Gestern wollte der EU-Rat seine Position zu den neuen Urheberrechtsrichtlinien festlegen. Es dreht sich wieder einmal alles um die mehr als umstrittenen Upload-Filter und das mindestens genau so kontroverse Leistungsschutzrecht. Letzteres existiert bereits in Deutschland und hat am Ende, primär durchgedrückt durch die Lobbyisten der Verlagsbranche, in der Praxis eigentlich keinen sinnvollen Effekt gehabt. Vorerst hat der Rat nun sowohl Upload-Filtern als auch einem Leistungsschutzrecht in der EU eine Absage erteilt.
Das liegt aber nicht daran, dass man insgesamt zur Besinnung gekommen wäre: Vielmehr konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten einfach auf keine gemeinsame Verhandlungsposition einigen. Montag sollten die weiteren Verhandlungsrunden mit dem Europaparlament starten. Doch ohne eine konkrete Position geht das freilich nicht. Dass man mit den Artikeln 11 und 13, die sich um die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger drehen, nicht weiterkommt, liegt an den lauter werdenden, kritischen Stimmen.
11 Mitgliedsstaaten bezogen nämlich gegen den Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft Stellung, so erklärt es Julia Reda, die im Europaparlament für die Piratenpartei sitzt. Zudem sollen sich wohl auch Stimmen aus der Verlagsbranche mehren, welche das potentielle europaweite Leistungsschutzrecht kritisch sehen und sich davon distanzieren. Das liegt nahe, denn wie gesagt hat dieses Gesetz auch in Deutschland nicht die Auswirkungen gehabt, welche sich die großen Verlage davon versprachen.
Vom Tisch sind damit aber weder die Upload-Filter noch das Leistungsschutzrecht gänzlich. Allerdings dürfte eine Einigung noch etwas weiter in Ferne rücken, da mittlerweile weder die Befürworter noch die Gegner mit den aktuellen Entwürfen glücklich sind. Vor den Europawahlen im Mai erscheint ein Beschluss nun doch eher unwahrscheinlich. Muss man jetzt mal abwarten, wie sich die ganze Misere weiter entwickelt. Für den Augenblick sind das zumindest erst einmal gute Nachrichten, denke ich.
