E-Rezept: eGK-Lösung kommt Mitte 2023

Wir berichteten bereits darüber, dass die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sich gezwungen sah, das E-Rezept-Rollout auszusetzen. Dem vorausgegangen ist die Entscheidung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), bei der Übertragung des E-Rezeptes den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzulehnen. Nun hat die gematik dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Man bedaure die Entscheidung der Kassen­ärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, die Einführung des E-Rezepts vorläufig nicht fortzusetzen. Schließlich habe der dortige Rollout seit September 2022 in der Praxis bestätigt, dass das E-Rezept funktioniert.

Trotz der aktuellen Entscheidung werden E-Rezepte weiterhin ausgestellt und eingelöst sowie die Prozesse weiterentwickelt. Insgesamt nutzen deutschlandweit stetig mehr Praxen und Apotheken die digitale Anwendung, so die gematik. Seit Anfang Oktober haben mehr als 3.700 (Zahn-)Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt, die in mehr als 9.200 Apotheken eingelöst wurden.

Ab Mitte 2023 soll auch das Einlösen mittels elektronische Gesundheitskarte beschleunigt werden. Dann sollen auch mit der elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte in den Apotheken eingelöst werden können. Zur Entwicklung einer dafür notwendigen technischen Lösung steht die gematik im engen Austausch mit den Gesellschaftern, dem BfDI und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die konkreten nächsten Schritte für die bundesweite Einführung des E-Rezepts stimmen die Gesellschafter in einer der nächsten Versammlungen ab. Ziel bleibt weiterhin die flächendeckende Einführung im Jahr 2023.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. „Trotz der aktuellen Entscheidung werden E-Rezepte weiterhin ausgestellt und eingelöst…“
    Bedeutet das, man setzt sich über geltendes Recht, den BfDI und das BSI hinweg, wenn man einfach weiter macht ohne die in der Stellungnahme des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2022/gematik-eRezept.html) Schwachstellen zu beseitigen?

    • Nein, das E-Rezept wird über die App bzw. Ausdruck eingelöst. In dem Schreiben geht es um darum, ein E-Rezept über die Versichertenkarte einzulösen. Das wird aktuell nicht angeboten.

  2. „Ab Mitte 2023 soll auch das Einlösen mittels elektronische Gesundheitskarte beschleunigt werden.“ Was heißt das für die Praxis ? Hat man eine Idee, wie man die zahlreichen system-immanenten Fehler, die nach fast 20 Jahren Entwicklung noch immer in dem Projekt stecken, dann endlich beheben könnte ? Wie lange dauert dann die Umsetzung der Idee ? Aus der Erfahrung der letzten Jahre kann ich über diesen Satz aus der Feder der gematik nur schallend lachen. Er ist nämlich frei von jeglichem verwertbaren Inhalt.

  3. Das ist einfach unglaublich, und das TROTZ Veto des Datenschutzes …
    Wer bisschen lesen mag hier, auch zu den Konnektoren: https://twitter.com/fluepke

  4. Mein Hausarzt weiss, warum er das ablehnt – alleine der Unsinn zur Freischaltung der Pin war für mich Grund genug, das Thema zu vergessen.

  5. Hauptsache ich als Patient werde nicht _gezwungen_ da mitzumachen und kann weiterhin mit Papier – ob nun DIN-A4 odr Briefmarke – arbeiten , ohne PIN, ohne Smartphone und Post-Ident für eine App. Arztpraxen und Apotheken und Krankenkassen dürfen ihre internen Verwaltungsabläufe gern nach eigenem Gusteau einrichten , hauptsache für mich ändert sich nix.

  6. Deutschland scheitert sogar an den einfachen digitalen Lösungen. Wer hätte das gedacht 😀

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