Gestern wurde bekannt, dass der Anbieter Kabel Deutschland vor Gericht gegen den Bundesverband Verbraucherzentrale verloren hat. Grund der Auseinandersetzung war eine von Kabel Deutschland ausgestrahlte Werbung, die nach Ansicht des Bundesverband Verbraucherzentrale den Kunden nicht genügend darüber aufklärt, dass Kabel Deutschland bei kräftiger Nutzung von Filesharing-Diensten den Anschluss drosselt. Ich habe einmal bei Kabel Deutschland nachgefragt, wie man mit dem Urteil nun umgehen möchte.

So heißt es, dass man das Urteil zur Kenntnis genommen habe. Durch die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist man derzeit dabei, die Urteilsgründe intensiv zu prüfen. Abhängig von deren Bewertung wird Kabel Deutschland gegebenenfalls fristgemäß Berufung einlegen.
Kabel Deutschland reduziert nach eigenen Angaben die Geschwindigkeit für datenintensive, aber zeitunkritische Filesharing-Dienste ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GB pro Tag. Um die Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten, behält sich Kabel Deutschland laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings das Recht vor, die aktuelle Filesharing-Regelung bereits ab 10 GB durchzuführen. Der normale Internetverkehr bleibt davon unberührt. Die Reduzierung der Bandbreite für Filesharing gilt nur für den betreffenden Tag.
Die Filesharing-Maßnahme ist laut Kabel Deutschland für 99,5 Prozent und somit die mehr als überwiegende Zahl der Kunden eine positive Regelung. Nur bei ca. 0,5 Prozent der Kunden wird die Filesharing-Regelung angewendet.