Elster: Steuerplattform weiter mit Problemen

Die Steuerplattform Elster leidet derzeit unter Problemen. Offensichtlich ist man momentan einfach „überlaufen“. Grund ist die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht, was dafür sorgt, dass Besitzer von Grund nun ihre Angaben machen müssen – bis zum 31. Oktober hat man da Zeit. Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Erklärungsabgabe. Über „Mein Elster“ ist die elektronische Erklärungsabgabe seit dem 1. Juli 2022 kostenlos möglich. Die Webseite Elster selbst meldet, dass es aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit komme. Man arbeite aber bereits daran, die „gewohnte Qualität“ wiederherzustellen.

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58 Kommentare

  1. Hatte letzte Woche selbst auch schon Schwierigkeiten: Ich nutze das Login via Zertifikat und bei Auswahl des Verfahrens zur Authentifikation pumpte fleißig der Ladebalken. Dachte erst es liege am Browser, war wohl aber eine Störung. Nachdem ich es 15 Minuten in der Elster-Hotline-Warteschleife ausgehalten habe, schaute ich einfach nach ein paar Stunden wieder rein, dann klappte alles wie gewohnt.

  2. Mal wieder ist die Umsetzung eine Bankrotterklärung. Man muss bereits brieflich erhaltene Informationen erneut eingeben, teils mehrfach. Genannte Zeilennummern im Formular wie 41 gibt es nicht, andere dafür mehrfach. Es wimmelt von nicht erklärten Fachbegriffen. Der angebotene Chat weiss so gut wie keine Antwort auf Fragen und erklärt, er müsse noch lernen.
    Als Itüpfelchen versagt die Vollständigkeitsprüfung. Neuland total!
    .

    • Ja, das ist echt die Höhe. Muss lauter Angaben aus Grundbuch & co. erneut eintragen. Dabei habe ich beim Hauskauf mehrere hundert Euro für die tolle „XML-Datei“ gezahlt, damit alles elektronisch eingetragen werden kann. Dann passen die Begriffe aus dem Grundbuch auch nicht zu Elster und die Hilfe ist wirklich unbrauchbar.

      Aber hey – voller Erfolg! Die Bürger machen einen riesen Ansturm auf Elster (vermutlich aus Angst, sonst nicht rechtzeitig alles anfragen zu können und so Verzugsgebühren bezahlen müssen). Also haben unsere tollen Landesregierungen alles richtig gemacht.

    • Du hörst dich an wie ein Boomer.

      Jedes gehypte Spiel hat am Anfang Serverprobleme. Netflix hat Serverprobleme bei gehypten Serien.

      Das Teil lässt sich komplett online bearbeiten, keiner muss zum Amt, niemand muss was faxen, alles online. Klar, ärgerlich dass es 24/7 zum Start funktioniert. Aber größtenteils funktionierte es ja am gleichen Tag wieder. Ich hab meine Daten alle schon eingetragen unter der Woche. Da lief es auch schon problemlos.

      Du du redest was von Versagen und Neuland. Völlig übertrieben.

      • Elster Online gibt es schon zig Jahre.
        D.h. die Beta Phase, wie neu veröffentlichte Spiele, sollte Elster längst überschritten haben.

      • Das ist Deutschland – alles unter 100% gilt als nicht ausreichend. Wir tun uns mit vielen Dingen so schwer, weil immer jeder Sonderfall mit eingeplant werden muss, da es sonst ja „nicht fertig sei“. Was eben auch dazu führt, dass wir an vielen Stellen zu einer Karikatur von uns selbst geworden sind, die es nicht schafft, aus einer schlechten Lösung eine brauchbare zu machen, weil die ja nicht perfekt wäre.
        Warum soll ich meine Server auf einen Anfangsansturm auslegen, der sich nach ein paar Tagen legt und nie wieder so hoch wird? Das kostet Geld und im Ergebnis nörgeln die üblichen Verdächtigen dann eben über was anderes.

      • Die Leuten haben noch etlichen Wochen Zeit aber es wird voll die Panik gemacht, weil es mal direkt am Anfang zu Probleme kommt.
        Einfach mal entspannen, 1 Wochen warten und dann alles machen – funktioniert fast immer.

        IT-Systeme werden eben nicht dafür ausgelegt, das die alle 15 Jahre mal den Ansturm der halben Bevölkerung standhalten, sondern den normalen Alltagsbetrieb + x % Reserven nach oben. Und Elster hat bei mir in den vergangenden Jahren immer gut funktioniert.

        Aber irgentwie typisch Deutsch

        • Dumm nur, dass Gewerbetreibende, die Elster benutzen müssen, eben nicht mal eine Woche warten können.
          Für mich ist das auch totales Versagen der Verantwortlichen.
          Es gibt ja noch eine Alternativseite
          https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/pruefen/start
          Aber die erklärt einen dann am Ende, dass es für Steuerpflichtige mit Elster-Account leider nicht geht, vielleicht wird diese Funktionalität im September nachgeliefert. Aber dafür sind die Texte der Webseite gegendert. Alles eine Frage der Prioritäten…

      • Naja, die Sache mit der Überlastung zu Stoßzeiten ist natürlich übertrieben gehypt, aber der Vorgang als solches ist schon reichlich bizarr: Man bekommt ein Blatt Papier per Post zugeschickt, dessen Daten man dann digital an den Absender zurück übermitteln muss. Und wie die Finanzämter es als „Erfolg“ und „großes Interesse an Elter“ darstellen, nur weil sie die Leute verpflichten dort etwas einzugeben, find ich auch ziemlich daneben!

      • Daniel CePunkt says:

        Wow… persönliche Beleidigungen als Argumentationshilfe.

        Nun gut, dann erkläre mir doch mal kurz und prägnant warum ich Daten, welche dem Amt längst vorliegen und welche teils sogar selbst durch selbiges festgelegt wurden, durch MICH erneut ermittelt und hochgeladen werden müssen?!

  3. Weiß jemand, ob ich die Erklärung auch mit dee Wiso Software machen kann??“

    • Wiso verkauft dir dafür Extrasoftware.

    • Ja klar geht das. Die Elster Seite ist soweit ich weiss nur zum einreichen der fertig erstellten Dokumente. Und die sollte man auch in Wiso machen können, sie werben ja schließlich damit

      • Blacky Forest says:

        Nein, auf der Seite kann man die komplette Steuererklärung machen, da die Elster Software eingestellt wurde.

      • Man kann in Elster nicht nur einreichen, sondern auch sehr gut ausfüllen.
        Gerade bei der Grundsteuer-Geschichte finde ich das gesamte Vorgehen ziemlich daneben, denn der allergrößte Teil der Daten kommen entweder aus dem Brief (wenn man diesen denn bekommt, hier: nein) oder können aus dem landeseigenen Boris kopiert werden (d.h. sie liegen vor, nur nicht beim Finanzamt).
        Empfehlung: einfach „Boris [Bundesland]“ googlen und von da alles copypasten, da ist zumindest in NRW sogar das völlig verwirrende Format aus dem Elster-Formular das gleiche (Zähler, Nenner, tralala).

    • Wiso will 30€ dafür haben, es geht NICHT mit dem schon erworbenen Steuersparbuch, sondern ist ein extra Produkt.
      Ich habe beim Wiso Support 2x angefragt, was denn die Gegenleistung für die 30€ ist, wo denn der Vorteil gegenüber den kostenlosen Webseites (Elster, Grundsteuer 2022 Formulare ohne Elster Zugang) ist? Immer nur die Werbemail als Antwort bekommen, keine Antwort mehr auf Rückfragen, dass diese Werbetextbausteine meine Frage nicht adressieren und ob sie bitte darauf eingehen können: Keine Antwort mehr.
      Also wenn hier irgendwer durch Zufall das Wiso Produkt schon benutzt hat und mehr zu weiß: Gerne Bescheid geben!

  4. Ich habe mittlerweile über zwei Stunden beim Versuch der Grundsteuererklärung verschwendet. Alle paar Minuten fliegt man aus dem Portal und darf, wenn man nicht zwischengespeichert hat, alles neu eingeben. Was mich dabei am meisten aufregt ist, dass ich mir alle Informationen manuell auf Behördenseiten zusammen suchen muss, um sie bei Elster einzutragen. Einzig Wohn- und Nutzfläche von Gebäuden ist den Ämtern nicht bekannt, den Rest hätte man automatisieren oder meinetwegen vorbelegen können.

    • Willkommen beim irrsinnigen Datenschutz! Nix gegen Datenschutz, aber er muss eben sinnvoll sein. Seitdem ich aber weiß, dass das Familienamt, welches Kindergartenplätze vergibt, nicht mal die Geburtsdaten des Kindes gegen den Datenbestand des Standesamtes im Nachbarzimmer validieren kann und man deshalb die Geburtsurkunden von einem Büro ins Nächste tragen darf, wundert mich da nix mehr.

      • Das liegt nicht am Datenschutz, es ist problemlos möglich die Daten zwischen Behörden auszutauschen, wenn das zweckgebunden im Rahmen der DSGVO geschieht. Sonst würde z.B. niemand einen Strafzettel zugestellt bekommen können.

        • Tja, was beim Strafzettel funktioniert darf man bei der Grundsteuererklärung nicht machen. Erst wenn der Mahnbescheid erstellt wird, werden die Daten ausgetauscht. Manchmal wird sogar das Bankkonto gesperrt, wenn das Finanzamt meint man hätte offene Steuerschulden.

  5. Falls man sich das Elster Zeugs sparen möchte. Dort können die „einfachen“ Fälle über eine wohl einfachere Plattform eingereicht werden (wenn man in einem der 12 teilnehmenden Bundesländer wohnt.

    https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

    „Aktuell können dort aber nur Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen.“ Sobald es komplizierter wird (Erbengemeinschaft etc) muss man leider doch wieder Elster nutzen.

    • Das hilft aber auch nichts wenn Elster down ist, das Backend in das es übermittelt wird ist ja das gleiche :D, aber ja zum Ausfüllen ist es wohl leichtet. Außer man wohnt in THELÄND oder den drei anderen Bundesländern die da nicht dabei sind. Naja egal letzte Woche gings noch und ich bin schon durch.

    • WillyWonker says:

      Da gilt aber nicht für alle Bundesländer.
      Entweder noch nicht angeschlossen, wie Ba-Wü oder Bayern, oder erst gar nicht daran interessiert.

      • Die nicht teilnehmenden Bundesländer haben sich für ein weniger kompliziertes Berechnungsmodell entschieden als der Bund vorgegeben hat, deshalb geht das nicht.

    • So viel dazu: „Aktuell können wir die Nutzung unseres Service für Personen mit einem ELSTER Konto aus technischen Gründen nicht gewährleisten. Wir entwickeln unseren Service allerdings ständig weiter und rechnen damit, ab spätestens September auch Personen mit einem ELSTER Konto aufnehmen zu können.“

  6. Vielen lieben Dank liebes Finanzamt. Ich wollte eigentlich die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen, das ist seit tagen nicht möglich. Jetzt bekomme ich bestimmt noch einen bösen Brief, weil ich diese verspätet abgegeben habe…

    • Du hast noch bis Ende Oktober Zeit.

      • Die Umsatzsteuervoranmeldung muss aber – je nach Vorgabe des Finanzamts – monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats (oder der anschließende Montag) abgegeben werden. Also stoßen Anfang Juli zu der Grundsteuer-Geschichte noch beide Variaten der UstVa hinzu.

      • Die Umsatzsteuervoranmeldung ist zum 10. des Monats abzugeben.

    • WillyWonker says:

      Screenshot der Fehlermeldung machen.
      Ist bei mir mittlerweile Standard… somit ist nachzuweisen, dass es nicht an Dir liegt. 🙂

  7. Einkommensteuererklärung 2021 Zeit bis zum 31.10.2022 ohne Steuerberater.
    Wurde wohl Anfang letzter Woche verlängert.
    Aber so Grundsteuererklärungen würde ich eh direkt mit meinem Steuerberater klären, der hat mit der Datev ganz andere Abgabezeiten.

    • Für die 20 Minuten arbeit zu nem Steuerberater?

    • Der Vollständigkeit halber: Die Frist für die Einkommensteuererklärung betrifft nur diejenigen, die per Gesetz verpflichtet sind, eine Steuererklärung abgeben zu *müssen*. Für eine freiwillig Einkommensteuererklärung beträgt die Frist vier Jahre (für das Kalenderjahr 2021 also bis 31.12.2025).

  8. Obwohl die Briefe schon weit vorab geschickt wurden, darf man auch erst seit dem 1.7. die Erklärung abgegeben. Damit auch auf jeden Fall alle zur gleichen Zeit kommen. Peinlich und unfähig. Wie so oft.

  9. Ich habe es gestern auch geschafft, habe aber ein paar Anläufe gebraucht, bis ich mich bei ELSTER einloggen konnte.

    Achtung: Hier geschilderte Erfahrungswerte können in anderen Bundesländern abweichen!

    Die Bereitstellung der Daten zum Grundstück hat nciht funktioniert. gab nur Fehlermeldungen, aber in der Vorschau hatten sie es eh nciht geschafft, alle Flurstücke meines Grundstückes diesem auch zuzuordnen.
    Zum Glück habe ich noch einen analogen Grundbuchauszug, aus dem ich abschreiben konnte.

    Abschreiben ist das nächste: Unglaublich, dass ich als angemeldeter Elsternutzer meine eigene Adresse Steuernummer und ID nochmal eintragen muss. Das ist alles lächerlich. Auch die einzelen Felder wären ohne pdf-Ausfüllhilfe nicht selbsterklärend gewesen. Dass in meinem Bundesland keine Nutzfläche beim Eigenheim eingetragen werden soll, ließ sich den Masken nicht entnehmen. Immerhin noch gesehen. So bleiben Keller, Dachboden, Garagen und Gartenhaus unberücksichtigt…

  10. Ein herzliches Dankeschön an die Datenschutzfreaks in unserer Republik. Die meisten Daten die man umständlich in ein System, dessen Überlastung vorauszusehen war, eingeben muss, liegen vor. Die Kommunen haben ja auf Basis dieser Daten die Grundsteuer bislang auch erhoben. Aber eine Datenfreigabe an die Finanzverwaltung der Länder darf nicht sein. Wäre das möglich gewesen, dann hätte man den Steuerpflichtigen quasi eine vollständig vor ausgefüllte Grundsteuererklärung zur Verfügung stellen können. Nach Überprüfung hätten die Steuerpflichtigen diese Erklärung, evtl. korrigiert, einfach freigeben können. Aber nein, man hat einen anderen Weg gewählt und jetzt stecken die Steuerpflichtigen im Desaster eines überlasteten System fest. Deutschland und eGouvernment ist und bleibt eine Katastrofe! Beschämend für eine der weltgrößten Industrienationen.
    Auch wichtig. Wer bei der Dateneingabe in Elster irgendwelche Fehler macht hat später, bei der Steuerfestsetzung (2025), kein Widerspruchsrecht. Ich freu mich schon auf die Gerichtsverfahren.

    • Nostradamus says:

      Tjo, warum sich das Leben schwer machen, wenn man die Arbeit auf die Bevölkerung verteilen kann.

    • Natürlich dürfen Behörden die Daten im Rahmen der DSGVO austauschen. Es ist wohl nur viel einfacher die Arbeit auf den Bürger abzuwälzen.

  11. Masterli77 says:

    Wie machen das eigentlich meine Schwiegereltern, so ganz ohne Internet und PC???? Ja, sowas gibt es auch noch…der Onlinezwang kann nicht regelkonform sein.

    • Abhilfe:
      § 150 Abs. 8 Abgabenordnung (AO).

      Vereinfacht dargestellt: Wer keinen Computer und/oder Internetzugang hat, darf die Feststellungserklärung auch in Papierform abgeben.
      Allerdings muss dies bei dem zuständigen Finanzamt begründet und beantragt werden (abhängig vom Bundesland).

    • Wer keinen digitalen Zugang hat muss eben zum Steuerberater.

      • Falsch.
        Eine Pflicht einen Steuerberater/in aufsuchen zu _müssen_ besteht nicht!
        Begründung siehe oben.

        • Na hoffentlich akzeptiert das FA die Begründung und gibt dem Antrag statt. Keinen Elster-Zugang zu besitzen dürfte als Begründung m.E. nicht ausreichen. Insbesondere weil man sich ja den Diensten eines Steuerberaters bedienen kann.

          • Lieber Mr. T,

            wie in meiner Antwort auf den ursprünglichen Beitrag von „Masterli77“ ausgeführt, ist z.B. bei fehlendem Internetzugang bzw. nicht vorhandenen Computer die Abgabe dieser Erklärung in Papierform gestattet. Man muss das jeweilige Finanzamt nur auf diese Umstände hinweisen.

            Wegen Ersparnissen bei Zeit, Arbeit und Kosten wird die elektronische Übermittlung dagegen bevorzugt. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Automatisch und selbstverständlich davon auszugehen, dass jede _Privatperson_ in der Lage sein müsste sämtliche Auskünfte elektronisch bzw. digital erteilen zu können, _ist_ jedoch zu beanstanden! Es gibt noch viele Personen, die weder Computer, noch Internetzugang besitzen und hervorragend ohne diese – nur mit Papier, Stift, Brief und Telefon – überlebt haben. Manchmal vielleicht sogar besser als andere die alles elektronisch/digital absolvieren…
            Es ist nicht entscheidend, dass man sich grundsätzlich den Diensten eines Steuerberaters/in bedienen könnte, sondern es sind ausschließlich die jeweiligen persönlichen Umstände der auskunftspflichtigen Person maßgeblich. Keine Person muss sich dafür extra einen Computer kaufen, einen Internetanschluss beantragen oder einen Steuerberater aufsuchen, etc. – und für sich selbst erhebliche Aufwendungen, insbesondere finanziell, in Kauf nehmen.

            Von „Elster-Zugang“ war in keiner Weise die Rede. Nur für Gewerbetreibende/Freiberufler, etc. ist teilweise die elektronische Mitteilungsform explizit vorgeschrieben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung). Doch selbst bei diesen sind im Rahmen von Härtefällen Ausnahmen möglich.

            Zusammenfassung: Wenn bei einer _Privatperson_ nicht die technischen oder persönlichen Voraussetzungen für eine elektronische/digitale Auskunftserteilung vorhanden sind, darf stets eine Erklärung in Papierform abgegeben werden. Man muss allerdings mittlerweile darum „betteln“.

            • Masterli77 says:

              Vielen Dank! Ich könnte das ja für meine Schwiegereltern erledigen, bekomme aber bei dem passus „elektronisch verpflichtend“ echt einen dicken Hals. Wenn Gas und Strom abgeklemmt werden, können wir zu denen ziehen. Die haben eine 60 Jahre alte Küchenhexe und im Wohnzimmer einen Ofen der 3 Räume heizt. Nicht zu vergessen der Badeofen an der Wanne….Wie sagte mein Schwiegervater: “ na dann machen wir wie früher das Wasser auf dem Ofen warm…“

            • >>Man muss allerdings mittlerweile darum „betteln“.

              Genau das meinte ich. Sollen sich die älteren Herrschaften ohne Computer und Internet zum Finanzamt schleppen und bei einem herablassenden Beamten um die Gnade der analogen Abgabe ihrer Grundsteuererklärung winseln? Dann ist der Weg zum Steuerberater doch einfacher. Leider nicht umsonst, aber immerhin menschenwürdig.

          • In Hessen können sich Familienangehörige wie folgt unterstützen:
            „Familienangehörige dürfen sich gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern.
            Familienangehörige dürfen zum Beispiel ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen abzugeben, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind.“
            >> „Wer darf mich bei der Erklärungsabgabe unterstützen?“
            >> https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq

            • Vergleichbare Optionen scheinen auch in den anderen Bundesländern möglich zu sein.

              Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine ursächliche Lösung des zugrunde liegenden Problems, sondern ausschließlich – je nach Sichtweise – um Kosmetik, Provisorium, Schadensbegrenzung, usw. – Vergleiche Beitrag vom 11. Juli 2022 um 15:01 Uhr.

    • Habe den ganzen Müll ausgedruckt – inkl. Ausfüllhilfe und werde es mit meinen Eltern ausfüllen und einschicken.

  12. Man kann viel Meckern über Probleme etc. und das sollte man auch kritisieren dürfen. ABER: ich weiß von Freunden, die in MV in entsprechenden Stellen arbeiten, dass die ganze Misere hausgemacht ist und es eher ein politisches Problem und eines der Bürokratie ist.

    Die Entwickler haben wohl sehr früh in weiser Voraussicht angefangen (obwohl die Führung das anfangs nicht wollte) und angeblich ist viel in der Bürokratie hängengeblieben, an Zuständigkeiten Bund/Land und so weiter.
    Jetzt müssen es natürlich wieder die Techies ausbaden und in kürzester Zeit alles regeln. Es gibt da Leute, die übrigens seit letztem Sommer bis heute Urlaubssperren haben. Unglaublich….

  13. Es ist ja nichts dagegen zu sagen das uralte Grundstücke irgendwann mal neue Angaben machen sollten. Bei mir ist das jetzt 8 oder 9 Jahre her, was soll sich da geändert haben? Vor allem hätte es bei neueren Grundstücken eigentlich gereicht wenn man nur die Änderung erfasst hätte. Mich kotzt diese scheiß Bürokratie in Deutschland unglaublich an. Wieder diesen selben Mist eingeben.

  14. cosmicyes says:

    Ich gehöre wirklich nicht zu denjenigen, die immer auf dem Staat herumhacken.
    Aber per Brief Informationen zugeschickt bekommen, die man dann wieder in ein Online-Formular eingeben muss, um sie dann der Behörde zu übermitteln, die den Brief verschickt hat, grenzt wirklich an einen Schildbürgerstreich.
    Ich habe mich anfangs auch aufgeregt – dann habe ich es aber mit Humor genommen.
    „…einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt – zum Behuf der Zuteilung beim zuständigen Erteilungsamt“ – düdeldüdeldü… 😉

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