
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Google hat viele innovative Produkte entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das gibt Google aber nicht das Recht, anderen Unternehmen Wettbewerbs- und Innovationsmöglichkeiten zu nehmen. Wir haben heute unsere Auffassung bekräftigt, dass Google den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten übermäßig bevorzugt. Die Verbraucher bekommen deshalb bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen. Wir haben auch Bedenken geäußert, dass Google den Wettbewerb behindert, indem es die Möglichkeiten für Wettbewerber begrenzt, Suchmaschinenwerbung auf Websites Dritter zu platzieren. Dies schränkt die Auswahl für die Verbraucher ein und verhindert Innovation.Google hat nun Gelegenheit, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ich werde die Argumente des Unternehmens sorgfältig prüfen, bevor ich entscheide, wie wir in beiden Fällen weiter verfahren. Sollten unsere Untersuchungen jedoch ergeben, dass Google gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, ist die Kommission verpflichtet zu handeln, um die europäischen Verbraucher und den fairen Wettbewerb auf den europäischen Märkten zu schützen.“[/color-box]
Auch für Adsense interessiert sich die Europäische Kommission. Allerdings einer ganz bestimmten Form, nämlich „Adsense for Search“. Das sind die Anzeigen, die man auf Webseiten Dritter in den Suchergebnissen prominent angezeigt bekommt. Die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung, Google hat hier in den letzten 10 Jahren einen Marktanteil von 80 Prozent inne, könnte nach der Auffassung der Europäischen Kommission in mehreren Punkten gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]- Exklusivität: Die Dritten dürfen keine Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles beziehen.
- Premium-Platzierung einer Mindestzahl von Google-Suchmaschinenanzeigen Die Dritten müssen Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und den am besten sichtbaren Platz auf ihren Suchergebnisseiten für Google-Suchmaschinenwerbung reservieren. Außerdem darf konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Google-Suchmaschinenwerbung platziert werden.
- Genehmigungsvorbehalt für konkurrierende Werbung Die Dritten müssen die Genehmigung von Google einholen, bevor sie etwas an der Präsentation konkurrierender Suchmaschinenwerbung ändern.
Der Wettbewerb soll durch diese Maßnahmen in den letzten 10 Jahren auf „diesem kommerziell bedeutsamen Markt“ verhindert worden sein. Google hat hier aber offenbar bereits Änderungen in den Verträgen vorgenommen, wie auch die Europäische Kommission zur Kenntnis nimmt. 10 Wochen hat Google in diesem Fall für eine Stellungnahme Zeit. Eine Frist für den Abschluss einer solchen Untersuchung gibt es für die Europäische Kommission allerdings nicht, es ist je nach Umfang auch möglich, dass sich solche Untersuchungen über einen langen Zeitraum ziehen.
Also sicher nicht das letzte Mal, dass wir von Google und dem vermeintlichen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung gehört haben. Die Fälle jetzt ziehen sich ja auch schon eine ganze Zeit. Alle Details von der Europäischen Kommission gibt es in der Pressemitteilung zu den weiteren Schritten, die die Europäische Kommission nun eingeleitet hat.