
Gute Nachrichten für alle, die noch irgendwelche Dinge rumliegen haben und diese in Euro verwandeln wollen. Bei eBay gibt es mal wieder eine Aktion, die Euch mit maximal 5 Euro Verkaufsprovision Artikel verkaufen lässt. Das kann sich gerade bei höherpreisigen Verkäufen doch sehr positiv auf die Einnahmen auswirken.
Aktiviert man die Aktion über diese Seite, kann man bis zu 100 Artikel mit der Kappung bei 5 Euro bei der Verkaufsprovision einstellen. Vom 23. bis 25. Februar läuft die Aktion, so sehen die genauen Aktionsbedingungen aus:
Wer kann die Preisaktion benutzen?
- Private Verkäufer, die bei eBay.de angemeldet sind
Was bekomme ich mit dieser Preisaktion?
- Keine Angebotsgebühr und maximal 5 Euro Verkaufsprovision pro Angebot, wenn Sie bei www.ebay.de im u.g. Aktionszeitraum einstellen
- Gültig für bis zu 100 eingestellte Artikeln, soweit Ihr Verkaufslimit dies zulässt
- Hinweis: Artikel mit der Laufzeit “bis auf Widerruf” müssen innerhalb der ersten 30 Tage verkauft werden. Artikel, die mit der Option „automatisches Wiedereinstellen“ eingestellt wurden, müssen innerhalb der ersten Laufzeit (max. 10 Tage für Auktionen, max. 30 Tage für Festpreisangebote) verkauft werden. Danach fällt die volle Verkaufsprovision an.
Was muss ich tun, sodass ich die Preisaktion benutzen kann?
- Schalten Sie die Preisaktion frei, indem Sie auf „Angebot freischalten“ klicken.
- Stellen Sie Ihre Artikel im u.g. Aktionszeitraum ein.
In Mein eBay > Verkaufen Übersicht >Kontingente & Sonderaktionen können Sie prüfen, ob und wann Sie die Preisaktion freigeschaltet haben.
Wann läuft diese Preisaktion?
Samstag, den 23. Februar 2019, 00:00:01 Uhr bis Montag, den 25. Februar 2019, 23:59:59 Uhr
Was ist von dieser Preisaktion ausgeschlossen?
- PayPal-Gebühren
- Angebote, die mehrere Artikel anbieten (d.h. bei der Option Stückzahl wurde mehr als „1“ ausgewählt)
- Gebühren für Zusatzoptionen
- Verkäufer, die nicht die Mindeststandards für das Verkaufen bei eBay.de erfüllen
- Angebote in den Kategorien „Auto & Motorrad: Fahrzeuge“, „Wassermotorräder“, „Motorboote“, „Segelboote“, „Sonstige Boote“, „Flugzeuge“ und „Immobilien“