Ehe für alle beschlossen, Netzdurchsetzungsgesetz aber auch

Freude und Leid liegen bei vielen Internetnutzern heute nah beieinander. Die „Ehe für Alle“ ist beschlossen worden, was bedeutet, dass Menschen gleichen Geschlechts heiraten dürfen (und dass in Köln NOCH  mehr Junggesellenabschiede sind). Da freut sich das Netz. Auf der anderen Seite ist aber das umstrittene NetzDG durchgewunken worden. Dies steht für Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Mitglieder des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen. Was bedeutet das? Soziale Netzwerke müssen nun rascher agieren. Netzwerke mit mehr als 2 Millionen Mitglieder sind verpflichtet, gemeldete, „rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden zu löschen.

Geschieht dies nicht, so drohen hohe Geldbußen. YouTube, Facebook, Twitter und Co müssen also entsprechende Infrastruktur schaffen, damit betreffende Inhalte aus dem Netz verschwinden. In vielen Diskussionen sicherlich eine gute Sache. Aber: Was viele Menschen schon als Hassrede ansehen, ist einfach die nicht akzeptierte Meinung eines anderen. Ein schmaler Grat, auf dem gewandelt wird.

Vielleicht wird so auch einfach etwas gelöscht, was eigentlich nicht gelöscht werden müsste. Da könnten die Plattformbetreiber sagen: „Komm, lieber löschen, bevor Rechtsstreit und eventuell ein Bußgeld droht.“. Und gegen Löschungen wird sich ein Nutzer sicherlich nur schwer rechtlich wehren können und wollen.

Die Sache ist einfach für Kommentierende. Merken sie, dass sie mit ihrer Meinung – und Hass – auf einer Plattform geblockt werden, dann könnten sie sich andere Rückzugsorte suchen. Kleinere Netzwerke mit Gleichdenkenden, wo nicht gleich gelöscht wird. Filterblasen, die nur schwer andere Meinungen zulassen. Auch das Löschen von Fake News ist da ein großes Thema, denn gerade hier geht es im Kommentarbereich oft hitzig zur Sache.

Der schmale Grat für die Social Netzworks. Mal schauen, wie das aussehen soll. Letzten Endes dürfen diese sich als Richter aufspielen. Sie entscheiden, was gelesen werden darf und was nicht.

Zensur? Das Wort steht sicherlich nicht umsonst im Raum. Und bei dem Wort sollte man auch außerhalb seiner eigenen Filterblase denken. Sicherlich wird diese Thematik noch Stoff für viele Diskussionen bereithalten.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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44 Kommentare

  1. Ja passt zu den Verein, wird regiert wie in der DDR beschlossen was Mann will.
    Auch nicht zu vergessen das es eine Bargeldobergrenze hetzte von 10.000€ gibt und vieles mehr was dieses Jahr schon beschlossen wurde…..

    Würde gerne wissen was nach endet der BRD über diese Anführer und die möchtegern Demokratie in den Geschichtsbüchern steht, ich würde den Staat jetzt schon als unrechtsstaat bezeichnen. Aber alles egal solange es ja dieses Jahr mehr als 2000 neue Einkommensmillionäre gibt!

  2. Wie sähe denn für die Kritiker die Alternative aus? Meckern kann ja jeder, aber wirkliche Alternativen bietet keiner an. Auf der einen Seite erwartet man, dass Fratzenbuch und Co. etwas gegen Trolle und Hassprediger unternehmen. Geschieht das nicht, wird sich wochenlang echauffiert. Nun wird der Betreiber gezwungen, zeitnah zu reagieren und schon wird Zensur bemängelt. Was also hättet Ihr denn gerne? Pillen für alle, mit denen sich dann alle lieb haben und keiner mehr was böses schreibt? Freiwillige Selbstkontrolle aller Trolle und Frustrierten? Ich meine die Frage völlig ernst. Denn ganz offensichtlich kann man es ja niemandem Recht machen.

  3. @Mr.Magoo Dein Geschwurbel kann man echt nur schwer verstehen.

  4. @Mr.Magoo: Könntest du das nochmals neu formulieren, so dass man versteht was du sagen möchtest?
    Wäre spitze 🙂

  5. @Alph @Mr Magoo das Geschwurbel ist zwar mitunter unverständlich, aber die Ansätze durchaus nachvollziehbar.

    Ändern der Bargeldobergrenze von 15.000 auf 10.000 – nungut mehr Geld ich habe, aber anonyme Zahlung ist schon wichtig. Und Kriminelle interessiert das eh nicht ob 10.000 oder 15.000.

    Geschickt gemacht natürlich, Thema auf „Ehe für alle“ lenken und hintenrum klamm heimlich das Netzdurchsetzungsgesetz beschließen, wo man doch schon gesehen hat das solche Dinge große Aufregung in der Bevölkerung verursachen können. Geschickt gemacht.

    Also sind alle großen Plattformen mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern betroffen? Ob wann ist eine Seite ein „soziales Netzwerk“? Gilt ja eigentlich für alle Seiten, denn irgendwie sind es alles soziale Netzwerke??

  6. Bestes Beispiel für die hieraus resultierende Zensur ist das vor Kurzem von Youtube promotete Video über Flüchtlinge. Die überwiegende Mehrheit hat sich an der Scheinheiligkeit des Videos gestört und entsprechende Kommentare verfasst. Von Youtube wurden hier jedoch nicht nur Äußerungen beleidigender Störenfriede gelöscht, sondern auch kritische, jedoch sachliche Kommentare entfernt. Jetzt haben die Netzwerke sogar noch eine gesetzliche Ausrede für eine solche Meinungslenkung. Vielen Dank!

  7. @Mr.Magoo – das ist zwar keine Hasssprache bei Dir, aber manche könnten sich schon daran stören. Schwups, das NetzDG greift. Das ist genau das Problem, das Caschy beschreibt.

    Und sonst: Hier ist genau das Problem, dass dies einer unabhängigen Justiz entzogen wird und so eine Nebenschiene aufkommt, die wir nicht akzeptieren sollten. Es gibt nicht umsonst Richtervorbehalte und das Grundrecht auf ein reguläres Gerichtsverfahren. Wird ja auch im Sport so durchgesetzt, damit es eben der ordentliche Weg bleibt – und der auf Gesetzen basierende. Mit dem NetzDG wird das teilweise ausgehebelt, auch wenn es so viele dumme Kommentare gibt, dass man den Grund für das Gesetz durchaus nachvollziehen kann.

    Das Problem aber fängt ja schon dabei an, dass es „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ betrifft. Aber was ist offensichtlich rechtswidrig? Ist es wirklich rechtswidrig oder nach einem Bauchgefühl des Sachbearbeiters? Sitzen dort rechtskundige Personen oder angelernte mit Checklisten? Und was passiert, wenn etwas gelöscht wird, das eben nicht rechtswidrig ist? Haftet da jemand? Besteht hier vielleicht sogar ein Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 GG?

    Ich denke, das wird noch vor die Gerichte gehen, mal sehen, was daraus wird.

    Was aber alles nichts daran ändert, dass Idioten mal die Klappe halten sollten

  8. @Frank spannender wird es ja, wenn nicht mehr Mitarbeiter kontrollieren was rechtswidrig ist, sondern Algorithmen. So oder so, es wird „hasskommentare“ vielleicht einschränken, die Freiheit der restlichen Menschen auch. Aber für welche Plattformen gilt dies? für Plattformen die man von Deutschland aus erreichen kann? mit Serverstandort deutschland? mit unternehmenssitz in deutschland?

  9. Noch ein Gedanke zur ehe für alle: Ist euch mal aufgefallen das in der Berichterstattung darüber, wenn Bilder verwendet werden, fast nur Frauen-Paare verwendet werden , keine Männer Paare?

  10. @caro: Klar. Aber am Ende ist ein Algorithmus in diesem Sinne auch eine Checkliste 😉 Wie in jedem deutschen Internetgesetz werden Landesgrenzen da nicht unbedingt verstanden… So oder so: Der Antrag bezieht sich auf 2 Mio. Nutzer IM INLAND. Daraus folgt, dass es in Deutschland VERFÜGBARE Dienste sind, also auch FB, Twitter und wer weiß noch wer. Der Serverstandort ist dabei nicht relevant.

    Wer sich das aber in Gänze antun möchte – hier ist der verabschiedete Gesetzentwurf samt Begründung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812727.pdf.

  11. jetzt fehlt nur noch, dass wir unsere geliebten Vierbeiner ehelichen dürfen.
    begraben lassen dürfen wir uns ja schon mit ihnen.
    P.S. das sollte sarkastisch oder zumindest ironisch sein

  12. meine guete, das ist ja kaum auszuhalten, was hier so abgesondert wird. da wird von „zensur“ und „unrechtsstaat“ geschwurbelt, so dass du direkt merkst, dass die schwurbler nicht mal den hauch einer ahnung davon haben, was zensur und unrechtsstaat wirklich bedeuten. und das ganze dann in zusammenhang mit deutschland anzufuehren, das spottet jeder beschreibung. einfach nicht erntzunehmen, solche zeitgenossen.

    und mit hinblick auf plattformen wie facebook von zensur zu reden ist zumidnest aehnlich gewagt. denn in erster linie sind das unternehmen, die betreiben kommerzielle kommunikationsplattformen auf denen sie eine art hausrecht ausueben. und vro dem hintergrund koennen sie erst mal – rein rechtlich gesehen – loeschen was sie wollen. sie koennten sogar, wenn sie das wollten, ihre plattform jederzeit abschalten ;-).

    ich empfehle dringend, sich diesbezueglich schlauer zu machen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Unrechtsstaat

  13. Wenn der Bundestag dieses NetzDG beschließt obwohl vor einigen Tagen noch viele äußerten es sei Verfassungswidrig, dann fragt man sich was für Menschen im Bundestag eigentlich sitzen die sowas abnicken. Etwa Verfassungsfeinde? Wäre mal ein Fall für den Staatsschutz. Sollte man bei den nächsten Wahlen mal etwas genauer im Auge behalten wo man sein Kreuz macht sonst war es das hier bald mit der Demokratie.

  14. @Frank danke für den Link. Mal ein paar itneressante Passagen daraus:
    „Zwar werden bei YouTube mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte
    gelöscht. Facebook hingegen löschte nur in 39 Prozent der Fälle, Twitter nur in
    1 Prozent der Fälle“

    „Der Entwurf führt neun neue Informationspflichten für soziale Netzwerke ein, die
    in einem vierteljährlich zu erstellenden Bericht zu erfüllen sind.“

    „Wegen des Schwellenwertes in § 1 Absatz 2 (zwei Millionen Nutzerinnen und
    Nutzer im Inland) werden höchstens zehn soziale Netzwerke berichtspflichtig
    werden. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Berichtspflicht ist daher auf
    2 Millionen Euro jährlich zu schätzen.“

    „Der Entwurf verursacht für die sozialen Netzwerke mithin insgesamt einen Erfül-
    lungsaufwand in Höhe von 28 Millionen Euro jährlich, zusätzlich für sämtliche
    Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz einen Erfüllungsaufwand in Höhe
    von einer Million Euro jährlich. Dieser jährliche Erfüllungsaufwand unterliegt der
    „One in, one out“-Regel der Bundesregierung. Die Kompensation erfolgt durch
    Teile des Anteils des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
    an den Entlastungen aus dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän-
    dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz).“

    D.h. die Kosten die den sozialen Netzwerken anfallen werden vom Staat übernommen?

    „Geringe Mehrkosten für die Justiz der Länder ergeben sich zum einen aus der in
    § 4 Absatz 5 vorgesehenen Verpflichtung des Bundesamtes für Justiz, eine Vor-
    abentscheidung über die Rechtswidrigkeit beim zuständigen Gericht einzuholen.
    Dieses Aufkommen wird auf weniger als 100 Fälle im Jahr geschätzt.“

    „Vorgesehen sind

    eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen
    strafbaren Inhalten,

    ein wirksames Beschwerdemanagement,

    die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten

    bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten: ein Anspruch des Verletzten gegen den
    Netzwerkbetreiber auf Auskunft über die Bestandsdaten des Verletzers.“

    „Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger
    10 Unternehmen x 4 Quartale x 50 000 Euro/Bericht = 2 Millionen Euro p.a.“

    Um welche 10 Unternehmen würde es sich zur Zeit in Deutschland handeln?

  15. Zwei äußerst umstrittene Gesetze an einem Tag. Das Normenkontrollverfahren wird wohl für beide Gesetze angestrebt werden. Wird die Verfassungsmäßigkeit des Einführungsgesetzes der gleichgeschlechtlichen Ehe bejaht, wäre dies vom BVerfG mehr als inkonsequent. Dass das NetzDG einer grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung und der Schranken-Schranke des Art. 5 I 3 standhält, sehe ich nicht.

  16. @KSD Ganz einfache Alternative: Das was jetzt gelöscht wird als Default ausblenden und einen Modus à la „NSFW“ bereitstellen, den man sofern gewünscht aktivieren kann. Dann kann von Zensur keine Rede sein.

  17. Medienkompetenz bedeutet auch, dass man nicht einfach jeden Gedanken unüberlegt im Netz mitteilt. Das müssen wir lernen – the hard way.

  18. Wer 44 Minuten Zeit hat, der sollte sich unbedingt mal dieses Video zum NetzDG ansehen:

    https://www.youtube.com/watch?v=BLEvu710dRU

    Kann ja Abends statt Fernsehen sein. Die Zeit ist wirklich gut angelegt.

    Was uns jetzt noch fehlt, um wieder in der DDR zu sein ist das Ausreiseverbot. Deutschland hat fertig.

  19. Das kommt halt raus, wenn Techies über politische Themen schreiben… Schuster, bleib bei deinen eisten. hast du nicht gemerkt, dass „das Netz“ inzwischen nichts mehr ist, wo ihr unter euch seid? „Das Netz freut sich.“ lol

  20. Eike Justus says:

    @Holgi
    Das ist weder das eine noch das andere; es ist eher Menschen verachtend und dumm!
    Es wird doch nicht richtig, wenn du ein „Humormäntelchen“ anziehst. Damit kannst du auch sexistisches oder rassistisches Gedankengut nicht kaschieren.

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