdings ein Gesetz, das die Handynutzung während des Unterrichts verbietet. Offenbar gab es da aber weder eine flächendeckende, einheitliche Regelung noch eine solide Rechtsgrundlage. Das neue Gesetz soll das eben jetzt ändern.
Natürlich gibt es nun ein Für und Wider im Bezug auf diese Regelung. Befürworter vertreten die Ansicht, dass mobile Endgeräte den Unterricht stören und auf Schulhöfen die körperliche Betätigung der Schüler eindämmen. Kritiker hingegen meinen, die bisherige Regelung in Frankreich sei ausreichend gewesen. Nun würden den Schulen neue Kosten entstehen, um die Geräte der Schüler einzusammeln und aufzubewahren. Außerdem könnte man aus pädagogischer Sicht argumentieren, dass Medienkomptenz eben gerade dann nicht entsteht, wenn man einfach den Zugang entzieht.
