Europäischer Gerichtshof hat entschieden: Familie haftet bei illegalen Downloads

Illegale Downloads und damit verbundene Urheberrechtsverletzungen gibt es bereits seit den Anfängen des Internets. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Webseiten wie Pirate Bay hochgenommen, doch Mittel und Wege, um an Material zu kommen, sind nach wie vor zur Genüge vorhanden.

Kürzlich lag dem Landgericht München ein Fall vor, in dem ein Mann wegen des illegalen Downloads eines Hörbuchs des Verlags Bastei Lübbe angeklagt wurde. Der Verlag wollte für die Urheberrechtsverletzung natürlich Schadenersatz sehen, doch der Mann verwies darauf, dass auch die im selben Haus wohnhaften Eltern Zugriff auf den Internetanschluss hätten und er mit der Tat nichts am Hut habe. Gemäß dem im deutschen Grundgesetz verankterten Schutz des Familienlebens wäre diese Verteidigungsstrategie auch wirksam, doch das Landgericht legte den Fall dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.

Dieser befand darüber, dass es ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Recht auf geistigen Eigentum geben muss und die Familie somit haften muss. Nun ist wiederum das Landgericht München am Zug. Dort muss man nun mit bestehenden Mitteln versuchen herauszufinden, wem die Verantwortung für die Urheberrechtsverletzung zuzuschreiben ist und dann eine Entscheidung treffen.

Mit der Entscheidung des EuGH stehen Urheber in solchen Rechtsstreiten auf jeden Fall nun deutlich besser da.

via tagesschau

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Hauptberuflich im SAP-Geschäft tätig und treibt gerne Menschen an. Behauptet von sich den Spagat zwischen Familie, Arbeit und dem Interesse für Gadgets und Co. zu meistern. Hat ein Faible für Technik im Allgemeinen. Auch zu finden bei Twitter, Instagram, XING und Linkedin, oder via Mail. PayPal-Kaffeespende an den Autor

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50 Kommentare

  1. Ist doch ganz einfach: Der Anschlussinhaber wird in Regress genommen und kann sich dann hinterher mit dem eigentlichen Verursacher einigen, wie sie die Sache miteinander klären. Fertig.

    • BetterCallSaul says:

      Ein Gericht soll einen Unschuldigen verurteilen und der soll dann die Strafe ‚weiterreichen‘? Interessante Vorstellung von Recht.

      • Das gilt z.B. im Straßenverkehr doch auch, wenn der tatsächliche Verursacher nicht zu ermitteln ist, dann haftet der Fahrzeughalter.
        Ist zwar nicht unbedingt schön für jeden, aber funktioniert schon viele Jahre sehr gut.

      • Hier geht’s um Zivilrecht und Schadensersatz, nicht um Schuld und Strafe. Wer nicht einmal zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden kann sollte sich nicht mit „Interessante Vorstellung von Recht.“ aus dem Fenster lehnen.

    • Weisst du wie man das nennt? Störerhaftung.

  2. joshuabeny1999 says:

    Tja EU halt. Zum Glück sind die Schweizer da nicht dabei. Mir ist es erlaubt Serien und Filme aus dem Netz zu streamen und downloaden für Privatgebrauch. Und ich nutze es ab und zu auch, da es auch tolle Serien gibt, die leider auf Netflix nicht verfügbar sind… Aktuell schaue ich gerade Westworld.

  3. Europa halt….
    Hauptsache Mutti kann Pommes in Brüssel mampfen….

    • Was für eine Regierun, die Diebstahl unterbindet! Skandal!

      • Est sollte mal was anderes unterunden werden, und dort ist die Liste lang!
        Reine Lobbyarbeit!

      • Wegen ein(!) Download, eines(!) einzigen Hörbuchs?! Echt jetzt?! Da hätte ich die Klage abgewiesen! Basta!
        Aber hey, Europäische (Lobby)Union und allen voran Lobbyland Deutschland WTF!!

      • Martin Feuerstein says:

        Nur dass es kein Diebstahl ist – denen wird nichts weggenommen.

        • So sehe ich das auch, die meisten Downloads sind nicht automatisch Verkäufe. Seit dem ich keine Filme mehr anschaue, die mir jemand „illegal“ besorgt hatte, kaufe ich auch keine legalen Filme mehr. Ich sehe nicht ein die Katze im Sack zu kaufen und Trailer sagen rein garnichts über den Film aus. Früher habe ich einige relativ schlechte Kopien gesehen, die inhaltlich gefälligen habe ich dann auch gekauft, weil ich mich durchaus dazu in der Pflicht sah, nicht nur bei schlechten Kopien auch bei guten Filmen habe ich auch oft das Original gekauft. Es gibt durchaus auch negative Effekte auf die Filme verkäufe durch dass einschränken der illegalen Downloads, nicht jeder hat Zeit und Lust ins Kino zu gehen.

    • Herr Hauser says:

      @ Mr Magoo

      Dann wander doch aus. Ich empfehle eine gepflegte Diktatur. Ich denke mal Europa kann auf Leute wie Dich gut verzichten.

      • Auf solche wie dich schon lange! Wer bist du dass du für die Europäer sprichst? Niemand will Diktatur, aber auch nicht den Mist den wir jetzt haben! Demokratie sieht jeder anders, vor allem entsteht Demokratie durch verschieden Meinungen, die auch DU akzeptieren solltest!

        • GoogleFreund says:

          Schlage bitte das Wort Whataboutism nach.

        • > Niemand will Diktatur, aber auch nicht den Mist den wir jetzt haben!

          Also, ich zum Beispiel will den „Mist“.

          Und da ein paar Millionen Leute ihre Wählerstimme an Parteien gegeben haben, die für den „Mist“ stehen, kann man getrost davon ausgehen, dass die den „Mist“ auch wollen.

  4. Download Oder Filesharing? Ist ja schon ein Unterschied…

    • Kann nur Filesharing sein, für einen Download ist die Schadenssumme viel zu gering um auch nur einen Finger zu krümmen. Nur beim Upload kann man Fantastilliarden an entgangenem Umsatz einfordern.

  5. DesPudelsKern says:

    Diese Entscheidung ist ziemlich wirklichkeitsfremd, zumindest aus meiner Sicht. Man bietet seinem Besuch gerne mal sein WLan an damit diese, wenn sie bei dir zu Besuch sind, nicht ihr Datenvolumen verbrauchen müssen. Man kann aber nicht alle und jeden kontrollieren und begibt sich somit in einen schwierigen Bereich. Bei der Familie ist das ja nochmal schlimmer.

    Die Argumentation der Urheber, dass es ja sooooo viel Raubkopierer gibt, ist doch ziemlich zweifelhaft. Wenn ich so in meinen Freundes und Bekanntenkreis schaue, dann schaut kaum jemand illegal. Manche benutzen zB einen Streaminganbieter über einen VPN um Serien/Filme schneller zu bekommen, aber illegal ist das bei weitem nicht.

    Es wäre mal schön, wenn die Urheber auch nachvollziehbar beweisen könnten, dass es wirklich so immense Einkommeneinbußen gibt, nur weil ein paar Leute mal eine Serie runterladen.

    • Sorry, aber wo soll das denn realitätsfremd sein?
      Es wurde doch anscheinend nachgewiesen das vom besagten Anschluss eine Urheberrechtsverletzung gemacht wurde. Also sollte der auch Eigentümer haftet.
      Ist doch bei anderen Sachen, wie beispielseise Unfall mit geliehenem Auto, ähnlich.

      Und warum sollte der Urheber den Einkommensverlust nachweisen? Es ist sein Werk, also kann er drüber bestimmen. Niemand wird gezwungen etwas zu konsumieren.

      • Martin Feuerstein says:

        Eine Urheberrechtsverletzung ist is afaik, wenn eine Datei ANGEBOTEN wird. War da nicht letztens was mit „Störerhaftung wird abgeschafft“ (wobei sich das wie gesagt auf das Anbieten bezieht).

        Wenn es nicht weiterverbreitet wird, könnte man jetzt noch mit Privatkopie argumentieren, solange die Seite nicht „offensichtlich illegal“ ist bzw. der Download von dieser Seite von AGBs untersagt wird (wer liest schon die AGBs??? Wirksamkeit durch nach-unten-scrollen und abnicken? wenn überhaupt!) (kenne die Downloadquelle für den konkreten Fall nicht).

        Und soweit ich weiß, muss für eine Straftat der Täter einwandfrei überführt werden, sonst gilt „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Oder verordnet die EU jetzt Sippenhaft? (vgl. Wikipedia: „In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet und hat daher keine juristische Definition“. Und in der Einleitung des Artikels: „Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in Nordkorea.“)

        • „Und soweit ich weiß, muss für eine Straftat der Täter einwandfrei überführt werden, sonst gilt „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Oder verordnet die EU jetzt Sippenhaft?“

          Du warst offensichtlich zu faul wenigstens den Blogeintrag komplett zu lesen, aber schimpfst hier so rum und vergleichst mit Nordkorea? Lass mich raten, ein Wähler der „Alternative“..

          Es geht hier um Schadensersatz, nicht um Strafrecht. Steht ganz unmissverständlich im Blogeintrag. Es geht darum, wer dafür haftet, wenn von Anschluss X aus einem Urheber finanzielle Schäden entstehen. Derjenige auf den der Anschluss läuft? Wie ist es mit mehreren Nutzern eines Anschlusses? Das selbe Kapitel, das wir schon beim Thema WLAN Störerhaftung hatten.

    • Meine Freunde besuchen mich nicht mit Laptop und ziehen was die Leitung hergibt.

      • dazu braucht man kein Laptop, keine Freigaben im Router. Dank Upnp geht das für 80% der Bevölkerung automatisch. Weiterhin steht doch Aussage gegen Aussage, ggf noch eine IP, welche sich mit anderen Usder des ISP teilt. Soll doch einmal genau dargelegt werden welche Anhalstpunkte heute genügen! Interesaant sind kja auch die WLAN Schwachstellen, sofern überhaupt das Passwort geändert wurde gegen ein sicheres und der Verschlüsselung bis WPA2 hoch!

    • Seit der Abschaffung der Störerhaftung bei WLAN bist du in der Situation eh aus dem Schneider und hast höchstens bisschen Papierkram, man muss sich darauf dann natürlich auch aktiv berufen.

      Überspitzt gesagt wäre der Fall anders zu bewerten gewesen, wenn zusätzlich ein öffentlicher WLAN Hotspot angeboten worden wäre. Wer aber nur ein rein privates WLAN anbietet, zu dem es ein Passwort braucht, der muss u. U. eben damit leben, dass die Familie hier zivilrechtlich gerade stehen muss. Man wird sehen was nun mit dem EuGH Urteil genau gemacht wird.

      Ich finde, dass es eine kuriose Wendung der Diskussionen rund um Haftung für Urheberrechtsverletzungen ist, dass nun plötzlich diejenigen, die ein offenes und ungesichertes WLAN betreiben, in einer besseren rechtlichen Position sind, als alle mit gesichertem WLAN.

  6. Warum die Aufregung. Abgesehen von der Entscheidung, geht der Fall sowieso zurück ans Landgericht München. Dass die Entscheidung zu ungunsten des Angeklagten ausfallen könnte, liegt auch daran, dass es sich hierbei um ein Volljähriges Familienmitglied handelt. Anders stellt es sich bei Minderjährigen dar, was auch im letzten Jahr der BGH klarstellte.

  7. Man muss nur das rechtliche Band zur eigenen Geldbörse durchschneiden.

    Meldet zur Sicherheit euren Anschluss um. Von „Thomas Mustermann“ (euer Name) zu einem erfundenem Namen „Horst Müller“ und bringt am Briefkasten den Namen zusätzlich an.

    Zahlt die monatlichen Gebühren und der Anbieter (egal wer) ist glücklich.

    Wenn nun doch mal Probleme auftauchen, bekommt der Rechtsanwalt-Abzockerverein vom Anbieter den Namen „Horst Müller“ genannt, der diesen Horst Müller mit seiner Abmahnung und seiner freundlichen Kostennote anschreibt. Den Brief in den Reißwolf, Namen vom Briefkasten ab, danach ist Schicht im Schacht. Der Abzockerverein sucht dann ein wenig nach dem Horst Müller und das Ding landet am Ende in der „Rundablage“.

    Einzig ihr müsst dann euch einen anderen Anbieter suchen und das Spiel von vorne anfangen.

    Am besten ist, keine Tauschbörsen aufzusuchen. Wer nichts macht, wird nicht erwischt.

    • Dumm nur dass da ein Kabel ins Haus/Wohnung führt und der Anschluss aktiv genutzt wird (lässt sich ja leicht nachweisen).

      Da ein „Horst Müller“ dort gar nicht wohnt (du hingegen schon) und der einen Anschluss gebucht hat der offensichtlich von dir benutzt wird hast du ggf unter falschem Namen einen Vertrag abgeschlossen und bist dann halt zusätzlich deswegen auch noch dran (Identitätsfälschung).

      • Denke nicht so kompliziert und glaube nicht, dass Sherlock Holmes überall ist.

        Die Abzockerbude bekommt davon nämlich nichts raus. Die beißen nur zu, wo es was zu holen gibt. Und das mit so wenig Aufwand wie möglich. Im besten Fall kommt eine Einwohnermeldeamtabfrage, wenn überhaupt. Dann endet der Fall im Papierkorb. Da setzt sich niemand ins Auto und schnüffelt ums Haus.
        Diesen Abzockerbuden geht es (wie so oft) nicht um Gerechtigkeit, sondern ums Geld. Sie werfen also kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher.

        Es ist nicht mal strafbar (Name: Horst Müller), da kein fremder Ausweis benutzt worden ist (§ 281 StGB) und auch keine Urkundenfälschung begangen wurde (§ 267 StGB). Es wurde nicht mal eine fremde Identität benutzt, da es DIESEN Horst Müller gar nicht gibt.

        • Ich hoffe ihre kruden Gedanken kamen auf Grund der späten Uhrzeit gestern zustande. Bitte noch mal genauer darüber informieren, was den Begriff „Urkundenfälschung“ alles so abdeckt. Heute wie damals müssen Verträge unterschrieben werden. Auch wenn es nur eine Ummeldung des Anschlusses ist, müssen eigentlich Thomas und Horst unterschreiben. Und da ist dann auch schon die Urkundenfälschung.
          Selbst wenn das alles ohne eine Straftat (also ohne fälschen einer Unterschrift) von statten ginge, so würde der abmahnende Anwalt den Anbieter darauf hinweisen, dass es die Person an der Adresse nicht gibt. Wenn der Anbieter dann den Namen des Kontoinhabers rausrückt, dann hätte man es sich einfach direkt sparen können.

          Der Pro-Tipp ist und bleibt: Nichts illegales machen, dann braucht man auch nichts befürchten. Was stimmt mit der Menschheit nicht, dass sie sich scheinbar ausgeklügelte Pläne ausdenken, wie sie illegale Dinge tun können, ohne erwischt zu werden…

          • Auch sie denken zu kompliziert.

            Dem Provider ist die Abzockerbude scheißegal, sowie deren Problem den Horst Müller nicht zu finden. Wer da welchen Vertrag mal unterschrieben (oder vor etlichen Jahren telefonisch geordert) hat, ist dem Provider auch wurscht. Der Provider hat sein Geld, das Konto ist auf 0 und es ist keine Forderung offen. Das ist ALLES was für ihn zählt. Er ist zufrieden. Der Abzockerbude mehr Infos zu geben, ist er nicht verpflichtet. Da können sie sich auf den Kopf stellen und singen. Das ist dem Provider auch egal.

            Die Abzockerbude steht nun aber dumm da. Der Horst Müller wohnt(e) 432km entfernt und ist unter der Adresse nicht mehr zu finden. Der Provider rückt nichts anderes raus als die Adresse. Damit ist das eine Sackgasse. Man verschwendet auch keine große Energie darauf, da das Geld und Zeit ist. Das verwendet man lieber um die nächsten Dummbrote abzufischen und auszunehmen.

            MERKE: Es geht nicht darum das juristisch in trockene Tücher zu bringen, sondern die Abzockerbude in die Sackgasse zu führen.

            Es geht auch nicht daum illegale Dinge zu tun, sondern sich im Vorfeld gegen alles abzusichern. Das nennt man schlicht und einfach Selbstschutz bzw. Selbstverteidigung gegen solche Abzocker. Denn diese Geier lauern überall. Krude Gedanken sehe ich leider nur bei ihnen, „sie“ Brot.

            • Das ist im Prinzip so’ne Reichsbürgernummer, wo man sich im festen Glauben auf (s)eine Rechtslage versteift , die aber nunmal komplett anders ist als man sich das so gedacht hat.

              Und weil Querulantentum und die langsamen Justizmühlen sich gegenseitig fast bis zum Stillstand ausbremsen, entsteht erst mal der Eindruck, die Betreffenden kämen damit tatsächlich durch.

              In Wahrheit ist es lediglich so, dass sich das Verfahren über 15 Jahre hinzieht, bis dann aus einem Strafzettel endlich ein SEK-Einsatz und Knast wird — und natürlich die Verfahrenskosten für 15 Jahre Querulantentum.

              Fassen wir zusammen:
              – Doch, sie werden dir trotz deines tollen Tricks den Arsch aufreissen, es dauert nur und wird teurer.
              – Was genau ist eigentlich „Abzocke“ daran, wenn jemand eine Leistung erbringt und dafür bezahlt werden will?

              • Och Jörg, troll doch nicht so dumm rum. Gib dir bitte mehr Mühe.

                Es ist schon sehr armselig von dir mich als Reichsbürger zu diffamieren. Und das nur, weil dir meine Vorgehensweise stinkt und gegen deinen Gerechtigkeitssinn ist.
                Lass das sein und argumentiere ordentlich und fair.

                Thema Reichsbürger: Ich denke schon, dass ich sehr weit von solchen gehirnlosen Ideen entfernt bin, dazu habe ich meinen Perso, Pass, Führerschein, alles ausgestellt von einer Behörde der BRD, bin Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr meines Dorfes, engagiere mich in Bezug auf die Dorfgemeinschaft in der ich lebe, sowie zahle ich Steuern, soweit es sich nicht verhindern lässt.

                Tricks: Ich bin inzwischen weit über 50 Jahre und bisher hat keiner angeklopft. Aber vielleicht stelle ich mich auch nicht ganz so blöd an wie du hier.

                Abzocke: Wenn du das nicht erkennst, ist dir nicht zu helfen. Dummheit soll ja nicht strafbar sein. Leistung? Oje… du bist ja verblendet wie ein echter Reichsbürger.

                So, und nu ist hier Ende. Ich habe meine Zeit nicht gestohlen.

  8. Sind solche Abmahnungen jetzt nicht begrenzt 100€ oder so? Wenn man ein Gäste WLAN anbietet soll man doch nach neuem Recht gar nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können? Wie machen es denn sonst alle öffentlichen WLans ….

    • Wie machen es denn sonst alle öffentlichen WLans

      Da die meisten von kleineren und größeren Providern bzw. öffentlichen Einrichtungen gestellt werden, fallen sie entsprecht unter das Providerprivileg. Ausnahmen bilden hier (leider immer noch) manche Freifunk-Netzwerke, wo das mittels VPN umgangen/ gelöst wird. In das Providerprivileg fällt auch dein Gastzugang, z. B. bei Telekom Routern.

  9. Ich finde es ist im Artikel erwähnenswert, dass es sich um Filesharing handelte.

  10. Das eigentlich Problem ist doch, dass Urheberrechtsverletzungen, Ladendiebstahl und Schwarzfahren nicht mehr als die Bagatelldelikte gewertet werden, die sie nun mal sind. Schüler lädt Photoshop runter, so what, 10€ an den Tierschutzverein und fertig. Adobe entsteht kein Verlust, weil der Schüler sich das ansonsten auch nicht gekauft hätte.

    Wenn Firmen ihre Arbeitsplätze mit unlizensierter Software ausstatten, dann ist das was anderes, aber dieser dauernde Aufriss wegen 5 Musikstücken ist falsch und nicht verhältnismässig. Kleinkram —> Tonne.

  11. Interessant ist vor allem, dass (wie inzwischen leider üblich) mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Der Betreiber eines öffentlichen WLans wurde inzwischen durch die Gesetzgebung von der „Störerhaftung“ befreit. D.h. begeht ein Nutzer des Wlans eine Urheberrechtsverletzung, passiert dem Betreiber des Wlans NICHTS.
    Klar, der hat ja auch wirtschaftliche Interessen (bspw. mit dem Wlan zahlende Kunde anlocken (Kaffeeklitschen ala „Sterneneimer“ und Co.)). Diese Interessen darf man durch solche Kleinigkeiten keinesfalls behindern.
    Wird nun aber die gleiche Urheberrechtsverletzung bei einem Privatmann (oder -frau) begangen kommt der „Rechts“staat mit dem gesamten Füllhorn der Judikative durch die Tür geritten und ermöglicht das Eintreiben virtueller Schadenssummen durch die Gerichte.
    Wer das in Ordnung findet hat die Gehirnwäsche der Turbokapitalisten und Neoliberalen erholgreich über sich ergehen lassen (und das schreibe ich als Nicht-Kommunist und Nicht-Linker!).
    Mir kommt bei solchen Entscheidungen die Galle hoch….

  12. Es gab doch noch gar keine Strafe, also wartet es ab. Grundsätzlich sollte man sich an Recht und Gesetz halten und dabei Eigentum sowie Urheberrecht achten. Das fängt im kleinen an und hört im großen nicht auf.

    Grüße,
    Sebastian

  13. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Filesharing ändert nichts. Es bestätigt nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Anschlussinhaber haben nach der grundrechtlich weiterhin besonders geschützten Familie keine näheren Nachforschungspflichten und müssen Angehörige nicht ausspionieren.
    Schreibt Golem. → https://glm.io/137198?m

  14. Das Perverse dabei ist in meinen Augen, daß der eigentliche Urheber nichts damit zu tun hat, sondern der Rechteinhaber.

  15. moin moin, spielt es keine rolle, ob jemand ein download (=streaming) oder ein upload macht? ich dachte in dem urteil geht es darum, das ein familienmitglied ein hörbuch upgeloaded hat. zudem finde ich die abmahnwelle lächerlich, anstatt ordentliche Konzepte vorzulegen, wie neue kunden gewonnen werden können… die anwälte einschalten… tolle Leistung. das urteil selbst finde ich ebenfalls nicht ausgewogen.

  16. Wenn ich eine Zeitung kaufe und ein Familienmitglied schneidet daraus Buchstaben aus um aus diesen einen Erpresserbrief zu basteln, bin ich dann auch haftbar weil ich die Zeitung gekauft habe, oder die Schere oder den Kleber, oder weil dabei mein Tisch benutzt wurde, oder es in meiner Wohnung geschah?
    In meinen Augen ein völlig realitätsfremdes Urteil.

  17. Die EU Gockel mal wieder.. Also wenn ich das richtig verstehe hätte ich ja bei meinem Kurzurlaub in der Landpansion mit gesicherten Wlan Gastzugang. PW habe ich bei der Anmeldung bekommen. Up und downloaden können. Dann bin ich wieder weg Wochen später flattert dann der Pansion eine Abmahnung ins Haus. Die sollen dann nach dem EU Urteil als Anschlussinhaber zahlen? Ist ja lustig.

    Hatte auch mal so ein Fall kam Post aus HH ich solle waren glaub 5900 und nen par zerquetschte für eine CD von Unheilig zahlen zahlen. Nur zu dumm ich kannte die CD garnicht und habe sie nie bessen. Wie also sollte ich also was anbieten zum Upload was ich nie Besssen hab. mir sind se dan auch mit Störerhaftung gekommen. Ich hab mir nen Anwalt genommen.

    Das putzige war auch zu dem Zeitpunkt laut deren Schreiben (IP Datum Uhrzeit). War ich gar nicht in D. Mein anwalt hat den auch geschrieben, dass ich ja wohl nix für kann wenn sich jemand in emein Wlan troz Verschlüsselung einhackt. Habe dann bei der Polizei gegen diese Nette AWK aus HH eine Anzeige wegen „Versuchten Betrugs“ gemacht. Ich hab nie wieder was von denen Gehört!!!

    Außerdem wie oben schon steht es gibt keine Kollektivhaftung „Sippenhaftung“. Nur weil ich Anschlussinhaber bin soll ich für Leute denen ich das mitbenutzen meines anschlusses gestatte haften?

    Überings ein befreundeter Richter von mir hatt mir gesagt es gilt auch die Verhältnismäßigkeit in einem Gerichtsverfahren. Die besagte CD hate einen Neuwert von 10€ gebraucht 1,99€. Er hätte in dem von mirforliegenden Fall eine Klage abgewiesen.

    Meine Meinung ist wer ein Schaden einem anderen zufügt dem muss die schadhafte Handlung zweifelsfrei nachgewiesen werden.Also in dem Fall eine natürliche Person. Da es hier aber um eine Gruppe geht seh ich das schwierig.
    Es ist immer für die sog. Rechteinhaber einfach zusagen das war Anschluss XY also Inhaber zahl du mal.

    Ferner sehe ich diese Abzockmasche nach der DSGVO oder wie das Ding daheißt kritisch. Demnach darf kein Provider mehr meine Adresse dritten zugänglich machen zumindest nicht ohne Straftatbestand und richterliche Genehmigung. Undsowas geht halt nur über die Jutstiz (LKA BKA) und nicht von einer AWK die im Namen eines Rechteinhabers sich mit eine goldene Nase verdiene wollen.

    Andres bsp. in meiner Stammkneipe hat der Wirt gewechselt und stellt jetzt uns Kunden sein Wlan zur Verfügung auch mit PW geschützt Weil der Handyemfang da unterirdisch ist egla welches Netz. So ist man aber nun dank Wificalling trozdem dort erreichbar. Und jetzt ist dann der Gastwirt der „böse“ oder stellt mann uns Gäste ich sagmal alle 50 unter Gneralverdacht und bezichtig uns einer Urheberrechtsverletzung??

    bin mal gespannt auf eure Meinungen.

    P.S hier hat einer geschrieben wegen Halterhafung im Straßenverkehr. Da gibt es aber eine Haftpflichversicherung. Aber eine Privathaftpliflicht wo mann sich gegen Mißbrauch seines Anschlusses schützen kann ist schlicht nicht existent!!

  18. Ich weiß, eigentlich veraltet, dennoch…

    So viel Geschrei um Nichts.

    Wenn ich am Ende des Textes der verlinkten Quelle das Aktenzeichen google, komme ich direkt auf eine Seite (dejure.de), wo offenbar alle öffentlich verfügbaren Unterlagen/Aktenzeichen zum KOMPLETTEN Verfahren gelistet sind. Und wenn ich das richtig gesehen habe, hat der Fall seinen Ursprung im 05. November 2014. Da galt noch anderes Recht und wir waren mit der Störhaftung noch nicht da, wo wir heute sind. Sieht also so aus, als sei die ganze Diskussion hinfällig…

    Da das natürlich kein Aufsehen erregt, haben weder heise, noch golem oder gar die Tagesschau es für relevant erachtet, diese Tatsache zu erwähnen. Ich habe sie damals jedenfalls bei heise und golem auch nicht gesehen. Da hat erst irgendwo in den Kommentaren jemand darauf hingewiesen. Und leider scheint auch @Oliver das nicht recherchiert zu haben.

    Hier werden die AZ des ursprünglichen Urteils und das AZ dieses Urteils im Zusammenhang genannt und es geht sogar daraus hervor, dass das Vergehen bereits im Jahr 2010 stattgefunden hat.
    https://www.verbraucherschutzverein.org/Internet/bei-filesharing-haftet-anschlussinhaber-fur-die-gesamte-familie.html

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