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EuGH: Setzen von Cookies auf Webseiten erfordert aktive Einwilligung des Nutzers

Ihr kennt die Situation: Man surft eine Webseite an und wird von einem Cookiebanner begrüßt. Dieser informiert darüber, dass Cookies wichtig wären und überhaupt. Ob man den „OK“-Button bestätigt oder nicht macht keinen Unterschied. Man willigt quasi mit der Nutzung der Seite in das Setzen von Cookies ein. Zur automatischen Einwilligung in Cookies hat der Europäische Gerichtshof nun ein Urteil gefällt, das auch Auswirkungen auf zahlreiche Betreiber von Webseiten haben wird.

Konkret ging es darum, das der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Planet49 klagte. Die Gewinnspielseite setzte für die Teilnahme am Gewinnspiel das Setzen von Cookies voraus und setzte entsprechenden Haken in der Infobox automatisch. Nutzer, die am Gewinnspiel teilnahmen, willigten so – ohne aktive Bestätigung – in das Setzen von Cookies ein.

Geht so nicht, so der EuGH nun. Nutzer müssen immer aktiv einwilligen, selbst wenn durch die Cookie-Nutzung keine persönlichen Daten aufgegeben werden. Ein Opt-in wäre passend, ein Opt-out-Verfahren aber nicht. Das komplette Urteil gibt es an dieser Stelle.

Der Branchenverband Bitkom sieht durch das Urteil nun die nächste Arbeitswelle auf Webseitenbetreiber zukommen, die ihre Cookie-Hinweise anpassen müssen. Ebenso wird es dem Nutzer schwieriger gemacht, Cookies – die ja an sich nicht böse sind – setzen zu lassen, es wird künftig mehr Klicks erfordern.

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