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Europäischer Gerichtshof: Einbetten von Videos ist keine Urheberrechtsverletzung

Der Europäische Gerichtshof hat einen Sachverhalt aus dem Weg geräumt, den wohl eh kein Nutzer des Internets verstanden hat. Es ging um die Frage, ob das Einbetten von Videos auf Webseiten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Bundesgerichtshof konnte im Mai keine Entscheidung fällen, ob das sogenannte Framing „möglicherweise ein Eingriff in ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft“ ist.

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass dies beim Framing nicht gegeben ist, da kein neues Publikum erschlossen wird und auch keine neue Technik eingesetzt wird. Das Urteil hat auch Auswirkung auf die sozialen Netzwerke, wo das Teilen von Videos einfach dazu gehört. Dies kann nun bedenkenlos getan werden (bedenken sollte man dennoch, was man so teilt). Man braucht nicht zu befürchten, dass man durch das Teilen eines Videos oder Video-Links eine Verletzung des Urheberrechts begeht.

Insgesamt natürlich eine sehr zu begrüßende Entscheidung. Man möchte sich eigentlich auch gar nciht vorstellen, wie das Netz aussehen würde, dürfte man plötzlich keine Videos mehr einbinden, sei es wie hier in Webseiten oder eben auch auf Facebook.

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