Drosselung und irreführende Werbung: Kabel Deutschland äußert sich zum Urteil

Gestern wurde bekannt, dass der Anbieter Kabel Deutschland vor Gericht gegen den Bundesverband Verbraucherzentrale verloren hat. Grund der Auseinandersetzung war eine von Kabel Deutschland ausgestrahlte Werbung, die nach Ansicht des Bundesverband Verbraucherzentrale den Kunden nicht genügend darüber aufklärt, dass Kabel Deutschland bei kräftiger Nutzung von Filesharing-Diensten den Anschluss drosselt. Ich habe einmal bei Kabel Deutschland nachgefragt, wie man mit dem Urteil nun umgehen möchte.
Kabel Deutschland

So heißt es, dass man das Urteil zur Kenntnis genommen habe. Durch die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist man derzeit dabei, die Urteilsgründe intensiv zu prüfen. Abhängig von deren Bewertung wird Kabel Deutschland gegebenenfalls fristgemäß Berufung einlegen.

Kabel Deutschland reduziert nach eigenen Angaben die Geschwindigkeit für datenintensive, aber zeitunkritische Filesharing-Dienste ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GB pro Tag. Um die Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten, behält sich Kabel Deutschland laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings das Recht vor, die aktuelle Filesharing-Regelung bereits ab 10 GB durchzuführen. Der normale Internetverkehr bleibt davon unberührt. Die Reduzierung der Bandbreite für Filesharing gilt nur für den betreffenden Tag.

Die Filesharing-Maßnahme ist laut Kabel Deutschland für 99,5 Prozent und somit die mehr als überwiegende Zahl der Kunden eine positive Regelung. Nur bei ca. 0,5 Prozent der Kunden wird die Filesharing-Regelung angewendet.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. @Marie-Louise Orland:
    „Ich verstehe nicht ganz wie man darauf kommt, dass die Regelung für 99,5% der Kunden positiv sei.
    Gut die Regelung ist nicht negativ, da die Leute nicht betroffen sind, aber das heißt noch lange nicht, dass es positiv sei.“
    Danke! Genau das dachte ich mir auch – unnöglich, dieses PR-Gewäsch.
    Vermutlich versuchen sie es als Vorteil zu verkaufen, dass die Nicht-Betroffenen dadurch mehr Bandbreite hätten – statt ordentlich ihre Netze auszubauen oder eben nicht mit „Flatrate“ zu werben.

  2. Sehe darin kein Problem es wird nur P2P gedrosselt und das eben auch nur dann, wenn wiederum lokal die Geschwindigkeit/ Bandbreite nach unten geht.
    Damit habe ich 0 Probleme, weder Netflix und Co. noch andere große Datendienste sind davon betroffen.

  3. Gegen eine Drosslung ist nichts einzuwenden, sofern der Kunde vor Vertragsabschluss darüber informiert wird. Den Kunden etwas zu verkaufen das aussieht wie eine „Flaterate“, in Wirklichkeit aber keine ist, geht natürlich nicht. Warum hat KD Angst davor den Kunden vorher zu mitzuteilen, das sie keine echte Flaterate bekommen?
    Ob Urteil oder nicht, spätestens nach Ende der Vertragslaufzeit, sucht sich der „geprellte“ Kunde einen neuen Provider. Wobei das vielleicht sogar von KD gewünscht ist. Wer will schon Kunden, die tatsächlich die versprochene und bezahlte Leistung einfordern. Am liebsten sind denen wahrscheinlich Kunden die ihren Anschluß bezahlen aber kaum nutzen, zB. Kunden ab 80 aufwärts.
    Wie auch immer, der Zirkus um dieses Urteil wird nicht gerade dazu beitragen, den ohnehin schon schlechten Ruf von Kabel Deutschland zu verbessern. Mir tun die Leute Leid die keine Alternativen zu dieser Firma haben.

  4. Telperion says:

    Ich war selbst KDG-Kunde und war auch von der Drossel betroffen. Es betrifft auch nicht nur P2P-Dienste, es betrifft das ganze Netz. Pünktlich um 18:00 Uhr ging der Durchsatz auf ca. 2 Mbit/s runter. Wenn man sich im Laufe der Jahre angewöhnt hat, intensiven Gebrauch von Youtube und den verschiedenen Mediatheken zu machen, Maxdome etc. kann man das Netz dann einfach nicht mehr nutzen.

    Ich bin jetzt wieder zufriedener Telekom-VDSL-Kunde. Die Telekom hat die Drossel für 2016 angekündigt, muss man gucken, was kommt und wie es umgesetzt wird. KDG hat keine Drossel angekündigt, setzt sie aber de facto einfach um.

    Befremdlich finde ich im Übrigen auch, dass es keine Kommentare zu taurens Statement gibt; willkommen im Überwachungs- und Denunziantenstaat Deutschland.

  5. paradoxus says:

    @Telperion Das Phänomen bei dir würde ich nicht unbedingt als „echte“ Drossel, sondern als schlichte und für KDG typische Überlastung des ach so dollen „Glasfasernetzes“ sehen. Sprich: Segmentüberlastung, gerade in den Abendstunden und am Wochende beliebt in dem Laden.

    Die Drossel, die m. M. n. (und ein wenig Empirie ist nach einem schlimmen Jahr KDG auch dabei) jenseits von P2P (habe ich nie genutzt) ansetzt äußert sich eher darin, dass zB normale größere Downloads (zB von LibreOffice) nach anfänglicher voller Bandbreite ausgebremst werden.

    Aber KDG würde so etwas ja nicht Drossel, sondern Netzmanagement nennen … ich hatte noch nie einen Provider, der mir inkl. der Mitarbeiter mit denen ich sprechen musste, so derart unsympathisch war!

  6. Telperion says:

    Du hast natürlich Recht, Paradoxus, dass es sich hierbei nicht um die klassische Drossel handelt. Doch mir als Kunden ist es letztlich egal, warum ich die gebuchte Leistung nicht nutzen kann.

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