Europäisches Parlament will geplante Obsoleszenz bekämpfen

Geplante Obsoleszenz ist immer wieder ein gern diskutiertes Thema – auch bei uns in den Kommentaren. Gestern hat sich nun auch das Europäische Parlament über die geplante Obsoleszenz in einer Plenartagung unterhalten. Wenig überraschend wünscht man sich, dass Hardware leichter zu reparieren sein soll und die Software wiederum für Kunden einfacher aktualisierbar sein müsste. Reparaturdiensten und Werkstätten sollen zudem nach Wunsch des Parlaments Ersatzteile leichter zugänglich gemacht werden.

Wünschen kann man sich allerdings viel und die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments enthält dann auch aktuell nicht mehr als Wünsche: „Die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und die Hersteller sollten Maßnahmen ergreifen, um Verbraucherprodukte langlebig, hochwertig, reparierfähig und nachrüstbar zu machen„, heißt es. Außerdem wolle das Parlament längere Produktlebensdauern fördern und geplanter Obsoleszenz entgegenwirken. Wie das genau geschehen könnte, lässt man jedoch noch relativ offen.

Ziemlich vage wird der Wunsch laut „Mindestkriterien für die Beständigkeit, die für jede Produktkategorie von der Phase der Produktgestaltung an eingeführt werden sollen„, ins Leben zu rufen. Außerdem sollten die Mitgliedsstaaten laut dem Europäischen Parlament Anreize für die Hersteller schaffen, um Produkte sowohl langlebiger als auch besser reparierbar zu gestalten. Auch Reparaturen und Verkäufe aus zweiter Hand würde man gerne gefördert sehen.

Komponenten wie Akkus oder LEDs sollten laut dem Europäischen Parlament im Idealfall austauschbar sein. Ersatzteile sollten die Hersteller, das Thema ist nicht neu, auch Werkstätten von Drittanbietern zu erschwinglichen Preisen zu Verfügung stellen. Das Europäische Parlament fordert zudem die Einführung einer EU-weiten Definition von „geplanter Obsoleszenz“ und einem System, um Produkte im Hinblick auf jene zu testen. Auch „abschreckende Maßnahmen“ sind im Gespräch sowie EU-Gütezeichen für Produkte, welche die potentiellen Kriterien für die Langlebigkeit erfüllen.

Das Parlament fordert die Kommission entsprechend auf, die Einführung eines „freiwilligen europäischen Gütezeichens“ in Erwägung zu ziehen. Wir alle wissen aber, dass da besonders Smartphone-Hersteller größtenteils ächzen dürften. Schließlich sind etwa austauschbare Akkus heute eher die Ausnahme und die Anbieter würden es am liebsten sehen, wenn die Kunden jährlich ein Upgrade ihres Geräts machen. Wie es mit der Auslieferung von Android-Updates aussieht, wissen wir ja ebenfalls alle.

Dabei beruft sich das Europäische Parlament auch auf eine Eurobarometer-Erhebung von 2014: Jene besagt, dass 77% der Verbraucher in der EU ihre Produkte lieber reparieren lassen würden,  als neue zu kaufen. In der Regel sind die Reparaturkosten aber so unverhältnismäßig hoch, dass sich das nicht lohnt und stattdessen zu einem neuen Produkt gegriffen wird.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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6 Kommentare

  1. Gegen geplante Obsoleszenz könnte man sehr einfach vorgehen: die gesetzliche Gewährleistung einfach von 6 Monate auf 36, 48 oder 60 Monate erhöhen – je nach Kategorie, Preis, whatever.

    Dann würden auch die Händler mehr Druck auf die Hersteller ausüben können, weil deren Produkte zu viele Reklamationen haben und deshalb nicht mehr ins Sortiment kommen.

  2. Schwachsinn und kompliziert. Einfach eine generelle 3-jährige Gewährleistung auf alles einführen und bei bestimmten langlebigen Produkten wie z.B. Autos, Maschinen etc. noch längere Gewährleistungsplichten. Dazu aber auch die bisherige Beweislastumkehr nach 6 Monaten streichen. Fertig.

    Wenn die Gewährleistung lang und konsequent genug gestaltet wird, sind die Hersteller und Importeure selbst dran interessiert, die verkauften Produkte haltbar zu gestalten. Dazu bedarf es keinerlei EU-Bürpkratie und Gütesiegel. Und auch die Vorschrift, dass Ersatzteile mindestens 10 Jahre vorzuhalten sind, ließe sich konsequenter durchsetzen. Wenn ein hersteller innerhalb von 10 Jahren nicht in der Lage ist, Ersatzteile innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen, muss er das Produkt gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen oder gegen ein gleichwertiges Produkt tauschen. Fertig.

    Aber hey, soweit will die Politik dann doch nicht gehen. In Wirklichkeit wollen sie, dass Produkte nicht lange halten und immer wieder neue gekauft werden. Denn sonst gefährdet man ja das Wachstum und damit die irrwitzige Grundvoraussetzung der Marktwirtschaft. Wachstum, bis alles zusammenkracht.

  3. @Matze
    Das führt unvermeidbar zu etwas teureren Geräten, das muss einen auch klar sein.

    Aber ich würde lieber den kleinen Aufpreis zahlen und dafür langlebigere Produkte haben. Es ist einfach nicht mehr schön wenn selbst teure Fernseher, Kaffeevollautomaten, etc. pünktlich kurz nach zwei Jahren kaputt gehen. Das macht keinen Spass.

  4. Christian S. says:

    Schön, dass ihr die Verjährungsfrist der Sachmängelhaftung verlängern wollt. Und/ oder die Beweispflicht abschaffen wollt.
    Nur ist diese vom Aufbau her eben kein „Haltbarkeitszeitraum“ und es müssten eine Menge Paragraphen geändert werden.
    Und es wird den Herstellern scheiß egal sein. Schon die Verschärfung der Gesetze zu der die Gewährleistung zur Sachmängelhaftung wurde hat nichts gebracht.
    Es gibt immer noch viele Hersteller, die nur ein Jahr Garantie geben und sich durch die Sachmängelhaftung nicht genötigt sahen, daran was zu ändern.
    Im Gegenteil: weil das meiste am Handel hängen geblieben ist haben Hersteller ihre Garantie sogar von 2 auf 1 Jahr gekürzt.
    Wenn du als Händler einem Hersteller (gerade Globalplayer oder sogar deutschem Großhandel) sagst, du musst uns noch unsere Ansprüche aus der Sachmängelhaftung zahlen sagen die: gerne, aber dann beliefern wir dich nicht mehr.
    Und eine verpflichtende Garantie für Hersteller einführen wird es auch nicht geben.
    Alles was die EU letztendlich machen kann ist in der Tat (wieder) alles auf den Handel zu drücken oder, was besser wäre, die Reparaturprozesse gesetzlich anzupassen bzw vorzuschreiben.
    Da hier auch das Thema Apple aufkam: die sind es nicht alleine, die gegen solche Gesetze vorgehen. Sicherlich haben die auch eigene Interessen; aber wie oft muss Apple oder auch ein anderer Hersteller sich beschimpfen lassen für scheiß Reparaturqualität und das Gerät war bei irgendeinem Elektrodoktor, der irgendwas verpfucht hat.

  5. Den Meinungen mit den längeren Garantiefristen schließe ich mich an. Klar, im ersten Augenblick werden die Geräte erstmal teurer. Ich denke aber auch, dass das der Markt regeln würde.

    Auch denkbar wäre eine Art „Umweltabgabe“ für Geräte mit fest verbautem oder nicht wechselbarem Akku. Ebenso Notebooks ohne Wartungsklappen etc.
    Wenn dann die (seither) billigen fest verbauten Geräte auf einmal teurer sind als die mit wechselbaren Komponenten, regelt das die Nachfrage von selbst.

    Ich selbst suche immer recht lange nach den Geräten, bis ich das Passende gefunden habe. Dass es auch im niedrigen Preissegment mit Wartungsklappen geht, zeigt mein HP 350 G2. Festplatte und Speicher lässt sich tauschen, es gibt auch ein Hardware-Manual mit sämtlichen Bestellnummern. Die Frage ist halt nur, wie lange der Hersteller die Ersatzteile vorhält.

    Ach ja: War seinerzeit ohne Betriebssystem lieferbar. Für mich als Linux-Nutzer optimal.
    Aus den im Beitrag genannten Gründen kämen z.Bsp. Geräte von Acer für mich nicht infrage.

  6. Regelt der Markt, Qualität setzt sich durch.

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