Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme (Stromzähler) vorläufig gekippt

In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme (Stromzähler) vorläufig gekippt. Dazu wurde ein Eilbeschluss erlassen, der nun die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aussetzt. Anlass war die Beschwerde eines Unternehmens aus Aachen.

Warum die Beschwerde? Nun die Allgemeinverfügung des BSI löste bundesweit zum einen für Messstellenbetreiber (insbesondere sind damit Stadtwerke gemeint) die Pflicht aus, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit intelligenten Messsystemen auszurüsten. Parallel bewirkte die Feststellung in der Praxis quasi ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme. Das besagte Unternehmen aus Aachen vertreibt aber auch andere Messsysteme und möchte das gerne auch weiter tun. Als Ergebnis dürfen vorläufig weiter auch andere Messsysteme verbaut werden.

Die Allgemeinverfügung des BSI wiederum sei voraussichtlich rechtswidrig, so das Gericht. Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten laut dem Gericht nämlich nicht den gesetzlichen Anforderungen. So fehle es da noch an Zertifizierungen und Interoperabilität. Allein das Genügen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des BSI reiche eben nicht aus. Zumal diese Anlage nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sei und als materiell rechtswidrig einzustufen sei. Das gelte, weil sie hinsichtlich der Interoperabilitätsanforderungen hinter den gesetzlich normierten Mindestanforderungen zurückbleibe.

So gebe es Funktionalitäten, welche intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz erfüllen müssten, aber in der Anlage VII nicht berücksichtigt würden. Man wird da noch deutlicher: „Die dem BSI zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten.“

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19 Kommentare

  1. Was mich an den „intelligenten“ Dingern nervt, zumindest bei der EnBW, ist die Beschneidung des Geräts. Bei unserem Neubau wurden auch digitale Zähler ohne Vernetzung eingebaut und mir fehlt hier eindeutig der Indikator für den aktuellen Verbrauch.

    20 cm daneben hängt der identische Zähler für den Allgemeinstrom, allerdings nicht vom Energieversorger, sondern selbst gekauft – baugleich. Der zeigt den aktuellen Watt Verbrauch direkt an.

    • Das ist erstmal deaktiviert, damit man nicht im Keller von Mehrfamilienhäusern schauen kann was die Nachbarn so treiben. Du kannst dir bei deinem Netzbetreiber den PIN anfordern, den morst du dann mit der Taschenlampe rein und der Zähler wird dir den Momentanverbrauch anzeigen. Kostet bis dahin nichts.
      Wenn du mehr willst hängst du einen IR-Lesekopf an einen Raspi und du kannst dir den Verlauf plotten.

      • Danke für den Hinweis – darauf muss man erst mal kommen!

        (2. Versuch, warum auch immer die erste Antwort unten gelandet ist!)

    • Vielleicht schaust du dir mal genau an welche Verbrauchswerte deine moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler), welche du als „intelligent“ bezeichnest, darstellen kann.

      Ganz allgemein geht da ziemlich viel durcheinander. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler) und einem Smart-Meter-Gateway. Die moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) ersetz den bisher bekannten und üblichen Ferraris-Zähler. Das sind jene, meist schwarzen Kästen, mit der Drehscheibe und einem oder mehreren Zählwerken.
      Für den Einbau bzw. die Umrüstung auf intelligente Messsysteme wurden gewisse Verbrauchswerte festgelegt. Bis 6000kWh, was für die meisten Haushalte zutreffen dürfte. reicht die Umrüstung auf eine moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler). Eine Ausrüstung mit einem intelligenten Messsystem wäre zwr auf Antrag und dem guten Willen des grundzuständigen Messstellenbetreibers, meist der örtlich Netzbetreiber, möglich. Das zieht aber schnell zusätzliche, in Grenzen festgelegte Kosten nach. Man kann auch zu einem privaten Messstellenbetreiber wechseln. Da gibt es allerdings keine festgelegten Grenzen was die Kosten betrifft. Geregelt ist das Ganze im Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG)

      Leider wird in dem Artikel nicht wirklich deutlich ob es sich tatsächlich um die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme oder jene für moderne Messeinrichtungen (digitale Zähler) handelt.

  2. Sind das immer noch diese Teile, wo man mit der Taschenlampe einen Morsecode auf einen Sensor blinken soll, damit verschiedene Werte angezeigt werden?

  3. Muss man als Privatperson keinen Smart Meter mehr bei einem Verbrauch über 6000 kwh im Jahr einbauen lassen oder habe ich das falsch verstanden? Wäre toll, ich brauche so ein Ding nicht…

    • Wenn dein grundzuständiger Messstellenbetreiber (örtlicher Netzbetreiber) dir so ein Teil einbauen will, dann kommst du bei einem Verbrauch über 6000kWh/Jahr wahrscheinlich nicht drum herum. Wenn ich die Mitteilung des OVG richtig interpretiere, dann ist nur die Verpflichtung für die Messstellenbetreiber gekippt. Als Kunde hast du nur bedingt eine freie Wahl. Wenn du die Messstelle von einem anderen Betreiber als dem der grundzuständig ist möchtest, dann kannst du wählen. Du kannst dich aber dem, was der grundzuständige Netzbetreiber will vermutlich nicht verweigern.
      Beschwerde wurde ja nicht gegen die gesetzlichen Bestimmung geführt. Es geht da eben „nur“ um das was das BSI per Allgemeinverfügung verfügt hat.

  4. Ob Discovergy die Firma aus Achen ist?
    Ich habe so einen Zähler von denen.

  5. Ist schon der 1. April?
    Ich soll ernsthaft mit ner Taschenlampe in den Keller stiefeln und irgendwelche Codes blinken?
    Das ist doch lächerlich.
    Ist schon lustig, dass man so was intelligent, smart, modern oder whatever nennt.

    • Intelligente Messsysteme können ja über ein entsprechendes Web-Interface ausgelesen werden. Die Blinkerei ist nur bei den nicht intelligenten, modernen Messeinrichtungen (digitale Zähler) nötig.

      • Allerdings muss man für die Nutzung von Trudi ins HAN, und dafür dann mit LAN Kabel und Laptop in den Keller. Dass der Gatewaybetreiber / Messstellenbetreiber auch eine nette App anbietet ist meines Wissens so nicht selbstverständlich. Oder täusche ich mich da?

  6. Wenn so ein Zähler „intelligent“ ist, von welchem IQ sprechen wir denn da? Oder ist es am Ende wieder die Sorte „Intelligenz“, welche bisher unter dem Begriff Steuer- und Regelungstechnik bekannt ist?

    • Vermutlich gehört die Intelligenz einer intelligenten Messeinrichtung noch nicht mal zu dem was unter dem Begriff Steuer- und Regelungstechnik bekannt ist. Mehr als Messdaten erfassen und weiterleiten scheint da derzeit nicht drin zu sein. Es hört sich halt gut an und die Menschen in Neuland fallen drauf rein.

  7. Thoralf Riethig says:

    Tach. Kann mir jemand sagen ob ich mir jetzt so ein smart Meter Einbauen lassen muss ? Oder was heißt Einbaupflicht gestoppt? Bei mir steht demnächst ein Termin an. Aber ich möchte das smart Meter nicht. Ich habe schon ein digitalen Zähler. Und der Jahres Verbrauch liegt so bei ca .2500 kWh . Die Stadtwerke sagen ich muss das machen. Was ist denn nun für mich Vincent? Vielen Dank

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