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Elektronische Patientenakte (ePA): Das ist der zeitliche Ablauf

Das Thema elektronische Patientenakte (ePA) ist kein neues, doch mit dem Beginn des Jahres 2021 wird sie eben offiziell eingeführt. Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Kunden eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. Manche Kassen haben dies in der Vergangenheit schon erledigt. Mit der App können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen.

Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. In Phase 2 werden im zweiten Quartal alle Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen, so das Bundesgesundheitsministerium.

Anfangs können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch Blutwerte in der elektronische Patientenakte gespeichert werden, ab 2022 sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar sein.

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