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Facebook: Seitenbetreiber sollen ihren rechtlichen Verpflichtungen einfacher nachkommen können

Das Thema DSGVO hat nicht nur bei uns im Blog für allerlei Hintergrundänderungen gesorgt, europaweit herrschte bereits vor dem 25. Mai dieses Jahres reichlich Panik und Ungewissheit, in welcher Form die neue Verordnung einzelne Seitenbetreiber und andere Privatpersonen beeinflusst. Sie sorgte sogar dafür, dass zahlreiche Blogs kurzerhand dicht machten, da man sich mit möglichen rechtlichen Konsequenzen schlichtweg überfordert sah.

Sicherlich, das trifft nicht auf alle Seiten zu und vielerorts handelte man vermutlich auch einfach nur aus Unwissenheit heraus, da die ganze Verordnung gar nicht so einfach zu durchblicken war und weiterhin ist. Auch bei Facebook und jedem einzelnen dort ansässigen Seitenbetreiber macht die Rechtssprechung keine Ausnahme. So fällte der Europäische Gerichtshof am 5. Juni dieses Jahres ein Urteil, das vor allem die Nutzung von Facebook-Seiten betraf.

Damit auch hier nicht wieder völlige Panik und gefährliches Halbwissen um sich schlägt, informiert Facebook nun in einem separaten Beitrag darüber, was das Urteil für die Betreiber von Facebook-Seiten zu bedeuten hat. So sei bereits im Jahr 2011 entschieden worden, dass die Betreiber jener Seiten „unter bestimmten Voraussetzungen mit Facebook gemeinsam als Verantwortliche für die Nutzung von Daten zur Erstellung von Facebook-Seitenstatistiken anzusehen sind„. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betreiber selbst festlegen kann, wie Daten zur Bereitstellung von Statistiken verarbeitet werden, und wenn diese Daten dann mit auf der Seite platzierten Cookies erhoben werden.

Da man sich bei Facebook durchaus bewusst sei, dass solche Auflagen bei Seitenbetreibern durchaus für Ungewissheit sorgen können, wolle man die entsprechenden Möglichkeiten erweitern, dass wirklich jeder Einzelne seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, ohne beim EuGH-Urteil auf die Nase zu fallen.

Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt. Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben. In der Zwischenzeit können Facebook-Seiten wie gewohnt genutzt werden.

Natürlich wurde in der Zwischenzeit auch die Datenrichtlinie des sozialen Netzwerks angepasst, um der DSGVO zu entsprechen, so Facebook. Das sollten diejenigen mit Facebook-Account aber inzwischen selbst mitbekommen haben, da ihr der neuen Datenrichtlinie bereits hättet zustimmen müssen.

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