Elektroroller: Neuer Verordnungsentwurf über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Ich habe neulich über meinen Elektroroller gebloggt, einen ES2 von Segway. Noch immer nicht legal in Deutschland zu führen. Aber das soll sich ja angeblich bis spätestens Mai ändern. Ich bekomme viele Mails zum Thema und bisher kann man nur sagen, dass man wenig sagen kann – weil es eben noch immer keine gesetzliche Regelung zu den meisten Lösungen gibt.

Nun aber gibt es einen frischen Verordnungsentwurf, der noch zur Prüfung an die EU-Kommission geht. 50 Seiten feinste deutsche Gründlichkeit (inklusive Bußgeldkatalog!) – die sich nach Sichtung erst einmal auf Elektroroller bezieht, nicht aber auf andere Kleinstlösungen.

Elektroroller sollen schon ab 12 Jahren gefahren werden können – dann dürfen diese aber nur weniger als 12 km/h fahren. Das Höchste der Gefühle sind laut Entwurf 20 km/h, die darf dann jeder fahren, der mindestens 14 ist. Keine Helmpflicht, kein Führerschein.

Bußgeld!

Dazu gibt es natürlich zig Zeilen zum Thema Bremsen, deren Wirkung und und und. Eine Plakette muss auch dran – die Kosten je Versicherungsplakette werden für “junge“ Fahrer pro Jahr durchschnittlich mit 90 Euro und für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen. Da keine Informationen über die Altersstruktur der zukünftigen Nutzer vorliegen, wird von 18 % der Nutzer im Alter von 12 bis unter 23 Jahren und 82 % der Nutzer im Alter von 23 Jahren und älter ausgegangen.

Interessant sind natürlich die Aussagen zur ABE, der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Ohne sie geht nichts. Ohne diese kann man seinen Elektroroller nur illegal führen. Wie da Versicherungen im Schadensfall reagieren, dürfte klar sein. Man kann also nur vermuten, wie das ausgeht mit Bestandsrollern – viele davon fahren 25 km/h, das wäre schon einmal ein No-Go – und dann ist dann eben die Sache mit der ABE.

Segway als weit verbreitete Marke könnte die Kosten, die dafür entstehen, sicher irgendwie stemmen (und per FW-Update die Geschwindigkeit drosseln), andere Roller aus China kann man sicher schon abstoßen, die werden hier durch das gesetzliche Raster fallen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Polizei in Städten in der Anfangszeit die Elektroroller ganz genau unter die Lupe nimmt, ob auch alles korrekt ist – während nebenan ein Irrer mit seinem nicht verkehrstauglichen Fahrrad volle Pulle durch die Fußgängerzone peitscht…

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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99 Kommentare

  1. In dem Zug bitte auch selbiges für Fahrräder einführen. Kennzeichenpflicht ist da überfällig.

    • Warum jetzt genau?

    • Warum nicht direkt einen Barcode bei Jedem auf die Stirn tätowieren und GPS-Chip bei der Geburt ins Rückenmark schieben? Dient doch nur der SICHERHEIT!

      • Kann man natürlich dramatisieren um was Unliebsames ad absurdum zu führen – machen meine Kinder auch immer.
        Nützt nix, bei meinen Mit-Radfahrern herrscht definitiv eine Wild-West-Mentalität, die so nicht tragbar ist. Pech für die anderen…

        • @St Ja, Dein Vorschlag hat was. Man könnte Verstöße mit sofortiger Exekution beantworten und definitiv muss es einfach noch VIEL MEHR Verbote, Richtlinien, Bestimmungen etc. geben. Ich
          seh’s ein, der Einzelne MUSS gemaßregelt werden, es ist schließlich alles nur zu seinem BESTEN…..:-))))

      • Ich dachte zwar eher was an PLAKATIVES auf dem Rücken eines Jeden, so in der Art einer IBAN.
        Aber Dein Vorschlag hat auch was….:-)))

    • Gib dein Führerschein ab, dann fühlst du dich nicht mehr von den Radler belästigt, die auf ‚deiner‘ Straße fahren!

      • Ja genau, das ist die Wildwest-Mentalität die ich meine….

        • Ist auch unerhört dreist die Straßen gleichberechtigt mit den Autofahrern, nutzen zu wollen!

          • Nein ist es nicht, aber die Rücksichtnahme erfolgt meist sehr einseitig von seitens der Autofahrer. Da könnten die Radler sich noch ein wenig besser eingliedern.

            Und jetzt flipp nicht gleich aus, Deine Kommentare zeigen ja das Du einer dieser Rüpel bist, der am liebsten unerkannt durch den Verkehr ballert. Wegen Leuten wie Dir fordere ich auch die Kennzeichenpflicht für Fahrräder.

            • Rücksichtnahme einseitig seitens der Autofahrer?
              Ich weiß ja nicht wo du am Straßenverkehr teilnimmst aber mir wurde auf dem Rad wesentlich häufiger die Vorfahrt genommen oder fast angefahren als im Auto oder auf dem Motorrad.
              Radfahrer die mir negativ auffallen sind fast ausschließlich Rennradfahrer die sich für dermaßen schnell halten, dass sie die Straße dem gut ausgebauten Radweg vorziehen.

            • Autofahrer rücksichtsvoll?! Sorry, nein! Oder, sehr, sehr selten!..

              Ach echt?! Du kennst mich jetzt auch noch, wow toll! Sorry, aber deine Glaskugel ist defekt!..

  2. Sind Versicherungen für Roller nicht deutlich billiger? Macht das Sinn? Roller fahren durchweg im Straßenverkehr und das Unfallrisiko dürfte doch deutlich höher sein?

    • ich bezahle für meinen Roller auch ca. 60 Euro. Jedoch mit Teilkasko. Wären ohne glaub ungefähr 45 Euro.

  3. Welcher Polizist intressiert sich schon, dafür das man mit nem gute Pedelec locker 40 schafft ohne groß zu treten!!
    Ganzzuscheiben davon das die auch keine Versicherung brauchen!!

    @ Caschy dann lass dich hier in OL nicht erwischen die setzen das Fahrradfahrverbot in der Fußgängerzone ab 10 uhr strend um mehr Polizei und Leute vom Ordnungsamt trifft man nur wenn der VFB ein Heimspiel hat oder Stadtfest ist.

    • 40km/h schaffe ich auch ohne elektrische Unterstützung, warum sollte das die Polizei interessieren? Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder und das ist auch gut so. Warum sollte ich gegenüber den Autofahrern benachteiligt werden?
      Helm- und Lichtpflicht wären hier wesentlich sinnvollere Forderungen und nicht nur populistisches Geschreibe.

      • Karsten Meyer says:

        Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Fahrzeuge, in der StVO ist dort nicht die Rede von Kraftfahrzeugen. So dürfen Fahrräder in verkehrsberuhigten Bereichen ja auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren (auch wenn sich kaum jemand daran hält). Da aber Fahrräder keinen Tacho haben (und wenn doch, ist dieser nicht zulassungsfähig), können Geschwindigkeitsübertretungen von Radfahrern kaum geahndet werden. Bis auf die erwähnte Schrittgeschwindigkeit vielleicht.

      • Ein größeres Problem bei Fahrrädern im Straßenverkehr ist, dass die Fahrer sich in der überwiegenden Mehrzahl nicht an die Verkehrsregeln halten. In den letzten Monaten habe ich nicht einen einzigen Fahrradfahrer gesehen, der sich an die Verkehrsregeln gehalten hätte. Im Gegenteil, in den wenigen Sekunden, die ich als Fußgänger an Straßen Fahrradfahrer erlebe, hat jeder Fahrradfahrer mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen.

        Die gewöhnlichen, da alltäglichen Dinge sind da:

        – Spurwechsel oder Abbiegen ohne Anzeigen
        – Diagonales Überqueren von Kreuzungen
        – Fahren über rote Ampeln
        – „Fliegender“ Wechsel zwischen Straße und Fußgängerweg ohne Anzeigen
        – Illegales Eröffnen einer weiteren Fahrspur
        – Fahren auf der Straßenseite des Gegenverkehrs

        Die meisten dieser Aktionen sind wahnsinnig gefährlich, vor allem für den Radfahrer selbst. Da hilft auch kein Helm oder nur dann, wenn man ihn samt Inhalt (aka Gehirn) anschafft. Oder eben Konsequenzen, die ein Radfahrer auf deutschen Straßen nur selten zu befürchten hat.

        • Sehr ich immer nur bei Autos… Rot, gibt es nicht. Tempolimit… Nicht doch. Abstand? Machen die anderen…

          • Echt? Du siehst viele Autos, die ständig über Rot fahren? Glaube ich nicht. Selbst Motorradfahrer, die jetzt wieder aus ihren Löchern kriechen und gerne mal mit 120 kmh durch die Innenstadt rasen, halten an roten Ampeln. Eben weil die Kennzeichen eine Identifizierung zulassen. Was bei Fahrrädern nicht der Fall ist.

            • Doch, leider… Kreuzung leer. Warum warten? Ich arbeite Schicht. Da ist man auch ausserhalb der Berufszweigen unterwegs. Was da alles geht…
              Autofahrer sind die letzten Jahre richtig übel geworden.
              Und Handy… Oh man

              • Das stimmt allerdings. Wenn man nicht zu den Stoßzeiten unterwegs ist, fehlt ja meist auch die Kontrolle und die Konsequenzen sind unwahrscheinlicher.

                Es ist ja auch nicht auf das Fahrzeug bezogen schlimmer geworden, sondern insgesamt. Egal ob Auto, Motorrad, Roller oder Fahrrad. Wenn ich mir alleine jeden Tag die Mopeds ansehe, die auf den Fahrradwegen am Stau vorbeifahren… so war das eigentlich nicht gedacht.

                • Ich weiß nicht nicht, wo ihr wohnt, in Berlin ist das Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht verkehrsmittelgebunden. Die Polizei und das Ordnungsamt kümmert sich auch nicht wesentlich um die Einhaltung der StVO und umso weniger, je größer das Fahrzeug ist. Hier regiert deshalb das Recht des Stärkeren.

                • Warum sollen sie im Stau stehen, wenn genug Platz zum durchkommen vorhanden ist? Aus Solidarität mit den Autofahrern, die die Straßen verstopfen und die Luft verpesten?!

                  • Wenns nach der StVo geht, ja, natürlich. Solange sich das aber gesittet abspielt und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht in Bedrängnis geraten, hat auch keiner was dagegen das trotzdem zu tun.

          • Stimmt schon. Wie können Autofahrer (wie ich) erwarten, dass sich Radfahrer anders verhalten als sie selbst.

            Der Unterschied ist, mir werden die Knöllchen frei Haus zugestellt, was bei Radfahrern aber nicht möglich ist, mangels Kennzeichen. Und ich spreche noch nichtmal von einer Versicherungspflicht.

            • Da ist was dran. Allerdings solltest Du Dich fragen, in welchen Situationen man als Autofahrer aktuell Knöllchen bekommt. Und, ob Fahrräder dort überhaupt zugelassen sind. Ich denke da z.B. an Bundesstraßen oder die Autobahn.

              Oder, ob die Vergehen überhaupt relevant für Radfahrer sind. Wie z.B. Geschwindigkeit oder Abstand. Wie oben bemerkt sind die Vergehen bei Fahrradfahrern meist speziell gelagert. Und zwar so, dass sie nur durch eine aktive Verkehrsüberwachung geahndet werden können. Und da ist dann ein Kennzeichen nicht nötig.

        • Tja ich würde deine geschriebenen Probleme treffen zu 90% auf das alter zwischen 10 und 25 zu weil unsere kinder ja nix mehr lernen.. Kein Benehmen keine achtung und Respekt finden die nicht mal im Duden. Aber tröste dich so dusselig sind wie beim Radfahren benehmen sich die „gören “ auch in den Öffis. Mir graust schon wenn die mal in 20ig Jahren meine Rente bezahlen sollen..

        • Stammtisch Gelaber…

        • Bitte nicht immer alles verallgemeinern.
          Gestern bin ich von nem Auto in der beruhigten Verkehrszone regelrecht gejagt worden weil ICH mich an die Regeln gehalten habe.
          Hey, bei allen Arten von Verkehrsteilnehmern gibt es solche und solche.
          Fahrradweg in einem „Hundekackgebiet“ > Hunde springen andauernd vors Fahrrad weil diese nicht angeleint sind
          Fußgänger auf dem Fahrradweg > Gehen beim klingeln nicht mal an die Seite
          Autofahrer an einer hiesigen Kreuzung > Missachten dauernd den Fahrradweg
          Fahrradfahrer zwischen Fahrradfahrern > Auch so ne Sache: Schmaler Fahrradweg und sie fahren nebeneinander, Picknick in ner Kurve, man will überholen und klingelt freundlich dann wird sich aufgeregt und klingelt man nicht dann auch.
          Könnte noch viel mehr Beispiele bringen wie Motorräder auf dem Fahrradweg, aber man selber erwischt sich auch immer wieder mal.
          Deswegen: Immer erst mal selber an die Nase fassen.

    • 40 mit dem Pedelec ist einfach… Nur halt ohne Motor. Wo ist das Problem? Ist auch erlaubt. Braucht man halt Muckis.

      Mit dem Rennrad sind 60 in der Stadt auch möglich… Windschatten und so…

  4. Eine ABE (bzw. das ebenso zulässige Teilegutachten) bekommst auch beim TüV. Könnte sich bei günstigen Rollen rechnen.

    • Bei meinem e Roller ist eine EU Urkunde in der Bedienungsanleitung. Dort sind sämtliche EU Normen vom Akku u.s.w aufgeführt. Unbedenklichkeitsbescheinigung oder sowas. Stehen bestimmt 20 EAN Nummern drin.
      Ist das gleichzusetzen mit der ABE ?
      Gruss

      • Nein weil die ABE brauchst du nach der Verordnung also Licht Bremsen usw was da noch drin steht..

        • Bist Du Dir wirklich zu 100% sicher, das die COC nicht ausreicht? Nur weil da der deutsche Begriff drin steht, heisst das nicht, das die COC nicht anerkannt wird… Die COC ist „eigentlich“ die neue, internationale ABE… Nützt halt nix, wenn da 25km/h drin steht und weder Licht noch doppelte Bremse…

  5. Wilhelm Onken says:

    Also insgesamt stinkt mir die Sache mit der Versícherungspflicht. Die brauchen Elektroräder ja auch nicht. Sowas sollte über ne normale Haftpflichtvers. abgedeckt sein. Und dann noch die hohen Kosten. Aber da hat wohl die Versicherungslobby ordentlich Koffer geschleppt…

    • Könnte man vermuten. Allerdings ist es schon erschreckend, wie Elektroroller in anderen Ländern eingesetzt werden, in denen es keine „Beschränkung“ dieser Art gibt. In Lissabon stolpert man z.B. alle paar Meter über frei herumliegende E-Roller. Auf der Straße fahren vor allem Touristen dann zu zweit auf einem kleinen E-Roller mitten auf der Straße und ziehen ganze Wagenkolonnen hinter sich her. Und in Nordamerika sowie Asien gibt es Städte, in denen sich die Roller wie die Pest verbreiten. Regulation nervt daher auf den ersten Blick, kann aber durchaus notwendig sein. Denn leider gehen die Menschen nicht automatisch sorgsam mit einer solchen Technik um.

    • Das denke ich auch. Eine Pflicht Versicherung für alle… So ist man immer abgesichert.
      Hab mal einen Unfall mit einem Fussgänger der keine Haftpflicht hat. Da bist du am Ar….

  6. Karsten Meyer says:

    Hoch lebe der deutsche Protektionismus. Wetten, der neue BMW-Roller erfüllt als derzeit einziger die gestellten Anforderungen?

    • Genau richtig erkannt. Sehe ich genauso. Regulierung hin oder her. Aber dieser Entwurf schränkt das Ganze doch erheblich in Richtung bestimmter Modelle ein. Lassen wir uns mal überraschen.

  7. Versicherungspflicht, aber nicht mal 25 km/h wie beim Pedelec. Lächerlich, man scheint die Regelungen random auszuwürfeln…

  8. Karsten Meyer says:

    Was nützt eigentlich das Kennzeichen an einem Fahrzeug, wenn damit nicht klar ist, wer es bewegt hat? Oder wird damit auch gleich noch die Halterhaftung wie bei Parkverstößen eingeführt?

    • Du meinst, was nützt das Kennzeichen am Roller, wenn dieser mit 80 kmh in der Spielstraße geblitzt wird, aber der Fahrer nicht ersichtlich ist?

      Scherz… mir ist Dein Use Case nicht ganz klar, den Du hier als Problem deklarieren willst.

  9. Kennzeichenpflicht bedeutet dann also, dass man die Roller nicht mit in die Bahn nehmen darf. Das bedeutet, dass der Weg von Zuhause zum Bahnhof und dann vom Bahnhof zur Arbeit dann nicht mehr mit diesen Rollern gemacht werden dürfen. Genau dafür sind die Roller aber eigentlich „gedacht“.

    • Ist das so? Fahrzeuge mit Kennzeichen dürfen nicht im ÖPNV transportiert werden? Hängt das nicht von den Regelungen der eKNV ab?

      Siehe: „Die Fahrzeuge sind teilweise faltbar und können somit im öffentlichen Nahverkehr transportiert werden. Hierdurch wird eine Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger möglich.“

      • Also bei der Bahn gibts Stress!! Selbst erlebt hat einer nen E-bike mit gehabt icl Fahrradfahrschein.. Nixda alles awas ein Kennzeichen hat also auch dies Versichrungskennzeichen sieht die DB als Fahrzeug und die fallen nicht unter die Beörderungsbedinngungen. Typisch Dummland.

        • Die Roller sind explizit erlaubt, dass sie in ÖPNV mitgenommen werden dürfen

          • Wo steht das und ich denke Beförderungsbedingungen von Privaten gehen rechtlich vor ein Gesetz ist wie mit den AGB´s von Mediamarkt und Co beim Betreten erkennst du diese an!! Diese dürfen nur nichts rechtswiederig sein.

            So und wo steht das nu mit den Rollern? Wo soll das mitnehmen dann kosten?

            • RegularReader says:

              Nein, das Gesetz steht über allem. Außerdem ist die Deutsche Bahn kein Privatunternehmen, sondern ein Staatskonzern, der wie ein Privatunternehmen geführt wird.

              Und wie du selbst schon sagst, entsprechen Klauseln in den AGBs nicht dem Gesetz, sind sie unwirksam.

              • @RegularReeader

                Hast wohl die Privatiesierung der Deutschen Bahn werpasst? Es ist ein Unternehmen und kein Staatskonzern. Die Unternohmensform heißt überings AG für Aktiengesellschaft. Auch wenn dem bund 50% gehören ist es kein Staatskonzern.

        • Du vergleichst hier ein wenig Äpfel mit Birnen.
          Diese Roller stellen schliesslich kein Fahrrad dar für das man eine Fahrradkarte bräuchte und für die entsprechend die Richtlinien zur Mitnahme eines Fahrrades gelten.
          Zusammengeklappt und womöglich noch flink in einer Tasche verstaut, gilt das gute Stück als Gepäck.

          • @ Eike wer sagt denn, das die Escooter oder roller wie wir sie bis jetzt kennen überhaupt dem Gesetz entsprechen und eine Betriebserlaubnis bekommen? Ich geh davon aus das du 90% aller Escooter bei Ebay die du da jetzt kaufen kannst nicht verwenden werden darfst. Wie Caschy schon geschrieben hat es wird in Richtung BMW und Segway gehen und die kannst du numal nicht eben zusammklappen undin ne Tasche stecken.

            Außerdem stelle ich mir vor für bereits gekaufte Roller im nachinnein eine ABE zu bekommen als äußert schwer vor.

            • Was hat denn jetzt das eine mit dem anderen zu tun?
              Du sprichst davon, dass ein Pedelec bzw. S-Pedelec nicht mitgenommen werden durfte (genau das steht übrigens in den Beförderungsbedingungen auch als nicht erlaubt) und sagst dies träfe auf diese Roller/Scooter/wasauchimmer ebenfalls zu.
              Bei solch einem Gefährt handelt es sich aber eben nicht um ein Fahrrad. Die Bedingungen greifen hier also bisher nicht.
              Ob die DB oder Westfahlenbahn oder wie sie alle heissen daran noch was ändern, steht auf einem anderen Blatt.
              Und ob es in Zukunft nur Modelle gibt die man nicht zusammenklappen kann, wissen wir auch nicht. Ich für meinen Teil kann zumindest NICHT in die Zukunft sehen. Also kann ich auch weder von dem Einen noch von dem Anderen ausgehen, oder?
              Für schon existierende Modelle eine ABE zu bekommen wird zumindest dann problemlos machbar sein, wenn ein Hersteller auf die Idee kommt sein schon existierendes Modell prüfen zu lassen, aber das ist natürlich relativ unwahrscheinlich, da gebe ich Dir absolut Recht.

    • Sollte das tatsächlich stimmen, dann haben die Politiker da tatsächlich wieder ordentlich Bockmist gebaut und kein Meter weit gedacht.. Oder sich von Koffern beeindrucken lassen.

      • Eigentlich, wie immer! Die Versicherung ist nur Schikane, genauso wie Roller nur 45 fahren dürfen und für Räder keine -richtigen- Wege gibt. Es dient alles nur dazu, sämtliche Alternativen zum Auto möglichst unattraktiv zu machen!

        • Meine Güte – bist du heute schon von einem Auto angefahren worden oder was stimmt eigentlich nicht mit dir bzw. woher kommt der Hass gegen Autos?
          Zieh mal aufs Land und dann viel Glück mit deinen Öffis oder Tret-Rollern oder…, etc.!
          Sorry – keine Ahnung vom Real-Life haben aber hier herumtröten wir ein Großer – die sind mir immer die liebsten!

  10. Bin gerade in Stockholm und hier fahren die überall mit solchen Elektroroller. Und das ohne Kennzeichen. Man kann die hier sogar nutzen wie car2go. Also sich leihen. Irgendwo hinfahren und stehen lassen. Der nächste nimmt den dann.
    Die scheinen hier gut damit klar zu kommen.

  11. Soweit mir bekannt ist, wird man die Roller doch mit in Bus und Bahn nehmen dürfen, da ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
    Zumal sich klappbare Geräte theoretisch in eine Hülle packen ließen und dann nicht mehr als Fahrzeug zu erkennen wären.

    Dass Caschi und andere nun den blöden Vergleich mit den natürlich immer regelwidrig fahrenden Radfahrern bringen müssen, amüsiert mich irgendwie. Mit Ü40 immer noch das innere Kindergartenkind bewahrt, Respekt!

    • @ Dirk es gibt keine Ausnahmeregelung bzw du kannst nicht per Gesetz seine Beförderungsbestimmungen vorschreiben. !!
      Fakt ist die Db Metronom Westfahlenbahn usw. Haben alle Ihre Beförderungsbedingungen.. Oder hier in OL die VWG ist auch privat. und da kommst du mit ne E-beike auch nicht rein!!

      Wenn sich die betreiber einig sind das werden die dann schon wird es bestimmt ne Fahrkarte für die Roller zukaufen geben aber bestimmt das doppelte kosten wie für nen Fahrrad.. Läßtsich ja gut mit verdienen an so einem Versicherungsaufkleber

      Wir sind in Deutschland da wird Scheiß noch für gold verkauft. .

      • RegularReader says:

        Der Vergleich mit einem E-Bike ist doch totaler Käse. Die sind auch einfach viel größer und sperriger, ich finde es nachvollziehbar dass diese im Nahverkehr nicht unbedingt zugelassen werden.
        Außerdem kann man per Gesetz ALLES vorschreiben. Wenn ein Gesetz erlassen wird, dass jeder Betreiber von öffentlichem Nahverkehr diese Roller zuzulassen hat, haben alle Betreiber das so umzusetzen. Diese können dann zwar dagegen klagen, aber solange das Gesetz steht, muss das so gemacht werden.

    • Mit wem soll Caschy denn sonst vergleichen, mit den Leuten, die regelwidrig auf dem Hüppepferd auf Gummi durch die Fußgängerzone donnern? Du scheinst seinen Vergleich sehr schwarz-weiß zu sehen und einen generelle Verurteilung aller Fahrradfahrer rauszulesen. Sehr viele Fahrradfahrer verhalten sich absolut korrekt, nur ein paar Idioten fallen auf – und die kann man derzeit nicht identifizieren. Rollerfahrern droht bei gleichem idiotischen Verhalten (auch in meiner Aussage keine Implikation, dass das alle tun werden, einige aber sicher) eine Strafe, für die es bei Radfahrern keine Rechtsgrundlage gibt. Auf diese Ungleichbehandlung im Straßenverkehr darf ein Blogartikel gerne aufmerksam machen.

  12. Zitat Cashy: „während nebenan ein Irrer mit seinem nicht verkehrstauglichen Fahrrad volle Pulle durch die Fußgängerzone peitscht…“
    Ich mag dich, aber den Satz nehme ich dir etwas übel da er so Platt ist und an deinen nicht vorhandenen Haaren herbeigezogen.
    Wenn die Roller kommen, dann werden diese erst mal durch den Phrasendreck gezogen.

    • Und den Spruch mit den Haaren hättest du dir sparen können. Aber im Social media Zeitalter muss man ja immer persönlich angreifen. Traurig!

      • Es liegt mir völlig fern Cashy zu beleidigen, wo er mehr Haare hat als ich. Viiiiiel mehr.
        Hier war das geschriebene Wort eben anders wie es das gesprochene gewesen wäre, aber ich fange jetzt nicht an mit „….es gibt immer einen der dann doch wieder etwas dazu zu sagen hat“.

    • Recht hat er doch. Die E-Scooter werden vermutlich genauestens unter die Lupe genommen, während ein anderer mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrrad (Licht defekt, keine oder festgerostete Klingel…) nebenan vorbeifährt…

      …man sollte schon auch verstehen, was Caschy damit aussagen wollte, es ist kein Radfahrer-Bashing. 😉

      • So wie sich „Hugo“ auf meinen Kommentar angesprochen fühlte, fühle ich mich bei diesem Satz angesprochen weil er leider völlig verallgemeinert.
        Das Beispiel mit Klingel und Licht kann ich auch auf Motorräder oder Autos projizieren. Es gibt genügend Radfahrer die ich pausenlos anbrüllen könnte weil sie sich verhalten wie Idioten. Kann ich auch bei anderen Verkehrsteilnehmern wie Passanten. Beispiele gäbe es genug.
        Radfahrer hier fahren gerne an einer Art Spielplatz in vollem Speed vorbei, wo ich es oft erlebe das Kinder dann oft auf dem Radweg stehen weil dort nichts abgegrenzt ist. Könnte ich ausrasten.
        10 Meter weiter wird man als Radfahrer von Autos „gejagt“ weil man in der Verkehrsberuhigten Zone Schrittgeschwindigkeit fährt.
        Sind wir doch mal ehrlich: Wenn alle etwas Rücksicht nehmen würden…..da bleibt es aber beim würden.
        Leider.

  13. Das ist eigentlich unfassbar : mit „Muskelnkraft“ fährt man mit 80 km pro Stunde kostenfrei ohne Kennzeichen und Versandkosten baut Umfallen tausende und mit begrenzte 20km Roller – die wiegt 2-fach weniger sollte man Versicherung haben und und und und. Wenn schon so entschieden – sollte man Pflichtversicherung und Kennzeichen Pflicht für alle Fahreder und keine Kinder mit Fahrad auf die Straße vor 12 Jahren!!!

    • Herzlichst Gluckwuensch zu gemutlicher 80 km. Mit sensazionell Versandkosten umfallen (tausend beleuchtbarer Kennzeichen). Sie bekomen nicht teutonische gemtulichkeit 20 km fuer 2-fach Versicherung nur, auch Erfolg als moderner Mensch bei anderes Gesleckt nach Pflichtversicherungkennzeichen und laenger, weil Batterie viel Zeit gut lange. Zu erreischen Gluckseligkeit Pflicht unter Fahrrad Kind auf Straße 12 volle Jahre!“.

  14. Das Gesetz wird in Deutschland doch nur gemacht, dass die Automobilkonzerne zufrieden sind. Die haben in Deutschland einen riesen Einfluss und keine Lust darauf, dass die Leute für Kurzstreckenfahrten vom Auto auf so einen Roller umsteigen. Es gibt doch Aussagen, dass die meisten Leute am Tag maximal 20 km weit fahren. Das wäre genau der Einsatzzweck eines solchen Rollers.

    Da sich die Roller nicht länger ungeregelt lassen, erlässt man also nun ein Gesetz, was dann bedeutet, dass keine China-Roller erlaubt werden. BMW hat schon einen Roller vorgestellt – wartet nur ab, bald wird es auch Roller von VW geben, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und dann nicht 400 Euro wie aus China, sondern 1500 Euro kosten.

  15. „während nebenan ein Irrer mit seinem nicht verkehrstauglichen Fahrrad volle Pulle durch die Fußgängerzone peitscht…“

    FALSCH darf er nicht wenn dieser die anderen damit gefärdet, das ist Fahrlässig und ist keine Bagatelle mehr!!!

    weil einige Pedelecs geschrieben haben, diese werden ja immer noch bei max 25 abgeregelt in der USA sind es erst ab ca. 30. Dazu MUSS ein Pedelec immer noch getreten werden, solch ein Elektroroller jedoch NICHT!!! Das ist der BIG Unterschied und damit ist es ein rein Motorisiertes fahrzeug auch wenn man es schieben kann, kann man ja auch ein Auto oder gar Bus nur wer ist schon so dämlich und schieb so lange…

  16. Schieben, treten oder elektro betrieben. Unfälle aus welchem Grund auch immer wird es immer geben. Rücksichts-/Verantwortungslose ebenso. Wir verwalten uns in Deutschland mal zu Tode. Gewisse Regularien müsse ja sein, aber irgendwo hört es doch auf, oder?
    Elektro-Scooter, One Wheel oder Hoverboard mit max 20 – 25 km/h und meinetwegen ab 14 Jahren bedarf nicht noch mehr Regeln.
    In Paris fahren viele mit dem OneWheel in der Rushhour auf dem Radweg zur Arbeit. Da will auch keiner was..hab da sogar die Polizei gefragt..

    So ist halt Deutschlad…

    • So ist es! Hier verstopfen die Autos die Straßen und verpesten ständig die Luft und wenn man eine Alternative gefunden hat wie man sauber an die Blechlawine vorbei kommt, kommen die Autofahrer/ Politik/ Autoindustrie mit erhobenen Zeigefinger und brüllen: So nicht!!! Das muss verhindert werden, kann nicht sein, dass König Autofahrer das nachsehen hat, oder die Konsequenz für das selbst produzierte Problem tragen muss!

  17. Würde vielleicht Sinn machen, soetwas, EU-weit zu regulieren.

    • Der war gut! Sinn machen und EU passt irgendwie nicht zusammen…

    • Gute Idee, aber die regeln noch die Leistung von Staubsaugern, demnächst Wasserkochern und beschäftigen sich mit Wattestäbchen… bis die kommen, ist es zu spät…

  18. Also in dem Entwurf der im Tagesspiegel vor zwei Tagen stand, ging es darum, dass einige der Roller auf dem Bürgersteig fahren sollen. Das kann es aber auch nicht sein für Großstädte wie z. B. Berlin.

    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/e-roller-auf-buergersteigen-scheuer-schafft-den-gehweg-ab/24037706.html

  19. Die Referenten im BMVI, die diesen Entwurf erarbeitet haben, dürfen sich kräftig auf die Schulter klopfen. Mit deutscher Gründlichkeit hat man bis auf zwei Nachkommastellen so ziemlich Alles geregelt was den Betrieb von Elektro-Kleinstfahrzeugen erschwert oder gar behindert. Einziger Vorteil dieses Verordnungsentwurf – endlich herrscht Klarheit das fortschrittliche Fortbewegungsmittel auf deutschen Straßen unerwünscht sind.

  20. Hab mich direkt nach deinem ersten Artikel verknallt und mir den Ninebot Segway ES2 geholt. Was wäre das schön, kein Bauchschmerzen beim fahren zu haben.

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