Habe eben nicht schlecht gestaunt, was der liebe Falk getwittert hat. Gegen Google wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Was? Jau! Google betreibt die Plattform Blogger.com – eine Plattform wie Posterous oder WordPress.com. Auf dieser hat wohl jemand über eine andere Person etwas geschrieben (unwahre Behauptungen & Beleidigungen). Statt denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, geht man gleich gegen den Betreiber vor – Google. Einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld im Falle einer Zuwiderhandlung, gegebenenfalls Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Die Ordnungshaft wäre anzuwenden an einem Vorstandsmitglied . Irre. Man geht gegen Google direkt vor, weil diese wohl im ersten Step, als man sich in diesem Falle an Google / Blogger.com wandte, untätig blieben. Könnte im Umkehrschluss bedeuten: ich beleidige den Falk bei Twitter. Falk meldet dies, Twitter tut nichts- und zack – erwirkt man eine einstweilige Verfügung, die härtere Maßnahmen an den Betreibern der Plattform vorsieht. Hört sich alles kurios an – doch was will man als Betroffener machen? Verhält sich fast direkt proportional zu iShareGossip.