
E-Scooter verursachen laut deutschen Versicherern bzw. deren Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hohe Schäden. Erste Auswertungen haben ergeben, dass die Schadensbilanz ganz ähnlich ausfällt wie bei Mofas und Mopeds.
2020 wurden laut dem Verband mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro. Letzten Endes lobt man da die Entscheidung des Gesetzgebers, für E-Scooter eine Versicherungspflicht einzuführen. Sollte aber natürlich niemanden überraschen, dass die Branche das befürwortet, schließlich verdient man am Ende auch daran.
Kritisiert wird, dass E-Scooter immer noch häufig eine Gefahr für Fußgänger darstellen, wenn sie verbotenerweise auf Gehwegen gefahren werden. Auch ich beobachte leider in Kiel, dass dies verhältnismäßig häufig vorkommt – in der Regel aber mit Leihgeräten. Der Versicherungsverband appelliert hier an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequenter durchzusetzen. Dies schließt auch ein, Personen zu stoppen, die zu zweit oder gar zu dritt auf einem einzigen E-Scooter herum juckeln.
Ab dem 1. März 2022 dürfen im Übrigen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern in Deutschland unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Diese Fahrzeuge brauchen das Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
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