Facebook und Google: Einblicke in den umstrittenen Werbe-Deal der Unternehmen

Aktuell wird vor Gericht in den USA über ein Abkommen zwischen Facebook und Google verhandelt. So hatte Facebook vor einigen Jahren vor direkt mit Google im Markt für Werbeanzeigen und deren Verkäufe zu konkurrieren. Allerdings verwarf man diesen Plan dann dennoch später. Kritiker vermuten, dass dies so kam, weil Google Facebook dafür im Ausgleich bevorzugte Konditionen gewährte, die anderen Partnern verwehrt blieben.

Das Ergebnis soll für alle außer Google und Facebook selbst schlecht gewesen sein: Google behielt die Kontrolle über den digitalen Werbemarkt und Partnern blieben verbesserte Deals verwehrt. Wie genau man das beurteilen soll, muss in den Vereinigten Staaten nun ein Gericht in einem Kartellrechtsstreit entscheiden. The New York Times hat offenbar Einblick in einige Dokumente erlangt, die ein spannendes Bild zeichnen.

So sind Google, Facebook und mehr als 20 weitere Partner Mitglieder einer Werbeallianz. Sechs der beteiligten Unternehmen haben anonym erklärt, um ihre Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden, dass sie von Google zu keinem Zeitpunkt derartig lukrative Angebote erhalten hätten wie Facebook. Damit erhielt das soziale Netzwerk also einen erheblichen Vorteil am Markt. In den USA laufen da derzeit einige Verfahren gegen die großen Tech-Unternehmen, welche ihnen Missbrauch ihrer Marktmacht vorwerfen. Auch Amazon und Apple sind da ins Visier geraten.

Facebook und Google sind sich keiner Schuld bewusst: Sie haben erklärt derlei Abkommen seien gängig und die Klage zeichne ein irreführendes Bild. Die Wettbewerbshüter sehen das anders. Es bestehe aktuell die Gefahr, dass die großen Player wie Google, Facebook, Amazon und Co. nicht etwa miteinander konkurrieren, sondern ihre Macht gegenseitig stärken würden. Dazu soll eben auch das Abkommen zwischen Facebook und Google beigetragen haben, das den Codenamen „Jedi Blue“ trägt.

Die technischen Hintergründe sind komplex, denn es geht auch darum, in Millisekunden den Zuschlag für ausgelieferte Werbung zu erhalten. Da soll Facebook offenbar signifikante Vorteile erhalten haben – etwa mehr Zeit, um Gebote abzugeben und sogar eine zugesicherte Erfolgsrate durch Google. Auch habe Google Facebook zusätzlich durch die Bereitstellung von Know-How unterstützt. Anderen Partnern wurden derlei Vorzüge nicht gewährt. Facebook verpflichtete sich im Gegenzug etwa dazu ab dem vierten Jahr des Abkommens 500 Mio. US-Dollar pro Jahr in die Werbegebote zu pumpen.

Vor allem an der garantierten Erfolgsrate stören sich andere Unternehmen und auch die Wettbewerbshüter offenbar. Nun heißt es aber abwarten, denn vermutlich wird sich das Verfahren sehr lange hinziehen, bis es Ergebnisse gibt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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2 Kommentare

  1. Wolfgang D. says:

    „Facebook und Google sind sich keiner Schuld bewusst“
    Kann man sich gut vorstellen, ist ja für gewisse Unternehmen wohl völlig normal, dass sich die Marktführer insgeheim illegal zwecks Kartellbildung absprechen.

    Die „anonymen“ sechs Beschwerdeführer werden wohl nach einem Blick von Google, auf vergebene Angebote, wohl nicht lange unbekannt bleiben. Dennoch gut, dass man nicht geschwiegen hat.

  2. Das Kartellrecht ist generell Nen bisschen paradox. Genauso was den insider Handel angeht. Auf der einen Seite ist es gewünscht dass gerade heimische Unternehmen zusammenarbeiten um sich besser aufzustellen, aber bestimmt Absprachen sind verboten.

    Genauso beim insider Handel: es ist doch normal dass ein betriebsinter anteilseigner mehr und aktuellere Informationen zum Unternehmen besitzt als ein externer.

    Und nochmal um auf die Kartell zurückzukommen. Einkaufsverbände sind im Grunde auch Kartelle aber werden als solche nicht gesehen. Weil Nen Kartell laut definition illegale Absprachen beim absatzmarketing trifft und nicht beim beschaffungsmarketing. Und insbesondere wenn es den Endverbraucher trifft. B2b werden illegale kartellabsprachen komischerweise nicht so verfolgt wie im endverbrauchergefschäft

    Und mal weiter gedacht wenn mehrere Unternehmen in der Forschung und Entwicklung zusammenarbeiten ist das je nach Auslegung Nen joint venture Kooperation oder Kartell. Gerade wenn dann alle beteiligten Unternehmen den selben Preis festsetzen. Aber ob das dem Endverbraucher nun schadet wenn mehrere Unternehmen mehrere Milliarden zusammenlegen um gemeinsam zu forschen.

    Und auf den oben genannten Artikel zurückzukommen. Hat sich schon jemand die cookie Bestimmungen von manchen Seiten durchgelesen. Da gehen die Daten nicht nur an 1 Unternehmen sondern an Hunderte.

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