Oftmals liest man davon, dass Firma X Firma Y gekauft hat. Nach so einem Kauf müssen diese Firmen aber noch einen langwierigen Prozess durchlaufen, um die Zustimmung aller Aufsichtsbehörden – oder wie in diesem Fall der Europäischen Kommission – zu erhalten. Hier geht es meist um kartellrechtliche Bedenken. In Europa stimmte die Kommission nun der Übernahme zu und begründet dies natürlich auch ausführlich.
WhatsApp und der Facebook Messenger sind laut Europäischer Kommission unterschiedliche Produkte. Während der Facebook Messenger die Verknüpfung über den Facebook-Account herstellt und auch über das Netzwerk nutzbar ist, wird bei WhatsApp die Telefonnummern der Nutzer als Verbindungsmittel nutzt und der Messenger ist auch nur als App verfügbar. Außerdem hätten Nutzer auch nach der Übernahme noch eine große Auswahl an mobilen Messengern.
Die kompletten Ausführungen der Europäischen Kommission findet Ihr an dieser Stelle. Bereits im April hatte die US-Aufsichtsbehörde FTC der Übernahme zugestimmt, die Europäische Kommission hatte bis heute für eine Entscheidung Zeit. Auflagen gibt es keine, da der Wettbewerb dadurch nicht beeinträchtigt werde.