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E-Scooter und Hoverboards wohl früher als gedacht legal auf deutschen Straßen

E-Scooter und Hoverboards findet man heute schon im Bild deutscher Städte. Das Problem? Sie sind nicht erlaubt außerhalb von Privatgelände oder Bereichen, in denen die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Fast wie beim Mobilfunkausbau in Deutschland, Entscheidungen über Artikel 13 oder das Leistungsschutzrecht fragt man sich vielleicht: Was läuft eigentlich schief hier?

Zumindest im Bereich E-Scooter und Hoverboards könnte es nun etwas flotter gehen, berichtet das Handelsblatt. Wie das Handelsblatt aus dem Bundesverkehrsministerium erfuhr, befindet sich die Arbeit an der Verordnung für Fahrzeuge mit Lenkstange in der Schlussphase.

Es sei sogar soweit, dass die Verordnung in den nächsten Tagen finalisiert werden könnte. Aber: Diese Finalisierung kommt noch zur abschließenden Begutachtung zur Europäischen Kommission und zum Bundesrat. Dennoch soll sich dieser Vorgang flott gestalten: Im Frühjahr 2019 soll sie demnach in Kraft treten.

E-Scooter sollen wie Fahrräder – allerdings mit besonderen Vorschriften – behandelt werden. Erlaubt ist die Benutzung auf Radwegen –  wenn diese fehlen, darf auch auf der Straße gefahren werden. Die Scooter brauchen ebenfalls Versicherungsaufkleber. Helm und Führerschein soll man nicht brauchen, wobei man natürlich zur eigenen Sicherheit vielleicht einen Helm tragen sollte, auch wenn es albern aussieht.

Ebenso will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenkstange auf den Weg bringen. Hoverboards oder Skateboards dürften somit schon im ersten Halbjahr 2019 auf öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen.

Derweil geht es auch in Deutschland los, Händler wie Amazon oder MediaMarkt verkaufen die E-Scooter und Hoverboards  bereits seit längerem online, des Weiteren wird das deutsche Startup Grover mit der Vermietung von E-Scootern beginnen.

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