E-Scooter: Mitte Juni soll Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten

Der Bundesrat hatte sich bereits geeinigt, das Ganze musste aber noch einmal durch das Kabinett: Freie Fahrt für E-Scooter heißt es nun – zumindest, wenn es beim Termin Mitte Juni bleibt, wie von Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes (BPA), auf Twitter verkündet. Wie bereits im Vorfeld von uns erklärt, gibt es dennoch einige Dinge zu beachten. Eine Klingel muss am E-Scooter sein, dazu muss er einige technische Bedingungen erfüllen, eine Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherung haben. Gehwege und die Fußgängerzone sind auch tabu.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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29 Kommentare

  1. Die Teile auf der Straße mit 20km/h. Das wird Lebensgefährlich… 😀

    • Nicht gefährlicher als deine Oma mit ihrem Rad. Das Problem liegt aber an der örtlich teils sehr schlechten Infrastruktur der Radwege, weil gar nicht vorhanden.

  2. Knud Aagaard says:

    Ab 14 Jahren. Es wird Spaß machen. Wer kann die meisten Autos auf Straßen ohne Radweg überholen.

  3. Freie Bahn mit Marzipan!

  4. Cool, jetzt darf man nicht mehr erst ab 15 auf die Straße sondern schon mit 14 🙂

  5. Okay, und ab wann gibts Scooter die nicht aussehen wie von Volltrotteln gemacht? Ich meine die Geräte, die es derzeit gibt und die Anforderungen erfüllen kosten ab 1.500 Euro und wiegen 100kg. Vom Aussehen der Dinger ganz zu schweigen…

    • Guck dir mal den IO Hawk Exit Cross oder den IO Hawk Sparrow legal an.

      Der Hersteller versichert, dass der Scrooter die Zulassung erhält „oder Geld zurück“. Die TÜV Vorprüfung ist wohl absolviert.

  6. Wie teuer wird denn die Versicherung?

    • Ich glaube das hängt vom Alter ab. Ansonsten so wie ein 50er/Mofa… 65€!?

    • Läuft doch über die Haftpflicht. Und die sollte eigentlich jeder haben. 😉

      • Ne, läuft nicht über die Haftpflicht. Muss separat abgeschlossen werden.

        • Ja, hast Recht.

          Hatte mich mit dem Thema nicht im Detail beschäftigt, da ich die Dinger zwar witzig, aber in der Stadt einfach für zu gefährlich halte.

  7. die 20km/h waren ein Geschenk von Scheuer an BMW… ich bin jedoch guter Dinge, dass diesen überteuerten Schrott nur die wenigsten kaufen werden.

    • Sämtliche Unfallforscher und die SPD-regierten Bundesländer haben auf 20 km/h gedrängt und Scheuer wollte zuerst keine Sonderregeln für Deutschland (also 25 km/h).
      Und wo genau profitiert nun BMW von einer niedrigeren Geschwindigkeit, obwohl deren hochpreisige Scooter viel viel schneller fahren könnten?
      Den einzigen sehr winzigen Vorteil hatte BMW, da die eine der wenigen Ausnahmegenehmigungen bekommen haben und einige Wochen vor allen anderen Anbietern einen Roller auf den Markt bringen durften. Aber das war eher ein Show Case mit sehr geringen Stückzahlen, als dass da jemand mit Geld verdient hat.
      Also Schwachsinn den du da erzählst.

      • Die hätten sich mal lieber für eine Helmpflicht einsetzen sollen. In meinen Augen die bessere Methode, schlimme Verletzungen zu vermeiden.

  8. Und solch ein Gefährt (bendi elektro) darf dann auf den Radweg?

    https://www.lidl.de/de/prophete-e-bike-lastenrad-cargo-2-0-26-zoll/p297755

    Wenn
    die Reichweite auf min. 120 km
    die Transportkapazitaet auf 3 – 4 Bierkaesten (80 kg)
    steigt (und der Preis nicht ueber 2000 Euro ~),
    dann wuerde ich so etwas kaufen.

    • Ist ja kein eScooter. 😉

    • Dieses Gefährt ist schon lange erlaubt.. ist ja ein E-Fahrrad bzw. Pedelec.

      • Peter Bruells says:

        Eben, wo ist denn da das Problem? Ein ganz normales Fahrrad, das gleiche gibt es doch schon ohne unterstützenden Motor seit Jahrzehnten.

        Die Gesamtbreite ist ja auch nicht größer als wenn ein Erwachsener Mann radfährt. Abgesehen davon, dass man ja gut sehen kann, dass all der Lastenraum schmaler ist als das Lenkrad.

  9. Als E-Scooter werden bezeichnet:

    Elektromotorroller
    Elektromobile
    Elektro-Tretroller

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/E-Scooter

    • Da ist aber nicht dein gezeigtes Lastenrad mit gemeint. Das issn normales Pedelec und gehört also eh auf den Radweg.

  10. Mit Erlaubnis für Gehwege und ohne Versicherung wäre das vielleicht was geworden. Aber so wie es momentan ist, wird das nichts werden und schon im Sommer spricht kein Mensch mehr davon.

    Unsere Radwege sind teilweise so schmal, dass da nicht zwei Leute nebeneinander passen und je nach Verkehrsaufkommen ein überholen nicht geht. Plan sind die ohnehin nicht, ein Roller kommt da nicht weit, jedenfalls nicht mit Fahrer.

    Die Modelle von BMW und Co sind natürlich ein Witz, dass ist Satire oder vielleicht sogar eine ernstgemeinte Beleidigung gegenüber den Kunden-1000€ für ein Kinderspielzeug mit Motor, is klar!

  11. Naja ich so nen Ding auch mal aus probiert finde 20 km/h relativ vielmit so kleinen Reifen und den Bremsen.. Ganzdavon ab so kaputt wie unsere Staße und Radwege sind liegt man da glaub mehr auf der Schnauze als das man steht ähm fährt..

    Zumal bei Ebay die E-Scooter jetzt eh noch nicht die ABE haben oder auch kriegen werden… Ich denke mal alleine durcch die ABE und die damit verbunden Kosten wirds keine Rolller mit ABE geben die dann nicht irgendwo 1000€ kosten.

  12. „Freie Fahrt für E-Scooter“ sollte ganz anders aussehen. Hier wurde die Micromobilität gezielt ausgebremst und der Sinn und Zweck, die sog. „letzte Meile“ zu überbrücken voll und ganz ausgehebelt. Liebe Politiker, vielen Dank für Nichts!!!
    Schaut man sich dann noch die diversen Stellungnahmen der hauptamtlichen Bedenkenträger an, dann müssten in Deutschland eigentlich viel mehr Ochsenkarren unterwegs sein.

    • Okay, das war jetzt „mimimimi“, aber was stört Dich denn inhaltlich und wie hättest Du Micromobilität denn gerne stattdessen geregelt?

      • @Tandeki
        Einfach laufen lassen was sich im Markt etablieren kann. Die StVO ist Regelwerk genug.

        • Peter Bruells says:

          Die StVO *wäre* Regelwerk genug, wenn Regelverstößer konsequent eine Auszeit verpasst bekämen.

          Nach dem letzten Erlebnis werde ich *noch* einen Schritt weiter links gehen, damit der nächste Radfahrer der regelwidrig mit +20 km/h an mir und meinem Kind hinter mehr vorbei rast mich nicht nur touchiert, sonder im Graben landet.

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