Die Minister und Ministerinnen für die Umwelt aus der EU haben in Brüssel einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Wie man dies erreichen möchte? So soll beispielsweise ein CO?-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Austauschbarkeit von Gerätebatterien verbessert werden. Mit dem Batteriepass werde der erste „Digitale Produktpass“ auf europäischer Ebene eingeführt. So werden wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammengeführt und zur Verfügung gestellt.
Das Thema „Ersetzen von Akkus“ haben wir ja neulich hier behandelt, da ging es unter anderem darum, dass Hersteller verpflichtet werden sollen, dass Kunden einfach die Akkus in Smartphones und weiteren Geräten austauschen können, diese dürften dann nicht mehr fest verklebt werden, so soll die Verordnung die einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Geräten und leichten Verkehrsmitteln (LMT), wie zum Beispiel E-Bikes, absichern. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.
Außerdem sollen soziale und unternehmerische Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung sowie ambitionierte Sammel- und Recyclingziele festgelegt werden. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen sukzessive auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen (gemäß Entwurf: acht Jahre nach Inkrafttreten; voraussichtlich bis 2030).
Ab 2031 sieht eine neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Das bedeutet, dass eine bestimmte Mindestmenge an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien eingesetzt werden muss.
Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden.
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