Europäischer Gerichtshof: Einbetten von Videos ist keine Urheberrechtsverletzung

Der Europäische Gerichtshof hat einen Sachverhalt aus dem Weg geräumt, den wohl eh kein Nutzer des Internets verstanden hat. Es ging um die Frage, ob das Einbetten von Videos auf Webseiten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Bundesgerichtshof konnte im Mai keine Entscheidung fällen, ob das sogenannte Framing „möglicherweise ein Eingriff in ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft“ ist.

Anwalt im Büro

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass dies beim Framing nicht gegeben ist, da kein neues Publikum erschlossen wird und auch keine neue Technik eingesetzt wird. Das Urteil hat auch Auswirkung auf die sozialen Netzwerke, wo das Teilen von Videos einfach dazu gehört. Dies kann nun bedenkenlos getan werden (bedenken sollte man dennoch, was man so teilt). Man braucht nicht zu befürchten, dass man durch das Teilen eines Videos oder Video-Links eine Verletzung des Urheberrechts begeht.

Insgesamt natürlich eine sehr zu begrüßende Entscheidung. Man möchte sich eigentlich auch gar nciht vorstellen, wie das Netz aussehen würde, dürfte man plötzlich keine Videos mehr einbinden, sei es wie hier in Webseiten oder eben auch auf Facebook.

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10 Kommentare

  1. In dem Zusammenhang fällt mir natürlich auch euer Fotalia-Bild direkt wieder ins Auge. Wird Zeit, dass dafür auch mal ein Grundsatzurteil gesprochen wird. Der Pixelio-Fall war ja lächerlich.

  2. Nachtrag: Gerade rausgefunden, dass das Pixelio-Urteil schon längst aufgehoben wurde. Nevermind 🙂

  3. Da fehlen aber noch ein paar Infos. Es ging um ein eingebettes YT Video. Im YT Account kann man einstellen, ob das Video auch verlinkt (eingebettet) werden darf, oder nicht. Wurde nicht gemacht, es wurde eingebettet. Darauf folgte die Klage. Es kam u.a. zu dem Urteil, weil auf der Website eindeutig zu sehen, war, dass es sich um ein eingebettetes YT Video handelte.

    Hätte man das Einbetten gleich untersagt… aber nein. Ist wie mit den Verlagen. Sie wollen nicht, dass Google vorbei schaut, aber eine Robot.txt wollen sie auch nicht anlegen ^^

  4. Das sollte dann auch so manches Urteil zur Link-Haftung beeinflussen…

  5. Nur für GEMA ist es nich geklärt oder?!?

  6. Online-Zeitschriften wie die Bild beispielsweise verwenden ja eigene Videoplayer. Würde mich nun brennend interessieren, ob dies überhaupt gestattet ist? Weil diese extrahieren ja anscheinend das ursprüngliche Youtube-Video und fügen ihre eigene Werbung hinzu, was wiederum eine Veränderung des Contents nach sich zieht.

  7. Was für ein Schlaglicht auf unsere politische und juristische Nomenklatura!
    Das solch ein „klarstellendes“ Urteil überhaupt nötig ist, dokumetiert auf bezeichnende Weise, in welch verrottetem Zustand sich unser juristisches Normativgefüge befindet.

  8. Schon traurig, dass über sowas überhaupt geurteilt werden musste. Eine solche Klage hätte, mit etwas gesundem Menschenverstand, gar nicht angenommen werden dürfen.
    Aber Recht und Verstand gehen ja offenbar selten gemeinsam einher …

  9. „Das Urteil hat auch Auswirkung auf die sozialen Netzwerke, wo das Teilen von Videos einfach dazu gehört. Dies kann nun bedenkenlos getan werden (bedenken sollte man dennoch, was man so teilt).“
    Diese Annahme ist naiv!

    Natürlich sollte man nicht nur bedenken, was man so teilt, man sollte sich auch im klaren darüber sein, dass es bestimmt irgendwo einen idiotischen Rechtsanwalt gibt, der abmahnen wird. Bedenkenlos sollte man in diesem Land nichts machen.

  10. Für privates Teilen kann ich es nachvollziehen, Bei kommerziellen Webseiten wundert es mich, besonders wenn damit evtl. Werbeeinnahmen generiert werden.

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