Elektronische Patientenakte (ePA): Das ist der zeitliche Ablauf

Das Thema elektronische Patientenakte (ePA) ist kein neues, doch mit dem Beginn des Jahres 2021 wird sie eben offiziell eingeführt. Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Kunden eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. Manche Kassen haben dies in der Vergangenheit schon erledigt. Mit der App können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen.

Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. In Phase 2 werden im zweiten Quartal alle Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen, so das Bundesgesundheitsministerium.

Anfangs können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch Blutwerte in der elektronische Patientenakte gespeichert werden, ab 2022 sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar sein.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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44 Kommentare

  1. Alles soweit so gut. Was mich aber stört ist halt, dass der Zahnarzt dann direkt rauslesen kann, dass ich beim Psychater wäre und mit welchen Problemen. Einfach sehr unsicher in Sachen Datenzugriff 😉

    Ps.: Nein ich besuche keine Psychater. War nur extrem Beispiel.

    • Guter Punkt, dazu soll wohl noch was kommen… der Ansatz ist wohl „erstmal ans Laufen kriegen“ und dann später ein umfangreicheres Rollen- und Rechtekonzept, mit dem man dann zB. ausschließen kann, welche Dokumente ein bestimmter Arzt sieht.

    • Und wenn so eine Technik erstmal da ist, wird sie auch anderweitig genutzt werden.
      Da darf bei einer Festnahme der Polizist mal eben die Karte ins Lesegerät schieben und gucken, was mit Dir so los ist.
      Und wenn man bei einem Vorstellungsgespräch dem Personalchef die Karte nicht mal kurz geben will, ist das Gespräch halt schneller beendet.
      Und der Vertreter für die KFZ-Versicherung oder der Bankmitarbeiter wegen des langfristigen Kredits würde da sicher auch gerne mal einen Blick drauf werfen…..

      • Johannes Krieg says:

        Das könnte auch heute schon erfolgen, wie es bei (bestimmten) Zusatzversicherung üblich ist: man unterschreibt, dass Dein Hausarzt kontaktiert werden kann und Auskunft geben muss, um zu überprüfen, ob Deine „Krankengeschichte“ der Wahrheit entspricht. Nur, weil es jetzt digital abgebildet wird, heißt es nicht, dass man damit mehr „Schindluder“ treiben wird/kann, als bislang.
        Wichtiger ist, wie sich die Bevölkerung dazu positioniert: Möchte die Allgemeinheit diese Informationen teilen oder nicht? Im Falle z.B. der digitalen Kfz-Versicherungen mit Tracker im Auto hat sich dies bei uns nicht durchgesetzt, obgleich in der USA das sehr verbreitet ist.

    • Das kommt >2022 also mit Glück 2025

    • lt. den bisherigen Infos kannst du als „Inhaber“ individuell steuern, was der Arzt sehen soll.
      dh. dein Zahnarzt sieht NICHT, dass du beim Psychiater bist/warst.

      • Ab 2022 (ePA 2.0) kann die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen. Der Nutzer kann konkret festlegen, welcher Leistungserbringer welches Dokument oder welche Gruppe von Dokumenten einsehen kann.
        Die Möglichkeit, feingranulare Freigaben für einzelne Dokumente zu erteilen, steht in der App zur Verfügung.
        https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/elektronische-patientenakte#

        • Das bedeutet aber auch dass es im ersten Jahr nich so wirklich Sinn macht das ganze Ding zu nutzen, wenn die Berechtigungen anfangs noch nicht gesetzt werden können.

          • Doch, das macht schon Sinn: Einfach potentiell stigmatisierende Dokumente raus lassen!
            Als ePA-Eigentümer entscheidest Du selbst, was in die ePA kommt und was nicht. Ferner sind für Dich alle Dateien einsehbar und löschbar. Wenn also etwas drin ist, was Du nicht (mehr) dort möchtest: Einfach löschen.
            Die meisten med. Dokumente sind – für Deine Dich behandelnden Ärzte, denen Du Zugriff gewährst – nicht stigmatisierend. Laborwerte, Röntenaufnahmen etc. eben. Die machen ab dem ersten Tag in der ePA Sinn. Daher muss man gar nicht auf Version 2.0 warten.

      • Ja das war auch meine Info. Habe mir aber nicht angeschaut wie das aktuell umgesetzt ist.
        Ist ja genau auch der Sinn dieser Akte das man selbst entscheidet was rein soll und wer auf was Zugriff bekommt.

    • Genau in der Einstellung liegt das Problem: Warum sollte der Zahnarzt nicht wissen das du bei einem Psychiater wegen z.B. einer Depression bist und Medikamente bekommst die eventuell mit von ihm gegebenen Schmerzmitteln unerwünschte Nebenwirkungen machen könnten ? Oder einfach das dir aufgrund deiner Depression die Mundhygiene schwerer fällt und deshalb vielleicht engere Kontrollabstände nötig Sind um deinen Zahnstatus zu erhalten. Auch wenn man es nicht glaubt Ärzte sind eigentlich dazu da um den Menschen zu helfen und je mehr sie über ihren Patienten wissen um so besser können sie das.

  2. Später wird da dann auch die Impfung drauf vermerkt. Und die Karte dann immer vor dem Betreten des Flugzeugs oder der Bahn zur Überprüfung mal eben ausgelesen….

    • Hoffentlich!

    • Davon mal ab, dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und spätestens, wenn der Erste dagegen klagt, wieder vom Tisch ist…

      • Solange kein Gesetz genau so etwas verbietet, ist das absolut im Rahmen des Vorstellbaren oder Erwartbaren. Siehe Ankündigung von Quantas. Dann ist es letztlich auch egal, wo so etwas eingetragen wird. Warum man sich das dann auch noch herbei wünschen muss…uff.

        • DragonHunter says:

          Vorstellbar: vielleicht, erwartbar: wenn man unter Verfolgungswahn leidet.
          Es gibt ein Gesetz, dass so extreme Datennutzung verbietet… es nennt sich Grundgesetz. So eine Nutzung ist nicht mit der informationellen Selbstbestimmung vereinbar.

          Dass manche den Wunsch aktuell hegen, kann ich in Anbetracht der vehementen Impfverweigerer und anderen Covidioten durchaus nachvollziehen. Ich befuerworte es nicht, aber ich verstehe es.

    • Ne, keine Sorge. Die gesetzlichen Regelungen sind hinsichtlich der ePA sehr strickt. Selbst wenn der Versicherte es wollte, könnte er seinem Arbeitgeber oder der Fluglinie darauf keinen Zugriff erteilen. Der Gesetzgeber hat’s untersagt und die ePA wurde entsprechend so programmiert, dass das dann eben auch nicht geht.
      Ferner besteht auf der ePA ein Beschlagnahmeschutz, d.h. noch nicht mal die Polizei darf darauf zugreifen oder einen Zugriff richterlich beantragen.
      Ist halt Deutschland und nicht China 😉

  3. Nachdem das mit der elektronische Gesundheitskarte so gut gelaufen ist bin ich froh das meine Steuer und Krankenkassen Gelder jetzt für elektronische Patientenakte investiert (hat). Da wird mir direkt warm ums Herz … vor lauter Brechreiz … aber hey ich gönne es den Firmen/Dienstleistern die damit ihre Millionen verdienen / verdient haben (App Entwicklung, Infrastruktur …)

  4. Wieso kann mans nicht direkt richtig machen?
    Und welchen Nutzen soll man daraus eigentlich ziehen für die Versicherten

    • Weil hier in Deutschland nichts auf Anhieb richtig umgesetzt wird. Siehe den Personalausweis…

    • Was ist denn daran nicht richtig?
      Die Vorteile für den Versicherten:
      1. Deine Ärzte (denen, denen Du Zugriff gewährst) sind zu deiner med. Situation besser informiert, d.h. Deine Behandlungen können besser werden (weniger „übersehene“ Umstände, seltener doppelt Blut abnehmen etc.)
      2. Deine Situation wird für Dich transparenter, da Du nun einfach alle med. Dokumente Deiner Ärzte auch einsehen kannst.
      3. Du kannst Dich leichter aktiv einbringen, interessant z.B. für Chroniker, indem sie ihr Schmerztagebuch oder Blutdrucktagebuch in ihre ePA einstellen und es so ihren Ärzten verfügbar machen.

  5. Ich lese immer nur von den gesetzlichen Krankenkassen. Werden die privaten nicht eingebunden? Die verhalten sich sehr still zu diesem Thema.

    • Die PKV war lange raus aus der TI (und der gematik). Ist erst seit April 2020 wieder dabei – weil sie für ihre Versicherten auch eine ePA wollen…
      Signal Iduna hat als erste einen Zuschlag zu einem ePA-Anbieter erteilt. Der Rest wird folgen. Werden aber wohl erst zu 01/2020 starten…

      • „01/2020“ ist schon was länger her…

      • Ich bin bei der DKV und da kann die App das schon seit dem letzten Jahr. Nur ich habe bisher keinen Arzt gefunden der damit was anfangen konnte. Das wird sich ja nun alles ändern. Für mich interessanter ist eh das eRezept. Und klar bei Überweisungen fällt der Papierkram weg.

        • Gesundheitsakten für Versicherte / Patienten gibt es schon seit 20 Jahren. Aber für alle galt bislang das gleiche: Die Ärzte habe diese nicht unterstützt bzw. unter stützen können, weil jede Akte ihr eigenes System verwendete. Das hat sich mit der ePA jetzt geändert: EINE Vorgabe von der gematik, 5 verschiedene Aktensysteme, ~300 Primärsysteme — und dennoch arbeiten alle zusammen (interoprabel). Außerdem verpflichtet der Gesetzgeber die Ärzte, die ePA ab 01.07.21 zu unterstützen.
          Beides zusammen macht den Unterschied. Und daher hat die ePA die Chance die erst Akte zu werden, die wirklichen Nutzen entwickelt, weil wirklich alle damit werden arbeiten können.

          Was die PKV anbelangt: Die müssen erst einmal die eGK-Herausgabe für ihre Versicherten starten, denn die braucht es für die eGK (aus verschiedensten Gründen). Da so etwas nicht über Nacht geht, wird die PKV wohl wirklich erst zu Anfang nächsten Jahres mit der ePA starten (können).

  6. Warum muss da jede Krankenkasse ihr eigenes App-Süppchen kochen? Warum nicht eine allgemeine App? Spät doch ein Haufen Geld ein, ein zentraler Standart quasi und sieht wahrscheinlich besser aus als wenn jede was eigenes zusammenbastelt

    • Warum nicht eine gemeinsame gesetzliche Krankenkasse?

      • @Pi-Nutzer, wie soll man das den Lobbyisten der privaten Krankenversicherungen, nach ihren Spenden, erklären

      • Und dann die Beratungs- und Bearbeitungsqualität einer Agentur für Arbeit? Keine Konkurrenz und „friss oder stirb“? Dann lieber Wettbewerb und dementsprechend Motivation.

        Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und funktionieren teils besser als ein Großteil der Unternehmen der freien Marktwirtschaft.

        • DragonHunter says:

          Was Geld-Verbrennung angeht, haben die es drauf, das stimmt… Aber ich verstehe diese Angst vor einer Einheitskrankenkasse fuer alle nicht.
          Klar, GB zeigt, wie es nicht geht, aber in Skandinavien sieht man, wie es gehen kann…
          Alle zahlen in denselben Topf, alles wird aus demselben Topf bezahlt und man muss weniger Manager mit durchfuettern, die sich die Taschen vollstopfen.

          Das Angebot ist in weiten Teilen ja eh schon per Gesetz festgelegt… und ne Kasse die Homöopathie bezahlt braucht niemand. Zucker gibts billiger im Supermarkt.

    • @Christian: Es gibt 3 Firmen die die Apps entwickeln in Deutschland. Einer für die AOKs, einer für die ganzen BKKs und einer für den Rest (so ca.).
      Das heißt die App wird zum Glück „nur“ 3 Mal entwickelt und dann eingefärbt, je nach Krankenkasse.
      Im aktuellen Ärzteblatt ist das im Detail beschrieben.

  7. An dieser Stelle empfehle ich die Vorträge von Martin Tschirsich, z.B. https://youtu.be/82Hfh1AItiQ

    Viel Spaß!

    • Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Kelber, hat heute auch darauf hingewiesen, dass die derzeitig geplante Umsetzung für rechtswidrig hält. Er hat nach eigenen Angaben die Krankenkassen schriftlich darauf hingewiesen, was er bereits seit Monaten bemängelt:

      https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/20_BfDI-zu-PDSG.html

      Insofern handelt es sich offenbar tatsächlich um einen Beta-Test. Und wir allen wissen, einen Beta-Test sollte man nicht in Produktivumgebungen machen und schon gar nicht mit besonders schützenswerten Daten, zu denen auch die Gesundheitsdaten gehören.

  8. Bravo! Bravo! Applaus, Applaus. Die ePA kommt. Nachdem unsere Aachener Funkmariechen vor ca. zwei Dekaden den Startschuss dazu gegeben hat. Ein früherer Kollegen war mal an der Ausgabe der ersten Gesundheitskarten beteiligt. Vor über 3 Dekaden. Der damalige Kartenchip hätte mehr als nur die Kontaktendaten speichern können. z.B. lebensnotwendige Daten wie Allergie / Blutgruppe usw. Wurde abgelehnt. Auch auf freiwilliger Basis. Ebenso das Speichern eines Rezeptes. Zu der Zeit füllten die Ärzte noch den Rezeptblock handschriftlich aus, was zu Missverständnisse manchmal führte. Auch abgelehnt. Anstatt in Salamitaktik die Funktion Schritt für Schritt zu erweitern kommt jetzt der große Bang. Viel Glück

  9. Wenn das genauso gut klappt, wie beim Anwaltspostfach, dann ProstMahlzeit.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Besonderes_elektronisches_Anwaltspostfach#Sicherheitspannen

    • Ach, voer Jahre und zwei Versionen – beA ist docj ein tolles Vorbild 😉 Läuft aber jetzt wenigstens ganz okay.

  10. Ich bin Arzt und habe eine große Praxis. Ich finde es super, dass Herr Spahn richtig ordentlich aufs Gas drückt. Es ist echt Wahnsinn wie zurückgeblieben die Technik bei sehr vielen Ärzten ist. Wir schicken 30% aller Dokumente per Post. Der Rest geht mit 10 bis 15% Ausfall per Fax. Ich freue mich extrem auf das KIM Modul für den eArztbrief. Den eArztbrief gibt es zwar schon seit 15 Jahren, aber leider ohne Zwang ihn zu nutzen. Die alten Ärzte schreiben heute ja noch auf Karteikarten.
    Datenschutz hin oder her. Aktuell kannst du eh in fast jedem Krankenhaus anrufen und dich als Arzt bzw Praxis ausgeben und du bekommst Unterlagen eines Pat gefaxt.

    Ich hätte eigentlich eher eine einfache dezentrale Lösung bei den Hausärzten bevorzugt, aber immerhin passt mal was.
    Fakt ist nämlich, dass ich mit keinem Kollegen bis dato legal digital Daten austauschen kann.

  11. Schade finde ich nur, dass da mal wieder richtig viele Leute ordentlich Geld mit verdienen.

    Musste mir den neuen elektronischen Heilberuferausweis bestellen. Kostet 500€!!
    Kommt von der Bundesdruckerei und ist nen abgespeckter Perso, der 18€ kostet.
    Wir haben eine sehr gute Server und Netzwerk Infrastruktur bei uns in der Praxis (NetApp, Cluster mit 3 hosts, alles top top) aber die zusätzliche Anbindung kostet uns ca 20 bis 30000€
    Das ist so krank.

  12. Langsam wird es aber auch Zeit, dass in der Hinsicht was passiert.
    Stempel in ein Papierheftchen als Beweis, dass man bei Zahnarzt war! Impfausweis aus Papier! Hey, es ist 2021!

  13. Die TK hat das Thema gerade so richtig verkackt. Die hatten bis Ende letzten Jahres eine funktionierende Lösung der IBM, nannte sich TKsafe. Ab Anfang des Jahres wollte die TK die ePA selber hosten mit dem Ergebnis, dass die Versicherten nun weder Zugriff auf die alte noch auf die neue Akte haben und vermutlich die vorhandenen Daten verloren sind.

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