Caschys Blog

EuGH: Google muss „Recht auf Vergessenwerden“ nicht weltweit anwenden


Das Recht auf Vergessenwerden schlug seinerzeit hohe Wellen. Nutzer können bei Google anfordern, dass Links nicht in Suchergebnissen auftauchen, wenn man denn einen triftigen Grund dafür hat, dass die Ergebnisse nicht mehr auftauchen sollen. Ein EU-Ding, das Frankreich 2015 gerne auf die ganze Welt ausgedehnt hätte, Google ging seinerzeit aber dagegen vor. Was nichts daran änderte, dass Google 2016 die entsprechenden Links dann trotzdem aus allen Suchergebnissen entfernt hat, also auch von Google-Domains, die nicht für die EU zuständig sind.

Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt und Google gewissermaßen Recht geben. Google muss das Recht auf Vergessenwerden nicht auf alle Google-Domains anwenden. Allerdings muss Google durchaus dafür sorgen, dass entsprechende Links eben nicht mehr einfach aus der EU aufrufbar sind, indem man einfach eine andere Google-Domain nutzt.

Nun liegt es an den nationalen Gerichten, aus dieser Entscheidung etwas zu machen. Denn letztendlich gibt der EuGH auch den Forderungen Recht, dass die Inhalte eben für Europäer (über Google) nicht mehr aufrufbar sein dürfen. Mal sehen wie Google da nun reagiert. Das komplette Urteil gibt es hier.

Aktuelle Beiträge

Die mobile Version verlassen