Facebook: Abmahnung durch fehlendes Impressum (und so legt man schnell eines an)

Eigentlich ein alter Hut, predigt man doch seit gefühlten 100 Jahren, dass es auch für diverse Facebook-Seiten eines Impressums bedarf. Das gilt vielleicht nicht für Tante Ritas Fanpage, in der sie uns Bilder ihres tollen Gartens zeigt, wohl aber unter Umständen für Blogger und Co, die ihre Inhalte auch auf Facebook zum Besten geben. Mittlerweile sind auch Leser dieses Blogs mit ihrer Facebook-Seite abgemahnt worden (Schreiben liegt mir vor). Abmahnungsgrund, fehlendes Impressum und damit eventueller  Wettbewerbsrechtsverstoß. Kostennote, knapp 300 Euro, bei 3000 Euro Gegenstandswert.

Bevor ich den ganzen Kram hier aufklamüsere und hier schreibe, wer hinter den Abmahnungen steckt, empfehle ich euch eher, dies bei heise zu lesen. Die meisten Firmen sind sicherlich in der Lage, in aller Schnelle eine Facebook-Seite mit Impressum aus dem Boden zu stampfen, wer es schnell erledigen will, der kann sich sicherlich eine eigene Seite erstellen, oder einen der vielen Generatoren nutzen, die es mittlerweile als Facebook-App gibt.

Ich selber finde die Impressums-App der IT-Recht Kanzlei München ganz klasse, da sie in nicht einmal 5 Minuten ein Impressum erstellt. Innerhalb der App wählt ihr einfach, wie im ersten Screenshot zu sehen, die betreffende Seite aus und gebt dann die abgefragten Daten wie Name, Adresse und Co an. Am Ende kommt dann so etwas heraus, wie im zweiten Screenshot zu sehen. Dieses Impressum ist dann gut auf euren Seiten sichtbar, als einzelner Tab, der sich bei bedarf auch noch weiter nach vorne verschieben lässt.

Als zweite Alternative kann ich euch den Generator von 247 Grad ans Herz legen, er arbeitet ähnlich, bietet euch aber noch zudem die Möglichkeit, etwas exakter zu arbeiten, so lassen sich nicht nur alle Aspekte des Rechts anhand eines Impressums-Generators von erecht24 abhaken, auch die Farben und die Grafik des Logos lassen sich anpassen. Des Weiteren gibt es bei 247 Grad noch viele weiter Tabs für eure Seite. Auch wenn es für viele schwachsinnig erscheint, dort ein Impressum zu hinterlegen: besser is das! Beide Generatoren arbeiten kostenlos, lediglich ein Like wird vorab verlangt – ein fairer Deal.

Übrigens: da diese Reiter nicht auf den mobilen Seiten angezeigt werden, solltet ihr auf der Infoseite eurer Facebook-Seite auf jeden Fall zusätzlich einen direkten Link zum Impressum einbauen!

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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35 Kommentare

  1. Vielen Dank für die Tipps, wird direkt beherzigt 🙂
    Sollte dann aber mE für G+ direkt auch umgesetzt werden

  2. Danke für den Tipp cashy. Habe das gleich mal für unsere Vereinsseite eingebaut. Da die erstgenannte App den „e.V.“ nicht vorsieht, habe ich zur zweiten Variante gegriffen. Der Hinweis in der Info der Seite auf das Impressum ist zwar nicht wirklich schick, aber wenn es denn sein mus…

  3. @cashy
    Danke für den Artikel

    @Albert
    Da in vielen Fällen Beiträge von der eigenen Website/Blog auf der facebook fansite gepostet werden braucht man doch nur einem solchen Link zu folgen.

    Auf der betreffenden Website/Blog angekommen braucht man dort nur noch einen Blick das Impressum zu werfen und schon hat man die Daten 🙂

    Ich mich bei *http://www.facebook.com/U83RL337* mal für eine einfache Lösung entschieden.

    Grüsse

  4. Hier ist eine Kanzlei genannt, welche hinter den sinnlosen Abmahnungen steckt. Die Kanzlei HWK mahnt für Binary Services GmbH fehlende oder falsche Impressumsangaben bei Facebook und anderen Social Media Diensten ab.
    Quelle:
    http://www.abmahntalcc.info/2012/08/17/facebook-abmahnung-kanzlei-hwk-mahnt-fur-binary-services-gmbh-fehlende-oder-falsche-impressumsangaben-bei-facebook-und-anderen-social-media-diensten-ab/

  5. Caschy wirst du den Kack jetzt etwa bezahlen?

  6. @TOm: ich bin nicht betroffen, mein Leser hat sich einen Anwalt genommen.

  7. wow, der abmahn wahnsinn kennt keine grenzen. was ein asoziales gesindel. wie können die leute morgens noch in den spiegel schauen?

  8. Vielen Dank für den Artikel caschy.

  9. Ja, ja, mit der schwammigen Verwendung des Begriffs „kommerziell“ in Bezug auf die Impressumspflicht hat der Gesetgeber echt allen Wünschen der Abmahnindustrie entsprochen.
    Kommerziell tätig ist auf jeden Fall jeder, der z.B. mit einem Blog irgendwie auch nur einen Cent verdient (AdSense, Links zu Amazon, etc.). Dies gilt auch, wenn der tatsächliche Ertrag Null ist.
    Ob ein Verein „kommerziell“ tätig ist hängt von seinem Satzungszweck ab. Bei anerkannter Gemeinnützigkeit ist dies z.B. ausgeschlossen. Eine Gemeinde kann schon gar nicht kommerziell tätig sein, da sie eine Gebietskörperschaft ist.
    ABER: Ob dieses dann tatsächlich eine Impressumspflicht ausschließt ist -wie gesagt- aufgrund des schwammig bzw. eigentlich gar nicht gesetzlich definierten Begriffs „kommerziell“ dann immer dem etwaigen Rechtsstreit im Einzelfall überlassen. Anwälte verdienen auf jeden Fall. System erkannt?

  10. Nur ein kurzes Dankeschön von meiner Seite. Hatte das Thema gar nicht auf dem Radar, aber ja ich habe ja auch was auf FB dümpeln.

    Das betrifft aber nur die Pages, oder? Nicht die ganz normale Haupteinsprungseite, weil da habe ich nichts zum eintragen gefunden.

  11. Warum die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein können, listet Ratgeberrecht auf:

    http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-binary-services-gmbh-impressum-facebook.html

  12. @Stefan: „Ja, ja, mit der schwammigen Verwendung des Begriffs “kommerziell” in Bezug auf die Impressumspflicht hat der Gesetgeber echt allen Wünschen der Abmahnindustrie entsprochen.“ […] Bei anerkannter Gemeinnützigkeit ist dies z.B. ausgeschlossen. Eine Gemeinde kann schon gar nicht kommerziell tätig sein, da sie eine Gebietskörperschaft ist“ und so weiter und so fort.

    Sorry Stefan, aber das ist alles gegenstandslos. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob ein Angebot „kommerziell“ ist, sondern ob es „geschäftsmäßig“ ist – und das trifft nach gängiger Interpretation auch auf nicht-gewinnorientierte Angebote zu. Damit ein Anbieter X der Impressumspflicht unterliegt, kommt es nicht mal darauf an, ob dieser X tatsächlich mit einer Seite Einnahmen erzielt oder erzielen könnte, sondern ob andere mit „vergleichbaren“ Seiten Einnahmen erzielen, X es also rein theoretisch auch *könnte*. Dazu genügt schon ein Werbebanner. Summa summarum gilt die Impressumspflicht (laut Bundesjustizministerium) eigentlich immer:
    „Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären
    Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben.
    Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.“ http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf
    Und mal im Ernst: egal, wie man allgemein zur Impressumspflicht und der Definition von „Geschäftsmäßigkeit“ steht, wiseo sollte ausgerechnet eine Gemeinde/Gebietskörperschaft *kein* Impressum haben müssen…?

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