Filesharing: BGH urteilt, dass Eltern ihre Kinder verraten müssen

Es gibt ein neues Filesharing-Urteil. Es wurde Musik (Rihanna, Loud) heruntergeladen und die Musikindustrie hat geklagt. Nun ist der Vater Anschlussinhaber und an diesen wird sich bekanntlich immer zuerst gewendet. Der sagte aber aus, dass er nicht der Nutzer gewesen ist, der die Titel heruntergeladen hat. Betroffener Vater hat drei volljährige Kinder und die Familie konnte herausfinden, wer der eigentliche Täter ist. Den Täter wollte die Familie aber nicht nennen, hierfür führte man den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie ins Feld.

Das Ganze ging hierdurch vor Gericht, heute entschied der BGH über den Ausgangsfall, bei dem die Eltern vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zu 3.500 Euro Strafe verurteilt wurden. Die in Berufung gegangenen Eltern konnten vor dem BGH nichts erreichen, der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen

Heute.de

Habe der Vater als Anschlussinhaber den Namen des betreffenden Familienmitglieds erfahren, müsse er ihn auch offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden wolle. Die Richter verwiesen darauf, dass in Fällen von illegalem Filesharing der Anschlussinhaber der Familie „im Rahmen des Zumutbaren“ nachforschen muss, wer für den Rechtsverstoß verantwortlich ist. Erfährt er den Namen des Täters muss er ihn auch offenbaren.

Erfährt der Anschlussinhaber ihn nicht, ist er aber nicht verpflichtet, über seine allgemeinen Nachforschungen hinaus etwa auch die Internetnutzung eines Ehegatten oder anderer Familienmitglieder zu dokumentieren und deren Computer auf die Existenz von Filesharingsoftware zu untersuchen. Solch weitreichende Nachforschungen können die Inhaber der Urheberrechte wegen des im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta geregelten Schutzes der Familie nicht einfordern. (heute.de)

Interessant übrigens der weiterführende Verweis auf der Homepage des ZDF: Hier empfiehlt man natürlich keine illegalen Downloads, stattdessen solle man andere Möglichkeiten nutzen: „Kleiner Trost für die User: Nicht jedes kostenlose Runterladen von Musik ist illegal. Über „YouTube to mp3“ zum Beispiel kann man sich umsonst bedienen, weil bei diesem Programm die Dateien nicht weiterverteilt werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Einfach sagen „ich weiß nicht wer es war“. Oder gar nicht erst so blöd sein und Torrents ohne VPN nutzen 🙂

  2. Es geht hier aber um das zur Verfügung stellen beim Fileshare, und nicht um das Herunterladen?

  3. Natürlich ist das Runterladen von YouTube illegal, sofern es nicht die Plattenfirmen selbst waren, die die Lieder hochgeladen haben. Klagt nur keiner.

  4. Da Youtube keine „offensichtlich rechtswidrige Quelle“ ist, ist es nicht illegal.

    https://youtu.be/YiFlnroSScA?t=134

  5. Manchmal ist es besser einfach die Klappe zu halten.

  6. Die Überschrift ist irreführend, denn natürlich „müssen“ Eltern ihre Kinder nicht „verraten“. Denn sie können stattdessen selber in die Haftung eintreten. Das Zeugnisverweigerungsrecht (!) soll laut Meinung der Richter in diesem Fall also nicht dazu führen, dass der Geschädigte leer ausgeht.

  7. Herr Hauser says:

    Das Eltern/Kinder/Verwandte die eigene Sippe verpetzen (sollen), kennt man doch nur aus der Nazi- und DDR-Zeit.

  8. Wenn ein Auto geblitzt wird muss doch auch der halter bezahlen, wenn er seine Frau / Kinder nicht verraten will. Warum sollte das hier anders sein?!

  9. ähm, Sascha, die Überschrift entspricht nicht dem Kern des Urteils: die Eltern „müssen“ die Kinder nicht verraten, sie können sich sehr wohl entscheiden, dies nicht zu tun – dann müssen sie nur die Strafe übernehmen. Der Vergleich von Alex mit dem Fahrzeughalter ist treffend. „Ich weiss wer es ist, ihr müsst es aber selbst rausfinden, weil es unsere Verwandten sind und es nicht zumutbar ist, die zu verraten“ war das Argument der Rechtsanwälte der Eltern – und da hat der BGH gesagt, ja, müsst ihr nicht, aber dann müsst ihr halt die Strafe übernehmen…

  10. Sorry, ich meinte Caschy, nicht Sascha … nicht aufgepasst

  11. Gibt’s ein Problem mit meinem Kommentar von 18:44?

  12. @Alex
    Falsch. Der Halter muss nicht bezahlen, wenn der Fahrer nicht bekannt und auch nicht ermittelt werden kann. Das Schlimmste was passieren kann, dass bei größeren Verstößen (Punke/Fahrverbot) ein Fahrtenbuch für 1 Jahr auferlegt wird.
    Nach diesem Schema kenne ich so einige Leute, die damit „gut fahren“.

  13. @Bernd, richtig wollte auch gerade das schreiben
    Halte das Urteil genauso bescheiden wie die anderen, scheinbar sind einige beim BGH gleich und andere gleicher, war ist ja in letzter Zeit scheinbar üblich. Der Justizminister führt gerade die Stasi 2.0 ein und keiner merk es und der Bundestag änder ein gesetzt aus lauter Angst von einen alten Hern. So werden Gesetze gemacht wie es passt, hat schon in den 30er und in der DDR so funktioniert!

    Pfui, made in germany

  14. @Bernd: Nicht so einfach, bei einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Falschparken) zahlt immer der Halter, wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann – und so hat das der BGH hier wohl eingeordnet.

  15. Da kümmert sich der Staat. BGH
    Wegen so einer scheiss CD.
    So ein Aufstand.
    Musik ist ein Riesen Geschäft in Deutschland.
    Da steht ein große Lobby dahinter.
    Des wegen gibt es kein Free WLAN.

  16. Unglaublich. Seit wann muss man vor Gericht Angehörige belasten? Da gilt doch wohl das Zeugnisverweigerungsrecht.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht
    Aber bekanntlich gelten die Gesetze in Deutschland ja nicht für den Staat selbst sowie für die Superreichen und Konzerne.

    War allerdings auch sein Fehler zu sagen „ich weiß wer’s war, sag’s aber nicht.“
    Er hätte ja auch sagen können „vielleicht hat sich jemand ins WLAN gehackt“…..

  17. Ich wusste gar nicht dass solche Programme überhaupt noch existieren xD
    Wozu gibbet Spotify & Co ?!?

    @Crizzz
    Neue selten genutzte Kommis landen im Backend

    @unLieb
    Youtube Uploads sind meist illegal – da die Uploader offensichtlich nicht das Recht besitzen es hochzuladen; Jedoch kann man YT Downloads in der Regel nicht nachverfolgen wie bei (in die Jahre gekommenen?) Filesharing Apps…

    Von daher wird da auch nicht so schnell ein Urteil kommen wo der Verteidiger behauptet er wüsste nicht das HeinzMeier1998 als Upload eines um 5% schneller gemachten Rihanna Songs nicht die Rechte daran hatte ( durchs schnellermachen wirds vom Algorythmus nicht gefunden glaub ich)

    Und: Die Seiten/Apps die YT rippen sind von YT aus verboten

  18. Thomas Westhoff says:

    Danke sehr für die populistische Überschrift. Warum?

  19. Deliberation says:

    Weil es schon ein bemerkenswertes Urteil ist. Denn normalerweise gilt nach §52 StPO, dass Eltern die Aussage vor Gericht verweigern können, selbst wenn sie wissen, dass das Kind etwas getan hat. Hier den Rechteinhaber in Haftung zu nehmen, könnte man u.U. so werten, als ob man das Zeugnisverweigerungsrecht aushebelt, indem man grundsätzlich die zu verhandelnde Tat dem Zeugen bei Zeugnisverweigerung nicht nur zur Last legt, sondern ihn diesbezüglich gleich verurteilt.

    Das klingt ein wenig nach erfolgreichem Lobbyismus, dass der Urheber nicht „leer“ ausgehen solle, egal wer nun der Täter sei. Das ist doch keine Rechtsprechung im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit zwischen Opfer und Täter.

  20. Also ich finde das Urteil OK, und ich habe auch Kinder und arbeite nicht für Musik-Labels. 🙂

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