Filesharing: BGH urteilt, dass Eltern ihre Kinder verraten müssen

Es gibt ein neues Filesharing-Urteil. Es wurde Musik (Rihanna, Loud) heruntergeladen und die Musikindustrie hat geklagt. Nun ist der Vater Anschlussinhaber und an diesen wird sich bekanntlich immer zuerst gewendet. Der sagte aber aus, dass er nicht der Nutzer gewesen ist, der die Titel heruntergeladen hat. Betroffener Vater hat drei volljährige Kinder und die Familie konnte herausfinden, wer der eigentliche Täter ist. Den Täter wollte die Familie aber nicht nennen, hierfür führte man den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie ins Feld.

Das Ganze ging hierdurch vor Gericht, heute entschied der BGH über den Ausgangsfall, bei dem die Eltern vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zu 3.500 Euro Strafe verurteilt wurden. Die in Berufung gegangenen Eltern konnten vor dem BGH nichts erreichen, der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen

Heute.de

Habe der Vater als Anschlussinhaber den Namen des betreffenden Familienmitglieds erfahren, müsse er ihn auch offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden wolle. Die Richter verwiesen darauf, dass in Fällen von illegalem Filesharing der Anschlussinhaber der Familie „im Rahmen des Zumutbaren“ nachforschen muss, wer für den Rechtsverstoß verantwortlich ist. Erfährt er den Namen des Täters muss er ihn auch offenbaren.

Erfährt der Anschlussinhaber ihn nicht, ist er aber nicht verpflichtet, über seine allgemeinen Nachforschungen hinaus etwa auch die Internetnutzung eines Ehegatten oder anderer Familienmitglieder zu dokumentieren und deren Computer auf die Existenz von Filesharingsoftware zu untersuchen. Solch weitreichende Nachforschungen können die Inhaber der Urheberrechte wegen des im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta geregelten Schutzes der Familie nicht einfordern. (heute.de)

Interessant übrigens der weiterführende Verweis auf der Homepage des ZDF: Hier empfiehlt man natürlich keine illegalen Downloads, stattdessen solle man andere Möglichkeiten nutzen: „Kleiner Trost für die User: Nicht jedes kostenlose Runterladen von Musik ist illegal. Über „YouTube to mp3“ zum Beispiel kann man sich umsonst bedienen, weil bei diesem Programm die Dateien nicht weiterverteilt werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Ich denke, der Vater hätte das Problem ganz einfach lösen können, es gilt wie immer bei Rechtsstreitigkeiten: möglichst wenig sagen. Ich kenne den Fall zu wenig, aber grundsätzlich müsste es reichen zu sagen, dass man es nicht selbst war, aber die drei Kinder, die Frau und wahrscheinlich unzählige Freunde der Kinde und einem selbst Zugriff auf das Internet hatten, das nennen des Routermodells und der Verweis auf eventuelle Sicherheitslücken ist auch immer hilfreich.

    Dumm nur, wenn man sagt, dass man innerhalb der Familie den schuldigen finden konnte. Denn dann entsteht genau das, was passiert ist: Vollkommen egal, ob man nun die Tochter belastet, und sie zahlt, oder sie nicht belastet und selbst zahlt, der „geschädigte“ kommt zu seinem Geld.

    Bei sowas immer vorher mit dem Anwalt reden.

  2. Schon ein Witz wie weit sich eine volkswirtschaftlich betrachtet vollkommen unbedeutende, kleine Wirtschaftsgruppe durch gute Lobbyarbeit schon Gesetze zurecht legen lassen konnte und welche Gerichtsurteile daraus immer wieder resultieren.

    Es ist halt leider so, dass man mit genügend Geld auf politischer Ebene fast alles durchdrücken kann. Und sind die Gesetze und Regelungen auch noch so offensichtlich entgegen jeglichem empfinden von Moral und Recht.

  3. Das Problem an der Aussage „Wir wissen, wer es war, wollen es aber nicht sagen.“ ist, dass das als Eingeständnis angesehen werden kann, dass die Tat wirklich begangen worden ist. Hätte er ausgesagt, dass er es nicht war und er auch keinen ermitteln kann, der es gewesen sein könnte, muss die Justiz (wegen berechtigter Zweifel) für den Angeschuldigten entscheiden und ihn freisprechen.

  4. Ich hoffe, dass die Eltern gegen das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen, da es gegen Art 6 GG verstößt:

    „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

    Wirtschaftliche Erwägungen haben dahinter zurück zu treten. Eigentum, auch geistiges, verpflichtet, nicht gibt unbegrenzte Rechte.

  5. Irgend jemanden muss man immer verraten was solls wenns der nächste ist.

  6. Da einige hier scheinbar juristisch völlig unvorbelastet sind: Das Zeugnisverweigerungsrecht und bspw. § 52 StPO beziehen sich auf Strafverfahren und nicht auf zuvilrechtliche Ansprüche von Geschädigten.

    Insofern ist die ganze Debatte rund um den – treffenden – Autovergleich auch Unsinn: Natürlich haftet der Halter gegenüber dem Geschädigten, wenn der echte Verursacher nicht ermittelt wird. Wer es nicht glaubt liest § 7 StVG. Dass das in OWiG Verfahren anders ist stimmt, tut aber nichts zur Sache.

  7. Timo Falk (silbaer) says:

    Die ZPO (Zivilprozessordnung) kennt auch ein Zeugnisverweigerungsrecht das analog zu dem der StPO ist. Daher ist das Urteil schon ein wenig merkwürdig. Aber wen die Begründung im Volltext vorliegt werden sich die üblichen Verdächtigen RA drauf werfen und wir sind alle schlauer. 😀

  8. Und dann? „Zeugnisverweigerung“ ist das ohnehin nicht, da der Vater Partei ist und damit kein Zeuge sein kann.

    Ich würde gern mal wissen, ob die Argumente hier die gleichen wären, wenn es nicht um Urheberrechtsverletzungen ginge. Man Stelle sich vor der Wagen des Nachbarn parkt mit der Stoßstange im vollig verbeulten eigenen Auto. Mit dem Vorwurf konfrontiert entschuldigt sich der Nachbar, er sei nicht selbst gefahren. Er wisse zwar, dass einer seiner Söhne den Wagen nachts zu Schrott gefahren habe, es könne ihm aber nicht zugemutet werden, den Familienfrieden zu gefährden, indem er sagte wer es war. Man möge daher verstehen, dass man das Auto doch bitte auf eigene Kosten reparieren solle.

    Ich bin mir sicher, hier würde jeder der vorstehenden Kommentatoren großmütig sein Verständnis bekunden und das eigene Sparbuch plündern. 😉

    Und wer jetzt sagt, Autos und Urheberrecht hätten nichts gemein, hat die Diskussion nicht verstanden: Hier geht es nicht um den Anspruch an sich, sondern die prozessualen Erkenntnismöglichkeiten.

    Cheers und gute Nacht!

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