eBay will Bildrechte von gewerblichen Händlern erzwingen

Die Verkaufsplattform eBay zieht sich gerade den Unmut von gewerblichen Händlern zu. Diese sollen nämlich Bildrechte bei Neuware abtreten, damit diese Fotos anderen ebay-Mitgliedern für den Verkauf zugänglich gemacht werden können. Aus diesem Grunde soll es auch verboten sein, zukünftig die Bilder mit einem Wasserzeichen zu versehen. eBay teilt mit, dass die internationalen Handelsplattformen dies bereits so handhaben und nun auch Deutschland am Zuge sei. Die neuen AGB gelten ab dem 1.2.2018, eBay bittet gewerbliche Händler allerdings schon vorher, Bildrechte abzutreten. So heißt es:

[color-box color=„blue“ rounded=“1″] Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.

Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

[/color-box]

Warum das Ganze? Ab dem 1. Februar 2018 beginnt man damit, den eBay-Katalog um Bilder und sonstige Produktdaten von eBay-Verkäufern zu ergänzen. Wenn man eBay das Recht einräume, heißt das nicht, dass die diese Bilder und sonstigen Produktdaten automatisch in den eBay-Katalog übernehmen. Man werde bei der Auswahl sehr selektiv vorgehen. Verkäufer können die im eBay-Katalog verfügbaren Bilder und sonstigen Produktdaten zu ihren eBay-Angeboten hinzufügen, diese aber nicht frei aus den Angeboten anderer Verkäufer auswählen. Man wolle die Katalogdaten dafür verwenden, die Kauferfahrung zu vereinheitlichen, die Angebote zu bewerben und die Sichtbarkeit in der Suche zu verbessern.

Gewerbliche Verkäufer, die nicht zustimmen, werden ab dem 1.2.2018 vorübergehend vom Handel ausgeschlossen. Das bedeutet, dass diese dann über dieses Mitgliedskonto nicht mehr verkaufen oder kaufen können. Aktive Angebote, die über dieses eBay-Konto erstellt wurden, werden gelöscht. Sobald die Händler in der Folge die AGB-Änderung akzeptieren, schalte man das Konto wieder für das Verkaufen und Kaufen frei.

Viele Händler sind natürlich sehr zornig und lassen sich dementsprechend in den Nutzerforen aus.

(danke Patrick)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Naja bei Amazon schon gang und gäbe. Problematisch sehe ich dann nur, wenn Bildrechte verletzt werden und eBay einem bei Artikeln diesen „aufzwinkt“. Wäre eine weitere Abmahngefahr, sofern man keine Kontrolle bekommt ob das eigene Bild oder das vom anderen Händler aktiv ist. Das Problem gibt es nämlich bei Amazon und da sogar bei der Beschreibung.

  2. Kann verstehen, dass dies den Unmut der Händler auf sich zieht. Finde ich ebenfalls ganz schön gewagt von eBay.

  3. GEiL

    Nun will wohl eBay nicht nur die Privaten Anbieter von der Platform fernhalten sondern auch die Geschäfltichen. Sehr interessante Vorgehensweise. Ob sich dies weiter rentiert wird man wohl sehen.
    Je weniger sich auf der Platform rumtreiben desto weniger Arbeit hat man damit und kann Personal sparen 😉

  4. Das währe das Ende von Ebay.

    Zum glück gibt es genug andere Platformen, etsy, kleider kreisel etc …

  5. Wie Sie sehen, werden zum 1. Februar 2018 neue AGBs gültig. Darin ist festgelegt, dass Sie jedes zweite Kind (also 1 von 2) an uns zum Sklavendienst übereignen müssen. Zudem muss sich Ihre Frau zweimal im Jahr für jeweils eine Woche beim Vorstand prostituieren. Desweiteren müssen Ihr Haus, Auto und sonstige Wertgegenstände an uns übertragen werden. Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

    Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

  6. und sie werden alle den agb zustimmen. wie immer.

  7. Bedeutet also im Umkehrschluß, dass zukünftig sich niemand mehr die Mühe machen muss, seinen Artikel selbst zu fotografieren – Bilder gibt’s ja (vermutlich) schon im eBay Katalog.
    Stelle ich mir vor allem bei gebrauchten Artikeln von Privatverkäufern eher kontraproduktiv vor…..

  8. Wenn jemand bei gebrauchten Artikeln ein generisches Foto oder ein erkennbar fremdes Foto verwendet, macht ihn das doch nur verdächtig! Von solchen Artikeln würde ich die Finger lassen!

  9. Ehemalige Bremerhavenerin says:

    Besonders gut finde ich den Vergleich von Jones 🙂

    Man muss als gewerblicher VK, der mit Kunst handelt ALLE Lizenzen vorlegen, die man besitzt. Einen tieferen Einblick in mein Geschäft kann ich nicht geben! Ein Unding…. dann immer wieder die Aussage: Sie müssen ja nicht bei eBay verkaufen!

    Ich verkaufe Produkte, welche NUR ich produziere, sie sind also einzigartig.

    Wenn dann ein eBay Mitarbeiter sagt: Ändern sie doch ihre Artikelbilder und nutzen ebenfalls den Produktkatalog… da klappen mir dann jedes mal die Fußnägel hoch *grins

  10. Ehemalige Bremerhavenerin says:

    Mehr Lesestoff zu diesem Thema findet man übrigens auf dieser Community Seite (19 Seiten lang Einträge)

    https://community.ebay.de/t5/Einstellen-und-Verkaufen/Bildrechte-an-ebay-abtreten/td-p/3378134

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