Der Gerichtshof der Europäischen Union teilt mit: Der deutsche Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig. In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk hauptsächlich durch den Rundfunkbeitrag finanziert, den u. a. jeder Erwachsene zahlen muss, der Inhaber einer Wohnung im Inland ist.
2015 und 2016 wurden gegen Rundfunkbeitragsschuldner Vollstreckungstitel zur Beitreibung nicht gezahlter Beträge erstellt. Die Schuldner wiederum legten gegen die sie betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen Rechtsmittel ein.
Das in zweiter Instanz mit diesen Verfahren befasste Landgericht Tübingen war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung verstießen gegen das Unionsrecht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen.
Nun das Urteil aus Luxemburg: Nein, alles ok, der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das EU-Recht. So würden die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.
Das ZDF begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, nach der die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen.“
Ihr müsst also weiter eure 17,50 Euro zahlen. Und da wir hier ja unter uns sind. Was haltet ihr vom Rundfunkbeitrag?
